Ich wohne in einer Sackgasse. Dort wo die Straße endet können nur Radfahrer & Fußgänger weiterkommen. In diesem Bereich sind auf der Fahrbahn weiße Markierungen (VVVVV) zu sehen, auf der Straße befindet sich sonst kein Schild. Der markierte Bereich wird von manchen Autofahrern komplett zugeparkt, so, daß die Radfahrer & Fußgänger kaum noch Platz haben, es kommt manchmal regelrecht zu Staus. Gilt die Markierung als Parkverbot oder nicht?

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrbahnmarkierung#Sonderzeichen
demnach ist dort parken untersagt

Der markierte Bereich muss frei bleiben und darf weder zum Fahren, noch zum Parken genutzt werden!

Diese Markierung nennt man eine Sperrfläche, dort darf auf keinen Fall geparkt werden!!!!
meleaga am 29. September 2009 09:44 kenn mich aus habe 14 Jahre lang als Politesse gearbeitet!!!

diese zackenlinien bedeuten, dass du da nicht parken darfst.
ja gilt als parkverbot..! wie vor bushaltestellen.. da ist das ja auch so..

Diese markierte Zone ist absolutes Parkverbot, sie darf weder befahren noch zugeparkt bzw. zugestellt werden.

Diese Markierung ist ein Parkverbot - soweit ist das sicher. Nicht ganz sicher bin ich, ob es eventuell sogar ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot ist...