Guten Tag zusammen!
Ich bin bereits vor einiger Zeit über folgende Petition gestolpert: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpeti...
Darin findet sich diese Passage:
"Die rechnerische Überversorgung mit psychotherapeutischen Leistungen in vielen deutschen Städten geht auf die 1993 eingeführte Bedarfsplanung für Ärzte sowie die 1999 recht willkürlich festgelegte Höchstgrenze für Psychotherapeuten zurück, die sich bereits bei ihrer Einführung nicht am tatsächlichen Bedarf orientierte und deutlich zu niedrig angesetzt war."
Meine Frage lautet nun: Weiß jemand, wie diese Grenzwerte für die Anzahl der Kassenzulassungen bei Psychotherapeuten und Ärzten tatsächlich festgelegt wurde? Ich bin beim Googeln nur auf solche Angaben gestoßen: "Als überversorgt gilt ein Planungsbereich, wenn die Arztdichte einer Fachgruppe die 100-Prozent-Marke um mehr als 10 Prozent übersteigt."
Das hilft mir nicht weiter. Woran macht sich nun fest, wie viele Ärzte/Psychotherapeuten es auf wieviel Einwohner geben darf? Wie berechnet sich die "100% Marke"?
Wenn jemand hilfreiche Links oder fundiertes Wissen zur Hand hat, würde mich das sehr freuen- diese ganzen Bedarfsplanungsgeschichten und Gesundheitsreformkisten sind ja nun nicht eben leichte Kost für zwischendurch...
Nuja, mehr Antworten gibts wohl nicht mehr, wohl etwas zu speziell, das Thema... Naja, dann ist das ja wohl die Hilfreichste ;)