Bedeutet ein Fusstritt schwere Körperverletzung?
Antworten (13)
-
4Antwort von
NarubiaNarubia
Die „schwere Körperverletzung“ nach § 226 StGB erfasst Taten, bei denen das Ausmaß und der Erfolg der Verletzung besonders schwer ausfallen. Sie gliedert sich in zwei Tatbestände: Absatz 1 ist eine Erfolgsqualifikation, Absatz 2 ist eine echte Qualifikation. Während der Täter in Absatz 2 auch die besonders schwere Verletzung absichtlich oder wissentlich verursachen muss, reicht es nach Abs. 1, wenn die genannten Folgen zumindest fahrlässig herbeigeführt werden (§ 18 StGB):
(1)Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Quelle: Wikipedia
-
-
1Antwort von
Spike1985Spike1985
also normaler weise ist es körperverletzung abe je nach dem wie schwer der geschädiegte verletzt ist kann es auch schwere körperverletzung sein
-
1Antwort von
DerPinocchioDerPinocchio
Kommt immer drauf an. Vorsätzlich zugetreten ist im allgemeinen für den Staatsanwalt schwere Körperverletzung, wenn deutliche Schädigungen am Opfer festzustellen sind (Brüche, Blutergüsse etc.).
-
1Antwort von
switchy66switchy66
Ich denke das kommt auf den Umstand an: Wohin, wie oft, wie hart, schwanger usw...
-
0Antwort von
ViadrusViadrus
Narubia hat schon alles gesagt, wenn auch für den Laien eher schwer verständlich. Der Rest der Antworten ist, sorry, weitgehend unbrauchbar.
Ob eine Körperverletzung schwer im Sinne des Strafrechts ist oder nicht, richtet sich nur an den Folgen, also z.B. Verlust der Sehkraft, eines Armes, usw.
Genaueres steht in § 226 StGB und nur dort.
-
-
0Antwort von
Funki1969Funki1969
Kommt drauf an, wie schwer die Verletzung dadurch ist. Und ob es vorsätzlich oder fahrlässig war. Vorsätzlich, wenn derjenige es mit fester Absicht vorhatte zu verletzen. Fahrlässig, wenn z. B. in einem Gedränge jemandem auf den Fuß getreten worden ist.
Eine Körperverletzung ist es in weitestem Sinne schon.
Kommentar von
Funki1969Funki1969 uups sorry, sollte nur 1 x :-/
-
0Antwort von
Funki1969Funki1969
Kommt drauf an, wie schwer die Verletzung dadurch ist. Und ob es vorsätzlich oder fahrlässig war. Vorsätzlich, wenn derjenige es mit fester Absicht vorhatte zu verletzen. Fahrlässig, wenn z. B. in einem Gedränge jemandem auf den Fuß getreten worden ist.
Eine Körperverletzung ist es in weitestem Sinne schon.
-
0Antwort von
Filialleiter78Filialleiter78
Das kommt auf die Schuhe an. Mit Eislaufschuhen ins Gesicht kann das durchaus so gesehen werden. Mit Balletschuhen in den Allerwertesten eher nicht.
Kommentar von
ViadrusViadrus Das ist falsch: Diese Unterschied gibt es zwar, aber nur, soweit es um eine gefährliche (§ 224) und keine schwere Körperverltzung geht.
-
0Antwort von
eumel1984 kommt darauf an wohin! in die weichteile oder am kopfbereich ja!
Das ist schlichtweg falsch.