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Bedeutet ein Fusstritt schwere Körperverletzung?

Frage von Illuminex Illuminex
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Antworten (13)

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    Antwort von Narubia Narubia

    Die „schwere Körperverletzung“ nach § 226 StGB erfasst Taten, bei denen das Ausmaß und der Erfolg der Verletzung besonders schwer ausfallen. Sie gliedert sich in zwei Tatbestände: Absatz 1 ist eine Erfolgsqualifikation, Absatz 2 ist eine echte Qualifikation. Während der Täter in Absatz 2 auch die besonders schwere Verletzung absichtlich oder wissentlich verursachen muss, reicht es nach Abs. 1, wenn die genannten Folgen zumindest fahrlässig herbeigeführt werden (§ 18 StGB):

    (1)Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

    Quelle: Wikipedia

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    Antwort von Nellina Nellina

    kommt darauf an, in wie weit der Gegenüber verletzt wurde.

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    Antwort von schnumau schnumau

    kommt auf die Verletzung an

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    Antwort von Spike1985 Spike1985

    also normaler weise ist es körperverletzung abe je nach dem wie schwer der geschädiegte verletzt ist kann es auch schwere körperverletzung sein

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    Antwort von DerPinocchio DerPinocchio

    Kommt immer drauf an. Vorsätzlich zugetreten ist im allgemeinen für den Staatsanwalt schwere Körperverletzung, wenn deutliche Schädigungen am Opfer festzustellen sind (Brüche, Blutergüsse etc.).

    Kommentar von Viadrus ViadrusViadrus

    Das ist schlichtweg falsch.

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    Antwort von switchy66 switchy66

    Ich denke das kommt auf den Umstand an: Wohin, wie oft, wie hart, schwanger usw...

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    Antwort von Viadrus Viadrus

    Narubia hat schon alles gesagt, wenn auch für den Laien eher schwer verständlich. Der Rest der Antworten ist, sorry, weitgehend unbrauchbar.

    Ob eine Körperverletzung schwer im Sinne des Strafrechts ist oder nicht, richtet sich nur an den Folgen, also z.B. Verlust der Sehkraft, eines Armes, usw.

    Genaueres steht in § 226 StGB und nur dort.

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    Antwort von almmichel almmichel

    Kommt drauf an wohin.

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    Antwort von Rig1989 Rig1989

    wenn man die person damit schwer körperlich verletzt hat.

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    Antwort von Funki1969 Funki1969

    Kommt drauf an, wie schwer die Verletzung dadurch ist. Und ob es vorsätzlich oder fahrlässig war. Vorsätzlich, wenn derjenige es mit fester Absicht vorhatte zu verletzen. Fahrlässig, wenn z. B. in einem Gedränge jemandem auf den Fuß getreten worden ist.

    Eine Körperverletzung ist es in weitestem Sinne schon.

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    uups sorry, sollte nur 1 x :-/

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    Antwort von Funki1969 Funki1969

    Kommt drauf an, wie schwer die Verletzung dadurch ist. Und ob es vorsätzlich oder fahrlässig war. Vorsätzlich, wenn derjenige es mit fester Absicht vorhatte zu verletzen. Fahrlässig, wenn z. B. in einem Gedränge jemandem auf den Fuß getreten worden ist.

    Eine Körperverletzung ist es in weitestem Sinne schon.

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    Antwort von Filialleiter78 Filialleiter78

    Das kommt auf die Schuhe an. Mit Eislaufschuhen ins Gesicht kann das durchaus so gesehen werden. Mit Balletschuhen in den Allerwertesten eher nicht.

    Kommentar von Viadrus ViadrusViadrus

    Das ist falsch: Diese Unterschied gibt es zwar, aber nur, soweit es um eine gefährliche (§ 224) und keine schwere Körperverltzung geht.

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    Antwort von eumel1984 eumel1984

    kommt darauf an wohin! in die weichteile oder am kopfbereich ja!

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