Hallo,meine Tochter befindet sich in der schulischen Ausbildung als Kinderpflegerin mit Realabschluss,ich selbst beziehe ALG 2 und meine Frage ist wie ist dass in einer Bedarfsgemeinschaft ,dass mit dem freiwilligen sozialen Jahr,meine Tochter würde aus der Bedarfsgemeinschaft rausfallen.Angenommen sie bekäme auswärts einen Job,wie ist dass mit den Kosten der Unterkunft und den Fahrtkosten?Zudem wird dass Geld für dass FSJ auf Alg 2 angerechnet.Ich weiss nicht weiter.Wer hat damit Erfahrung?Danke im voraus für jede hilfreiche Antwort.
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bedarfsgemeinschaft und freiwilliges soziales Jahr
Frage von
strolch45
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