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bedarfsorientierter Energieausweiß... wer muss den Beantragen?

Frage von Annecatrin Annecatrin

Hallo. Wir wollen ein Häuschen kaufen, das noch keinen Energieausweiß hat. Ist es jetzt wirklich gesetzlich vorgeschrieben, für jedes Haus einen Energieausweiß zu haben? Wer muss den Beantragen, der Käufer oder Verkäufer? Was kostet er? Ps. Das Haus hat keinerlei Heizung. Danke schonmal

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Antworten (1)

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    Antwort von wietel wietel

    Da gibt es zwei Möglichkeiten: 1. im notariellen Kaufvertrag wird ein Energieausweis mit entsprechendem Preisnachlaß vereinbart. Jetzt kennst Du sicher nicht die Bandbreite eines solchen Nachlasses. Wende Dich an einen soliden Koll. wie z.B. www.1a-bauberatung.com und spare nicht am falschen Ende. Das Beraterhonorar ist mit Sicherheit geringer als Dein erreichter Preisnachlaß. Ich darf übrigens einen solchen EA bzw. die entsprechende Beratung ausstellen bzw. führen. Bei den heutigen Möglichkeiten mit Mail und Telefon findest Du eine Lösung.

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