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bedarfsgemeinschaft und harz 4

Frage von tramora tramora

Ich und meine Frau beziehen Harz 4 mein Sohn (17) hat im August 11 eine Lehre begonnen, nun wird uns sein Lehrlingsgehalt auf unseren Bezug angerechnet ! So das wir ca. 250 € weniger bekommen. Ist das laut Gesetz richtig ?

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Antworten (3)

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    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Jepp - das Lehrlingsgeld ist ja kein Taschengeld, sondern für den Lebensunterhalt bestimmt.

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    Antwort von derrolf derrolf

    Natürlich, er wohnt bei euch und muss zum Lebensunterhalt beitragen. Oder sollen wir euer Leben finanzieren? Außerdem heißt das Hartz 4.

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    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Ja, das ist richtig!

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