Hallo an Alle, ich bin 26 Jahre alt und bin jetzt mit meinem Studium fertig.Ich bin im 6.Monat schwanger und habe bisher nur mit 400 euro Jobs und Honorarkraftstellen Geld verdient.Mein Freund macht eine Umschulung und verdient zur Zeit nur 750euro. Wir ziehen jetzt zusammen und wären dann eine Bedarfsgemeinschaft.Ich habe bisher immer Studentenbeiträge an meine Krankenkasse gezahlt aber das ist jetzt vorbei.Kann die Krankenkasse von meinem Freund meine Beiträge mitzbeahlen oder geht das nur wenn man verheiratet ist? Über viele tolle Antworten würde ich mich freuen... Danke im Voraus...
Bedarfsgemeinschaft.Schwanger.Wer zahlt meine Krankenversicherung?
Antworten (7)
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Hallo,
zunächst mit der Krankenkasse klären, ob der Studentenbeitrag bis zum Semesterende gilt.
Eine Mitversicherung über den Freund ist erst nach einer Heirat möglich.
Nach der letzten Abschlussprüfung im Studium tritt Versicherungspflicht als Arbeitnehmerin ein, wenn man als Arbeitnehmerin mehr als 400 Euro brutto verdient. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich dann die Sozialversicherungsbeiträge etwa zur Hälfte. Wenn man Arbeitslosengeld II (Alg II) vom Jobcenter bezieht, wird von dort auch der Krankenkassenbeitrag bezahlt.
Sonst beträgt der monatliche Beitrag 150 Euro. Wenn man nur knapp über dem Satz für das Alg II, gibt es ggf. vom Jobcenter einen Krankenkassenzuschuss:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html
Gruß
RHW
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Kunterbunt23Kunterbunt23
Eine kostenlose Familienversicherung ist nur für Ehepartner und Kinder möglich. Zumindest das Kind könnte somit abgesichert werden. Deine Versicherung wirst Du selber zahlen müssen (Mindestbeitrag 145,-Euro/Monat), wenn Du keinen Anspruch auf Harz4 haben solltest- und genau das gilt es als erstes abzuklären.
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ParhaliaParhalia
Hallo,
Falls während der Schwangerschaft, bzw. nach der Niederkunft ergänzendes ALG II zum Einkommen der Bedarfsgemeinschaft beantragt werden müßte, bzw. bewilligt würden, dann übernähme die ArGe die Pflichtbeiträge der KV für Dich und das Kind.
Der Freund kann dennoch bei seiner Versicherung anfragen, ob und wie es möglich wäre, dort einen Versicherungsschutz für die Familie zu erwirken.
mfg
Parhalia
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julchen1984julchen1984
Ich denke das du Hartz4 beantragen musst, denn auch die 750€ von deinem Freund werden nicht reichen...da Miete und alles drum und dran ja auch gesichert sein müssen. Solltest du Hartz4 kriegen ist auch deine Krankenversicherung abgesichert.
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VirtualSelfVirtualSelf
Spätestens ab Exmatrikulation greift der Alg2-Ausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II nicht mehr, und du kannst Alg2 beantragen.
Ist er der angehende Vater des Kindes, würdet ihr in der Tat als BG gewertet werden.
Euer Bedarf beläuft sich auf 2 x 337 EUR + SS-Mehrbedarf + Kosten einer angemessenen Unterkunft.
Dieser Bedarf kann durch sein Einkommen nicht einmal ansatzweise gedeckt werden, sodass ihr beide einen Alg2-Anspruch haben solltet, womit du automatisch über das Jobcenter krankenversichert wärst, da sich eine Familienversicherung nicht herstellen lässt. -
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schildischildi
wie wäre es wenn du zur Krankenkasse gehst und dein Problem dort schilderst, denn dann weisst du genau ,was du machen musst oder kannst
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Findelkind98Findelkind98
Frage bei der Krankenkasse nach.
Die sagen Dir das genau.
Aber es ist immer wieder erfrischend zu erfahren, wie Leute mit Null Einkommen Kinder in die Welt setzen.
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Der Freund kann zwar anfragen, aber wird dort nur zur Antwort bekommen, dass die FV nur für Kinder und Ehepartner geht.
Gut, aber falls Du ergänzendes ALG II beantragst, wirst Du automatisch über den Leistungsträger versichert. Diese kann auch für das Kind geschehen, wenn Dein Freund bei seiner Versicherung nichts erreichen würde, bzw. ihr Euch trennen würdet.
Solange Du ( oder auch die künftige ) BG auch nur einen Cent ergänzendes ALG II bekommst, bist Du + Kind versichert. Dieses auch, wenn Du später zunächst einem Minijob nachgehen kannst. Sobald Du versicherungspflichtig arbeiten gehst, würde Dein Arbeitgeber die Beiträge übernehmen. ( egal ob nun Vollzeit oder Teilzeit )