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Bedarfsgemeinschaft (Partnerin Hartz4 Ich Student)

Frage von macmac macmac

Guten Morgen,

kann mir jemand verraten wieviel ich Einkommen haben darf ohne das es von meiner Partnerin abgezogen wird?

Soweit ich weis,darf meine Partnerin 100 euro dazuverdienen ohne jegliche Abzüge. Und wie hoch ist die Einkommensgrenze für uns beide- damit meine ich ab welchen Brutto betrag sie aus Hartz4 ausgeschlossen wird?

Schöne Grüße

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Wenn du ein Studium machst, dass dem Grunde nach BAföG-fähig ist, bist du vom Leistungsbezug ausgeschlossen.
    In diesem Fall darfst du - möchtest du eine Anrechnung bei deiner Freundin vermeiden - soviel verdienen, dass abzüglich der Erwerbseinkommensfreibeträge deiner eigener Bedarf (Regelleistung + anteilige KdU) gedeckt ist.
    Erst das übersteigende Einkommen darf bei deiner Freundin berücksichtigt werden.

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Als Regelsatz stehen dann jedem 323€ zu. Hinzu kommt die Übernahme der tatsächlichen angemessenen kosten für Miete und Heizung.

    323x2=646€. Du sagst, ihr habt 640€... also wird deine Freundinnur minima etwas bekommen. Vorteil daran: Sie ist quasi "kostenlos" krankenversichertund bekommt ihren Teil der Miete gezahlt.

    Dass du als Student keine Leistungen bekommst, weisst du ja. Aber bei der Berechnung wird das so gerechnet, als wärst du einer.

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Hier gibt es einen HarztIV - Rechner. http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

    Kommentar von macmac macmac

    da kommt ich auf ca 930 euro wir erhalten jedoch nur 640 euro

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Hast du dein Geld auch dazu gerechnet?

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