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Bedarfsgemeinschaft von 2 Personen - Gehalt & Aufstockung - Aufwandsentschädigung im Jahrespraktikum

Frage von Fragerecht Fragerecht

Hallo; ich lebe mit meiner Tochter (noch nicht volljährig) in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich beziehe ein Gehalt aus nichtselbständiger Tätigkeit + Aufstockung aus ALG II + Kindergeld. Meine Tochter will das Fachabitur machen. Sie hat den schulischen Anteil schon erfüllt und wird jetzt ein Jahrespraktikum absolvieren, dafür soll sie eine Aufwandsentschädigung erhalten. Wird diese Aufwandsentschädigung als Einkommen gewertet, wenn ja: wieviel wird davon angerechnet?? Ich sag' schon mal DANKE für die Antworten und verbleibe MfG - BO

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Antworten (1)

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    Antwort von 397kg 397kg

    Einkommen jeglicher Art wird der Bedarfsgemeinschaft hinzu gerechnet.

    Allerdings darf sie die ersten 100 Euro (monatlich) behalten. Von jedem weiteren Hunderter darf sie 20 Euronen behalten.

    Vergesst nicht, diese Tatsache VON SELBST der ARGE vor ANtritt des Praktikums zu melden - ansonsten kommt noch eine Strafe drauf.

    Kommentar von Fragerecht Fragerecht

    Ja klar, natürlich werden wir es rechtzeitig angeben, trotzdem Danke für den Hinweis! Und dann noch 'ne Frage: Bekommt sie tatsächlich auch einen Freibetrag zugestanden - ich bekomme ja schon einen auf mein Gehalt?!? Und werden 20 Euronen für den weiteren Hunderter gerechnet - oder 20% vom Betrag, der den ersten Hunderter übersteigt?? (wir wohnen übrigens in Bremen, falls das dabei relevant ist) Gruß & nochmals DANKE für die Antworten! - BO

    Kommentar von 397kg 397kg397kg

    Meines Wissens beziehen sich diese "ersten 100 Euro" und die weiteren jeweils 20% auf jeden weiteren Hunderter auf jede einzelne Person getrennt, die etwas verdient.

    Achte darauf, dass ihr nicht vielleicht sogar GANZ raus fallt!

    Hilft dir das hier weiter: http://www.forium.de/rechner-hartz-4.html ?

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