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Bedeutet eine notariell vereinbarte Gütertrennung auch Verzicht auf Hinterbliebenen- Pensionsansprüc

gefragt von ps1954ps1954 am 22.07.2007 um 8:49 Uhr

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gri1su
beantwortet von gri1su am 22. Juli 2007 08:56
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Nein, Hinterbliebenenansprüche sind nicht davon betroffen.

  1. Für die Zeit der Ehe gilt für die Gütertrennung dasselbe, wie für die Zugewinngemeinschaft: Die Vermögen beider Eheleute bleiben getrennt, und jeder Ehepartner kümmert sich um seinen Teil.

  2. Im Falle der Scheidung kommt der Unterschied zur Zugewinngemeinschaft zu tragen: Es findet kein Ausgleich des währende der Ehe angehäuften Vermögens statt. Auch im Falle der Scheidung bleiben die Vermögen also getrennt.

  3. Gemeinsamer Besitz (z.B. Fernseher, Möbel, Wertgegenstände) werden behandelt, wie es bei "normalen" Miteigentümern der Fall wäre: Der Eigentümer, der die Sache im Endeffekt bei einer Trennung behält, hat dem anderen einen Ausgleich in Geld zu zahlen. Dieser ist abhängig von der Gewichtung der Eigentumsstellung, die bei der Ehe meist Hälfte/Hälfte ist. http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Ehevertrag/ehevertrag_3.htm




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