Gibt es im juristischen Sinne einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen "Erbschaftsbesitzer" und "Nachlassbesitzer"?
Antworten (2)
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SchnuBeeSchnuBee
Das sind keine juristoschen Begriffe die mir bekannt wären, wo hast du die her? Es gibt einen oder mehrere Erben, das sind die Eigentümer des Nachlasses. Es kann z.B. so sein, dass die Erben zwar Eigentümer sind, sie aber über den Nachlass nicht verfügen können, weil der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestimmt haben, dann kann grundsätzlich nur dieser über den Nachlass verfügen.
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Erbschaft und Nachlass sind eigentlich identische Begriffe, was es da für Unterschiede beim Besitz geben soll, ist mir rätselhaft.. Vielleicht könntest du aml schreiben in welchem Zusammenhang du die Begriffe gehört oder verwendet hast oder verwenden willst.
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BratpittBratpitt
Erbschaftsbesitzer ist der, der das Erbe hat. Nachlaßbesitzer ist der, der den Nachlaß besitzt (das kann eine Treuhand sein, nicht der Erbe) ....
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