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Bedarfsgemeinschaft/Auszug

Frage von sylvia1407 sylvia1407

Ich wohne seit einem halben Jahr mit meinem Sohn (24 J.) in einer Bedarfsgemeinschaft. Nun möchte ich gerne wieder mit meinem Mann zusammen wohnen. Mein Sohn und ich beziehen Hartz4 (ich habe eine Aushilfsstelle und mein Sohn hat bis Ende des Jahres eine Sperre bekommen).Beide Namen stehen auf dem Mietvertrag, ich werde den Vertrag kündigen, aber leider sind da ja 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.Kann ich zum Amt gehen und denen melden, daß ich zum 01.12.2011 wieder zu meinem Mann ziehe und das mein Sohn alleine bis zum Ende der Kündigungsfrist in der Wohnung bleibt? Mein Mann ist nicht der Vater meines Sohnes und möchte diesen auch nicht mit in unsere Wohnung aufnehmen.Wollte mal nachfragen, ob ich das so machen kann (zum Amt und mit dem Mietvertrag) und muß ich für meinen Sohn aufkommen (verdiene nur 346 Euro im Monat, habe aber ab 01.12. noch zusätzlich eine Teilzeitstelle angenommen, wo ich 420 Euro noch dazu verdiene.)

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Antworten (8)

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    Antwort von Mariechen11 Mariechen11

    Geht es dir nur ums finanzielle. Als Mutter würde mich die Einstellung Deines Freundes zu Deinem Sohn stören. Mein Kind geht in Notfällen immer vor

    Kommentar von iris66 iris66iris66

    DH , war auch mein gedanke

    Kommentar von Mariechen11 Mariechen11Mariechen11

    Genau, sie sollen ja nicht auf ewig eine WG gründen. Das Kind ist nicht von ihm, will ihn nicht in der Wohnung haben. Das muss einer Mutter doch richtig weh tun. Verstehe ich nicht.

    Kommentar von sylvia1407 sylvia1407

    du kennst meinen Sohn auch nicht

    Kommentar von Mariechen11 Mariechen11Mariechen11

    Na, ja meist haben wir Eltern ja auch eine gewisse Schuld daran. Fallen lassen würde ich ihn nicht, allerdings meine Forderungen stellen. Ansonsten machst Du Dir noch Vorwürfe. Tja, und wenn Dein Mann Dich liebt, versteht er das und unterstützt Dich. Blut ist dicker als Wasser

    Kommentar von sylvia1407 sylvia1407

    hab ihn zu sehr verwöhnt. Forderungen habe ich ja schon gestellt, aber er hält nichts ein.

    Kommentar von Mariechen11 Mariechen11Mariechen11

    Das dachte ich mir. Er hat sich der Situation angepasst und sieht jetzt keinen Grund für Veränderung. das ist Deine "Schuld". Fehler machen wir alle, das ist nicht die Frage. Das musst Du ändern, mit Nachdruck. Denn ehrlich, Du hast es verbockt. Kinder passen sich da schnell an. Da Du den größten Beitrag zu seinem Verhalten geleistet hast, muss Dein Kind Dir nun soviel wert sein, dass Du es jetzt nicht einfach sitzten lässt. Ein Anruf bei einer Beratungsstelle kann Dir da auch helfen. Auch was die anderen Dinge betrifft.

    Kommentar von Mariechen11 Mariechen11Mariechen11

    Weiterhin erwarte ich von meinem Partner, dass er mit mir nach Lösungsmöglichkeiten sucht, an meinem Leben teil nimmt.

    Kommentar von sylvia1407 sylvia1407

    meine Kinder kommen bei mir immer an erster Stelle. Aber er sitzt den ganzen Tag vorm PC, macht nichts im Haushalt, hat keine Lust zu arbeiten (deshalb die Sperre von 3 Monaten).Wenn ich mit ihm reden will, blockt er total ab. Ich hab auch schon genug mitgemacht, irgendwann kann ich auch nicht mehr. Ich weiß nicht, was ich noch mit ihm machen soll. Er soll mal auf eigenen Beinen stehn und sich nicht immer auf Mutter verlassen.

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Dann lass ihn einfach in der Wohnung vergammeln. Hat er denn auch gekündigt oder nur Du? Wenn er selbst nicht gekündigt hat, dann wird er irgendwann für die Meite aufkommen müssen oder er steht über kurz oder lang auf der Straße.

    Kommentar von sylvia1407 sylvia1407

    die Miete bezahlt das Amt ja bis zum Auszug.Er könnte auch mit einen Freund in der Wohnung zusammen ziehen. Er müßte sich um eine neue Wohnung kümmern oder er geht solange zu seiner Freundin. Er soll mal in die Gänge kommen, denn er kümmert sich um nichts.

    Kommentar von iris66 iris66iris66

    kann er sich denn auf die Mutter verlassen?

    Kommentar von sylvia1407 sylvia1407

    kennen wir uns, was soll die Frage denn?

    Kommentar von iris66 iris66iris66

    Er soll mal auf eigenen Beinen stehn und sich nicht immer auf Mutter verlassen........Deine Antwort! Darum meine Frage! Wenn ein Mann meinen Sohhn nicht in der Wohnung haben will, gehört die Mutter zu ihrem Kinde, ohne wenn und aber, egal wie der Sohn sich benimmt. Euer Verhältnis passt nicht, daran solltest Du unbedingt arbeiten bevor Du Dich mit Umzugsplänen beschäftigst. Ich bin weg von meinem zweiten Mann, weil meine Söhne ihm im Weg waren. Die Jungs sind 21 und 26 und wir haben ein super Verhältnis. Denk mal in Ruhe darüber nach, es ist und bleibt doch Dein Kind. Ist nicht böse gemeint von mir, möchte Dir/Euch nur helfen, von Mutter zu Mutter :-)

    Kommentar von sylvia1407 sylvia1407

    es geht hier nicht um meinen Mann, es geht um meinen Sohn, das er selbst mit 24 Jahren mal ne Arbeit findet er hatte ja schon 2 Arbeitsverträge unterschrieben)und mal selber auf eigenen Füßen steht.Ich hab schon genug mit ihm mitgemacht und immer zu ihm gestanden, egal was passiert ist. Aber irgendwann ist das Maß voll und meine Nerven halten das nicht mehr aus.

    Kommentar von Mariechen11 Mariechen11Mariechen11

    Da verstehe ich Dich auch, aber Du hast doch die Situation so geschaffen. Er ist anscheinend nicht an Regeln gewöhnt, kennt die Grenzen nicht. Wenn der Kuchen misslungen ist, ändere ich die Rezeptur.

    Kommentar von Mariechen11 Mariechen11Mariechen11

    Ganz meine Meinung, ein Gepräch in einer Beratungsstelle kann Wunder bewirken.

    Kommentar von Wolke286 Wolke286Wolke286

    der Sohn ist 24 !!!!

    Kommentar von sylvia1407 sylvia1407

    eigentlich alt genug oder?

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    Antwort von Saisa2009 Saisa2009

    Wenn du das früh genug meldest, wird dein Sohn in der Wohnung bleiben dürfen. Nur überlege dir gut, ob du das auch möchtest, denn danach muss dein Sohn erstmal gucken wo er hin soll, weil ihm die Miete gar nicht zusteht und er dann viel weniger Geld zur verfügung hat und somit auch in eine kleienere Wohnung ziehen muss.

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    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Kann ich zum Amt gehen und denen melden, daß ich zum 01.12.2011 wieder zu meinem Mann ziehe und das mein Sohn alleine bis zum Ende der Kündigungsfrist in der Wohnung bleibt?

    Ja. ggf. könnte das Amt aber verlangen, das sie während der Kündigungsfrist die Hälfte der Wohnung zahlen. Allerdings können sie natürlich den Teil der Kaution verlangen, den sie gezahlt haben.

    und muß ich für meinen Sohn aufkommen

    Nein. Eine Unterhaltspflicht besteht nur während er eine Ausbildung besucht und sie über dem Selbstbehalt (1050€) liegen.

  • 0
    Antwort von guteantwoort guteantwoort

    Werfe hier nicht 2 sachen durcheinander: (einmal die Sache mit dem Amt und einmal dein Mietverhältnis)

    Du kannst dich natürlich zum 1.12. ummelden. Das Amt wird ab diesen Datum dann Leistungen in der neuen Situation berechnen, wahrscheinlich wirst du dann nichts mehr oder nur wenig bekommen (hängt vom Einkommen der neuen Bedarfsgemeinschaft ab) denn dein Einkommen von 766 zusammen mit dem Einkommen deines Mannes wird gewiss über den Bedarf liegen. Es kann sein dass das Amt noch für Mietzahlungen aufkommt.

    Für deinen Sohn musst du nicht aufkommen. Egal ob er gesperrt ist oder nicht, er hat selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.

    Schau dir nochmal genau den Mietvertrag an. Hast du den Vertrag alleine abgeschlossen oder ist dein Sohn genauso Mieter wie du?

    Wenn du alleinige Mieterin bist: Du musst natürlich die Miete kündigen und bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete Zahlen. Irgendwie musst du dann noch deinen Sohn da raus bekommen (wenn er einfach da bleibt hast du ein Problem)

    Wenn ihr zusammen den Mietvertrag abgeschlossen habt (also beide mit Namen drin steht und unterschrieben habt) dann kannst du gar nicht alleine Kündigen sondern nur zusammen mit deinem Sohn. Auch in diesem Fall musst du weiter Miete Zahlen. Wenn dein Sohn die Kündigung nicht unterschreibt hast du ein grosses Problem.

    Weiter verstehe ich nicht warum einige hier auf dich rumhacken. Wenn du minderjährige Kinder hättest und dein Mann würde die nicht wollen, würde ich es verstehen. Aber dein Sohn ist 24 und nicht behindert oder so und ich verstehe deinen Mann und dich völlig. Ich kenne die Situation nicht aber meistens ist es so dass du deinem Sohn nicht weiterhilfst indem du ihn weiter den Hintern abwischst. Du hast recht auf dein eigenes Leben und musst dich nicht um deinen Sohn kümmern. Also lass dir hier bloss nicht einreden dass du irgendwie eine schlechte Mutter wärst so wie es u.a. Mariechen11 hier darstellt.

    Kommentar von Mariechen11 Mariechen11Mariechen11

    Die Mutter hat gegenüber ihrem Sohn einen Anspruch darauf, dass dieser gemeinsam mit ihr die Wohnung kündigt, da die Wohngemeinschaft zwischen beiden nicht mehr besteht. Die Mutter kann den Anspruch ihrem Sohn gegenüber geltend machen, wenn beide sich nicht einig werden.

    Ansonsten würden ja Leute Jahrzehnte für Wohnungen bezahlen, die sie gar nicht mehr bewohnen.

    Sie ist bestimmt keine schlechte Mutter, vielleicht viel zu gut. Trotzdem muss sie sich ihre Erziehungsfehler vorwerfen lassen. Ein Kind entwickelt sich durch die Erziehung und das Vorleben der Eltern. Fehler machen wir alle in der Erziehung, kommt nur darauf an ob man dann zur Selbstkritik fähig ist. Ich hab ihn zu sehr verwöhnt, das Resultat gefällt mir nicht und jetzt soll er schauen wie er zurecht kommt. Ein bisschen einfach gedacht oder??

    Kommentar von guteantwoort guteantwoortguteantwoort

    Ja den Anspruch kann sie gerichtlich durchsetzen. Das kann aber eine weile dauern und in der Zeit kann der Vemieter von ihr weiter die Miete verlangen.

    Ich kann nicht beurteilen ob es an 'Erziehungsfehler' liegt. Wir kennen die situation nicht. Ich kenne einige Eltern wo ich, von meiner Sicht aus, sage sie sind prima Eltern, trotzdem ist das Kind faul und kommt nicht aus die füsse. Es kann ja sogar ein nicht erkanntes Asperger Syndrom sein oder irgendeine Störung. Es ist ist natürlich möglich dass es an Fehler der Erziehung liegt. Aber ich finde es nicht korrekt wenn hier auf die Mutter rumgehackt wird von Leuten die keine Ahnung haben von der Situation.

    Ich kann den Mann verstehen. Und die Mutter auch. Irgendwann muss halt Schluss sein mit hintern Abwischen und die Eltern sollten ihr eigenes Leben wieder führen. Oft kommen die 'Kinder' erst dann in die Gänge wenn man eben nicht mehr alles für sie macht.

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Solange sich dein Sohn nicht in einer Erstausbildung befindet, wirst du nicht mehr unterhaltspflichtig sein.
    Zudem kannst du hinziehen, wohin du willst, ohne dass du deinen 24-jährigen Sohn mitnehmen musst.
    Wenn du also aus dem Leistungsabezug rausziehst und die Bedarfsgemeinschaft auflöst, wird das Jobcenter die Miete weiterhin tragen müssen. Ansonsten will ich nur anmerken: gute und richtige Entscheidung. Deine Partnerschaft sollte Vorrang vor den Befindlichkeiten eines 24(!)-Jährigen Kindes haben.

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    Antwort von kluetje kluetje

    Du bist verpflichtet dem Amt jede Änderung bzgl. deiner Lebensverhältnisse mitzuteilen..

    Kommentar von sylvia1407 sylvia1407

    Das ist mir schon klar

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    Antwort von schildi schildi

    klar musst du das dem Amt melden

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Wie wäre es denn, wenn Dein Sohn arbeitet?

    Kommentar von sylvia1407 sylvia1407

    Fänd ich auch super. Deshalb hab ich auch keine Lust mehr. Er hatte schon 2 Stellen angefangen und nach wenigen Tagen wieder aufgehört. Läßt mich nur hängen und ich kann gucken, wie ich das mach. Das interessiert ihn nicht.

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Dann stell ihm doch einfach nichts mehr zu essen hin. Spätestens da wird er sich nach was suchen müssen.

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