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Bedarfsgemeinschaft oder nicht? Was darf die ARGE wissen?

Frage von gomon gomon

Hallo liebe Communtiy.

Ich bin teilweise auf Harz4 angewiesen .(400€ Job) ich bin vor 3 Tagen zu meiner Freundin gezogen . Meine Freundin ist nicht auf Harz4 angewiesen . ( 1200€ brutto) Sie hat einen 8jährigen sohn . Jetzt will die ARGE von meiner Freundin alle unterlagen von ihr ( Kontoauszüge , verträge , etc.) Darf die Arge sowas machen? Ist es berechtigt?

Mfg.

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Antworten (5)

  • 4
    Antwort von evaness evaness

    Du darfst das auf keinen Fall als Wohngemeinschaft darstellen, sonst wird das Einkommen Deiner Freundin mit heran gezogen. Die ARGE tut dann so, als sei Deine Freundin Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Das ist sie zwar nicht, aber sie verlangen dann absurderweise trotzdem, dass Deine Freundin für Deinen Lebensunterhalt mit aufkommt. Eurer Einkommen wird zusammen gerechnet, als wäret ihr ein Ehepaar. Dieses absurde Ding nennt sich "Bedarfsgemeinschaft". Um das zu verhindern, dass man Euch zur Bedarfsgemeinschaft erklärt, macht sofort einen Untermietvertrag, der auf den Tag Deines Einzugs datiert wird.

    Du bist ihr/e Untermieter/in, zahlst die Miete für Dein Zimmer und Nebenkosten an sie. So seid Ihr KEINE Wohngemeinschaft und daher auch KEINE Bedarfsgemeinschaft. Nur so kannst Du den vollen Arge-2-Regelsatz bekommen und das Einkommen Deiner Freundin bleibt unangetastet. Du solltest einen eigenen Kühlschrank oder ein eigenes Fach im gemeinsamen Kühlschrank haben und eine eigene Kochplatte im Zimmer, damit Du nachweisen kannst, dass ihr KEINE gemeinsame Haushaltsführung habt.

    Wie ihr das für Euch privat macht, ist Eure Sache, aber für die ARGE müsst ihr alles streng getrennt halten.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Da Deine Freundin Deine Vermieterin ist und mit der ARGE nichts zu tun hat, brauchst Du ihre Unterlagen nicht vorzulegen. Stattdessen legst Du Deinen Untermietvertrag vor und die Sache hat sich. Für die ARGE ist sie nicht Deine Freundin sondern Deine Vermieterin und von der können sie keine Nachweise verlangen.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Das Perverse bei diesem Bedarfsgemeinschaftsding ist, dass der Erwerbstätige heran gezogen wird, ohne unterhaltspflichtig zu sein. Er wird nicht direkt heran gezogen sondern der Arge-2-bedürftige Mitbewohner wird darauf verwiesen, dass er den Erwerbstätigen bis zu einem bestimmten Betrag ausbeuten müsse, so dass dieser selbst - obwohl er erwerbstätig ist - auch nur noch auf Arge-2-Niveau leben kann. Das ist Aufforderung zum Parasitismus, zum Diebstahl. Aufforderung zu strafbarer Handlung ist strafbar, aber die ARGE kann das ungestraft machen, weil sie noch von niemanden dafür angezeigt wurde. Irgend jemand hat da diese Wort-Chimäre "gemeinsamer Bedarf" geschaffen und sie reiten darauf herum. Da könnte man zu jedem hingehen, ihm sein selbst verdientes Geld wegnehmen und sagen, man hätte eben einen gemeinsamen Bedarf gehabt. Das ist Wahnsinn aber sie machen es so.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Wenn zwei oder mehrere Leute eine gemeinsame Wohnung bewohnen (ohne Untermietvertrag) und einer findet eine Anstellung, soll er sofort einen Teil seines Einkommens für die andere Bewohner verwenden und zwar so viel, dass für ihn nur noch der Arge-2-Regelsatz übrig bleibt. Er wird zwar nicht gezwungen, das zu tun, aber den anderen wird ein entsprechender Betrag einfach abgezogen. Dann hat der Erwerbstätige die Wahl entweder für sie mit aufzukommen oder die Wohngemeinschaft zu beenden, oder - und das passiert häufig - einfach gar keine Berufstätigkeit mehr zu beginnen, weil ihm sein Verdienst sowieso weggenommen würde, wenn die anderen nicht gleichzeitig auch einen Job finden.

    Worin soll da der Anreiz für eine Beschäftigungsaufnahme liegen? Das ist das neue Gesetz von 2005, mit dem angeblich alle arbeitsfähigen Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden können. In Wirklichkeit wird das verhindert, es sei denn sie leben allein. Wie motivierend das dann ist, ist auch noch eine Frage !!!

    Die Gesellschaft zerfällt in Erwerbstätige einerseits und Arge-2-Bezieher andererseits. Die im Erwerbsleben sind und viele Kontakte haben, können den Arbeitssuchenden nicht helfen, weil sie sie nicht kennen, weil sie nicht mit ihnen zusammen wohnen können, ohne sich zwangsweise rechtswidrig für sie aufkommen zu müssen.

    Es sei denn, sie sind Hauptmieter einer Wohnung und können einzelne Zimmer untervermieten. Das geht nur, wenn der Vermieter einverstanden ist, und schon haben wir die nächste Hürde. Die Erfindung der sogenannten Bedarfsgemeinschaften für zur Zerstörung der beruflich konstruktiven Kontakte, damit zu Ausgrenzung und die Zahlen der Langzeitarbeitslosen steigen anstatt zu sinken.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht, ist für jeden Erwerbstätigen eine Bedrohung. Kein Wunder, dass die Leute deshalb gemieden werden. Wie soll so etwas zur Integration ins Erwerbsleben führen? Naja, dafür können sie ja eine "Eingliederungsvereinbarung" unterschrieben, mit der sie sich bereit erklären, ihren beruflichen Status aufzugeben und zu jeder Art von Beschäftigung bereit zu sein, auch wenn sie weit unter ihrer beruflichen Qualifikation liegt.

    So kommt zur Ausgrenzung auf menschlicher Ebene noch eine grundgesetzwidrige rechtliche Ausgliederung.

    Vor 2005 durfte von niemandem verlangt werden, sich beruflich degradieren zu lassen. Heute ist das gängige Praxis und niemand - außer den Betroffenen - denkt sich etwas dabei.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Ich nenne das pervers, denn die Worte "Eingliederung" und "Gemeinschaft" - so wie sie von der ARGE verwendet werden - führen in Wirklichkeit zum Gegenteil. Die Betroffenen werden dadurch genötigt zu versuchen, diese grundgesetzwidrigen Gesetze irgendwie zu umgehen und müssen privat ein halbes Jurastudium absolvieren, anstatt sich mit ihrer ganzen Energie auf eine vernünftige Stellensuche zu konzentrieren.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Es ist zum Glück noch nicht verboten, mit seinem Vermieter bzw. Untermieter als Gast im selben Bett zu schlafen. Man muss nur ein eigenes (leerstehendes) in einem anderen Zimmer vorweisen können.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wenn zwei oder mehrere Leute eine gemeinsame Wohnung bewohnen (ohne Untermietvertrag) und einer findet eine Anstellung, soll er sofort einen Teil seines Einkommens für die andere Bewohner verwenden und zwar so viel, dass für ihn nur noch der Arge-2-Regelsatz übrig bleibt.

    Das ist definitiv falsch.

    Das Zusammenwohnen alleine begründet niemals eine BG - egal wie die mietvertragliche sitaution aussieht.
    Ein BG stellt eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft dar, bedeutet also eine partnerschaftliche, eheähnliche Verbindung zwischen zwei Individuen.
    Ist das Zusammenleben wie in einer WG organisiert, wird daraus keine BG, wenn einer der Haushaltsmitglieder eine Arbeit findet (ungeachtet der Mietverträge).
    Auch ist eine BG von drei Partnern nach deutschem Recht nicht möglich.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Wohngemeinschaften werden meines Wissens immer als BG

    betrachtet. Oder ist das geändert worden?

    Wenn jemand sagt, er zöge zu "seiner Freundin", wird man ihm

    bestimmt eine eheähnliche Lebensgemeinschaft unterstellen

    auch bei getrennten Betten, wenn sie eine gemeinsame Küche

    haben. Dann heißt es, sie würden gemeinsam wirtschaften.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wohngemeinschaften werden meines Wissens immer als BG betrachtet. Oder ist das geändert worden?

    Nein.
    Wohngemeinschaft im landläufigen Sinne - also mit getrennten Betten, mit getrennten finanziellen Dingen - durften noch nie als BG gewertet werden.

    Gemeinsames Wirtschaften heißt in diesem Zusammenhang nicht, gemeinsames Kochen, Einkaufen oder Nutzen von Gemeinschaftsräumen, da es ökonomisch rational ist solche Sachen auch als Nicht-Paar gemeinsam zu veranstalten, sondern die Verfügungsgewalt über die finanziellen Mittel des Anderen zu haben.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Sehr unübersichtliche Darstellung.

    Also: im Grunde kann man sehr grob zwischen drei Arten des Zusammenlebens unterscheiden.

    1. Bedarfsgemeinschaft: hier müssen die Partner mit ihrem Einkommen und Vermögen füreeinander aufkommen.

    2. Wohngemeinschaft: hier sind Einkommen, Vermögen und Bedarf vollkommen voneinander getrennt, es besteht keine Partnerschaft, keiner ist dem anderen zum "Unterhalt" verpflichtet und in der Wohnung sollten die privaten Sphären zumindest zum Teil getrennt sein.

    3. "Zweckgemeinschaft", mit dem Zweck, das partnerschaftliche Zusammenleben auszuprobieren: ist noch keine Bedarfsgemeinschaft, weil noch nicht vom notwendigen Einstandswillen ausgegangen werden darf (gilt grundsätzlich im ersten Jahr des Zusammenlebens), aber schon mehr als die landläufige Wohngemeinschaft, da kein räumliche Trennung notwendig ist und man mit Ausnahme des Finanziellen wie ein Ehepaar zusammen leben darf.

    Es gibt KdU-Richtlinien, die sagen es etwas knapper: alles, was keine BG ist, ist eine WG (was der Sache m.E. nicht ganz gerecht wird).

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Und schon fängt das Jurastudium an.

    Das Beste ist, auf Nummer sicher zu gehen.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Ist eigentlich ganz einfach, zumal du ja dem Jobcenter irgendetwas erklären musst, wenn du mit einem anderen Menschen zusammenwonhst.

    Wenn das Zusammenleben zweier Nicht-Verheirateter ohne gemeinsames Kind wg-mäßig organisiert ist, wird das Jobcenter keine BG unterstellen dürfen.

    PENG AUS

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Dein Wort in Gottes Ohr - und in das Ohr der Sachbearbeiterin.

    Wenn zwei einmal als zusammen lebendes Paar angesehen

    werden, ist es schwer, das rückgängig zu machen. Warum

    will die ARGE die Einkommensnachweise der Freundin sehen?

    Sie bezieht kein Arbeitslosengeld. Ihr Einkommen geht die

    ARGE nichts an und braucht sie nicht zu interessieren,

    es sei denn, sie wollen es eben doch heran ziehen.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Wenn man das gelesen hat, sind alle Klarheiten restlos beseitigt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Bei den Punkten 4 und 5 ist die Logik dermaßen verdreht,

    dass man sein Gehirn einfach abzuschalten kann und das

    auswendig wiedergeben. Nicht alles, was grammatikalisch

    logisch formuliert werden kann, muss deshalb logisch sein.

    Christian Morgenstern: Der Mond

    Als Gott den lieben Mond erschuf, gab er ihm folgenden Beruf:

    Beim Zu- sowohl wie beim Abnehmen sich deutschen Lesern

    zu bequemen,

    ein a formierend und ein z – daß keiner groß zu denken hätt’.

    Befolgend dies ward der Trabant ein völlig deutscher Gegenstand.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Warum will die ARGE die Einkommensnachweise der Freundin sehen?

    Weil sie eine BG unterstellen, ohne es zu dürfen.
    Dieses wiederum wird gemacht, weil es bares Geld spart und sich viele Antragsteller einschüchtern lassen.

    Wenn zwei einmal als zusammen lebendes Paar angesehen werden, ist es schwer, das rückgängig zu machen

    Korrekt! Umso wichtiger ist es, dieser Unterstellung bzw. Vermutung gleich zu Beginn zu widersprechen.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Richtig. Man wird gezwungen, menschlichen Verrat am Anderen zu begehen, indem man nicht zu ihm steht. Man muss sich verhalten wie früher, als es gesellschaftlich geächtet wurde, unverheiratet zusammen zu leben und die Liebe verheimlichen, verleugnen. Wie unwürdig für einen modernen Menschen !

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Man kann den Untermietvertrag ohne Einverständnis des Vermieters machen, wenn es sich um den Lebensgefährten handelt, und braucht dem Vermieter den gar nicht zu zeigen, denn der Lebensgefährte darf meines Wissens sowieso einziehen. Dann wird das gegenüber der ARGE als Untermietverhältnis deklariert und gegenüber dem Vermieter als eheähnliche Lebensgemeinschaft und alles

    ist "in Ordnung".

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Dann wird das gegenüber der ARGE als Untermietverhältnis deklariert und gegenüber dem Vermieter als eheähnliche Lebensgemeinschaft und alles ist "in Ordnung".

    Ausgesprochen dämlicher Vorschlag, weil sich Vermieter durchaus öfter mal an das Jobcenter wenden. Und dann ist die Sozialbetrugs-Kac.ke am Dampfen.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Das kommt auf den Vermieter an. Wenn es ein wohlwollender privater Vermieter ist, der kein unnötiges Misstrauen hegt, geht das schon. Wenn es eine Baugesellschaft ist oder ein Vermieter, den man nicht persönlich kennt, kann man das nicht machen. Wenn die Mieter ihre Miete immer pünktlich überweisen, sollte es für den Vermieter keinen Grund geben, sich ans Jobcenter zu wenden. Da die Wohnkosten bei angemessener Wohnungsgröße durch das Arbeitslosengeld 2 grundsätzlich mit abgedeckt sind, hat der Vermieter sogar die Garantie, seine Miete zuverlässig zu erhalten. Es gibt nur leider viele, die das nicht wissen und deshalb misstrauisch sind. Da muss man schauen, was das für ein Mensch ist. Ohne persönliches Kennen würde ich es nicht emfehlen. Das "alles in Ordnung" war auch ein bisschen ironisch gemeint, weil man eben durch diese schizophrenen Gesetze zu einem schizophrenen Verhalten genötigt wird. Wer es dem Einen recht macht, ist für den Anderen ein Betrüger. Und in Wirklichkeit tut ja gar niemand etwas Unrechtes. Zwei Menschen, die sich gut verstehen, wollen zusammen leben. Warum wird es ihnen so schwer gemacht ???

    Weißt Du, wann ein Vermieter einer Untervermietung zustimmen MUSS ?

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Ganz böse wird es natürlich, wenn das Jobcenter sich an den Hauptvermieter wendet, um zu prüfen, ob eine Untervermietung überhaupt genehmigt wurde. Wozu wird das alles gemacht?

    Nur damit die Sachbearbeiter einen Job haben. Deshalb heißt es

    ja Jobcenter. Es könnte auch Schikane-Center heißen, weil unschuldige, gutwillige, positiv eingestellte Menschen bis aufs Blut schikaniert werden.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Im ersten Jahr ist alles möglich. Fein! Und was ist mit dem zweiten Jahr? Soll es das nicht geben? Wenn der Freund jetzt bald eine Stelle findet, wo er aber nicht für immer bleiben möchte, und in einem Jahr ist er wieder auf Jobsuche? Dann tritt das all das zwangsläufig ein, was jetzt noch mit dem kompetenten Rat von VirtualSelf hoffentlich verhindert werden kann. Wenn das keine Schikane ist, was ist es dann? Wer hat am meisten darunter zu leiden? DAS KIND !!!

    Weil sich die Eltern ständig mit den Bedingungen der ARGE beschäftigen müssen anstatt mit ihm. Weil es keine Sicherheit bekommt, ob der neue Papa auch bei ihm bleiben kann.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    , weil dessen Leben in der neu gegründeten Familie für die Frau eine finanzielle Bedrohnung darstellt, obwohl sie NICHT von ihm abhängig ist und das Geld für sich und ihr Kind selbst verdient. Warum sollte sie dann auch noch für den Mann aufkommen müssen, falls es bei ihm einen beruflichen Wechsel gäbe mit einer Pause zwischendrin? Das ist doch alles nur noch absurd !!!

    http://s-eva-nessenius.suite101.de/bedingungsloses-grundeinkommen-und-emanzipation-a110223

    Kommentar von evaness evanessevaness

    nichts.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Es gibt noch die Möglichkeit, dass das Einkommen der Frau zu niedrig ist, so dass dem Mitbewohner davon nichts zugedacht werden könnte. Wenn sie mit ihrem Kind trotz Erwerbstätigkeit selbst nicht mehr hat, als der Arge-2-Regelsatz wäre, kann nichts passieren. Dann können sie ruhig eine Bedarfsgemeinschaft werden. Dann geht es nach dem Prinzip arm zu arm. Das ist auch ein Ausgrenzungsvorgang aber ein unmerklicher. Ungünstig würde es nur werden, wenn sie eine Gehaltserhöhung bekäme oder eine besser bezahlte Stelle. Dann geht es nach dem Prinzip: "besser arm bleiben, Geld verdienen lohnt sich nicht" - auch wieder eine destruktive Seite der Hartz-4-Regelung. Aber es könnte sein, dass sie trotz Bedarufsgemeinschaft wegen ihres geringen Einkommens nicht herangezogen wird. Das lass Dir aber lieber erst einmal von VirtualSelf ausrechnen und nicht von der Sachbearbeiterin.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Im ersten Jahr eures Zusammenlebens darf das Jobcenter nur unter engen Voraussetzungen eine BG unterstellen, selbst wenn ihr wie ein Ehepaar zusammenlebt (also keine Zimmertrennung, gemeinsames Kochen, Essen, Duschen usw.).

    Wichtig ist zunächst, dass ihr alles Finanzielle strikt getrennt haltet und gleichsam klar Buch über Mietzahlungen und Ähnliches führt; ein Untermietvertrag ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.

    Das Jobcenter wird in dem Fall möglicherweise argumentieren, dass eine BG aus der Versorgung des nicht gemeinsamen Kindes (§ 7 Abs. 3a Nr. 3 SGB II) entsteht. Hier kannst und solltest du anführen, dass Versorgung nicht einfach Zusammenleben bedeutet, sondern ein Wahrnehmung von Erziehungsverantwortung, die du jedoch nicht trägst und zu tragen bereit bist.

    Das heißt, weder finanziell, noch über das nicht gemeinsame Kind bildet ihr eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft.

    Weiters solltest du schriftlich ausführen, dass du keine Auskunftsansprüche gegenüber deiner Freundin hast und durchsetzen kannst und sich das JC unter Nennung der Gesetzesgrundlagen bitte direkt an die Freundin wenden möchte.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Soll er damit sagen, dass er mit ihr essen und schlafen will, sich aber

    aber ansonsten - besonders dem Kind gegenüber - asozial verhalten?

    Soll sich der Mann als menschliche Null darstellen, der nicht bereit ist,

    auch Erziehungsverantwortung für das Kind mit zu übernehmen. Eine

    schöne Geschichte. Die Untergrabung der eigenen Menschenwürde.

    Die Versorgung des Kindes? Ja, das Jobcenter wird unterstellen,

    dass derjenige, der KEIN Erwerbseinkommen hat, sich an der

    Versorgung des Kindes beteiligen könnte. Weil es absurd ist.

    Dann muss der Erwerbslose sagen: "Nein, ich gebe ihm ganz

    sicher nichts ab von meinem nicht vorhandenen Geld, und wenn

    wir spazieren gehen und das Kind in Gefahr kommt, vor ein Auto

    zu laufen, schaue ich einfach weg. Aber wir gehen sowieso nie

    zusammen raus, denn das könnte ja ein Zugehörigkeitsgefühl

    erwecken und einen positiven pädagogischen Effekt haben.

    Ich würde mich innerlich sträuben, der ARGE ein menschen-

    unwürdiges Bild von mir selbst präsentieren zu müssen.

    Lieber eine inoffizielle Liaison zwischen Mieterin und

    Untermieter, dazu stellt die ARGE keine Fragen.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Danke, VirtualSelf für Deinen Strategievorschlag, denn er ist ein Beispiel, an dem man sehen kann, wie die Menschen durch dieses Gesetz in ihrem innersten Menschsein ausgehöhlt und entwürdigt werden. Auch den vom Grundgesetz garantierten Schutz der Privatsphäre gibt es nicht mehr, nachdem durch dieses Gesetz ALLES auf den Kopf gestellt wurde.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Soll er damit sagen, dass er mit ihr essen und schlafen will, sich aber aber ansonsten - besonders dem Kind gegenüber - asozial verhalten?

    Das hat nichts mit asozial zu tun, sondern entspricht der Lebenswirklichkeit, weshalb insbesondere die Rechtsprechung schon lange dieses eine Jahr Findungsfrist gewährt.

    Ja, das Jobcenter wird unterstellen, dass derjenige, der KEIN Erwerbseinkommen hat, sich an der Versorgung des Kindes beteiligen könnte.

    Was er könnte, ist vollkommen irrelevant. Er könnte sich auch eine Feder in den Ar$ch stecken und als Hahn durch die Wohnung stolzieren. Relevant ist nur, was er will und was er muss. Er muss nicht, weil er gegenüber dem fremden Kind keinerlei Verpflichtungen hat; und ob er will, ist alleine sein Ding.
    Daraus, dass er es sporadisch von der Kita abholt oder aus gemeinsamen Ausflügen mit der Mutter, lässt sich jedenfalls keine Versorgung im SGB II-Sinne ableiten.

    Lieber eine inoffizielle Liaison zwischen Mieterin und Untermieter, dazu stellt die ARGE keine Fragen.

    Das kostet die beiden mindestens ein Zimmer wegen der unnötigen Trennung, ein Zimmer, dass man ggf. besser als Gemeinschaftsraum nutzen könnte, als dort ein gesondertes Bett reinzustellen.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Wohnzimmer mit Schlafcouch und Kleiderständer in der Ecke.

  • 2
    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Ja, das darf sie, wenn du bei deiner Freundin wohnst!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Nein.

    Das Zusammenwohnen alleine begründet niemals eine BG.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Wie soll der Fragesteller die Situation darstellen,

    damit er das eindeutig beweisen kann? Er wird

    unter Erklärungsdruck geraten und muss seine

    Privatsphäre ehrlich oder unehrlich offenlegen

    und wir wissen nicht, wie die Sachbearbeiter

    reagieren, das wird nicht überall gleich sein.

    Soll er dann jemanden einladen, der alles

    in Augenschein nimmt, in der Wohnung herum

    schnüffelt und eine Videokamera installiert zur

    Überwachung?

    Mit einem Mietvertrag kann er das vermeiden.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Niemand wird eine Kamera installieren, aber das

    menschenunwürdige ist, dass einem Antragsteller

    gleich die Beweislast auferlegt wird. Normalerweise

    gilt in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung,

    d.h. wer jemandem ein Unrecht unterstellt, muss das

    erst einmal beweisen. Vorher muss der Beschuldigte

    als Unschuldiger betrachtet und behandelt werden.

    Die ARGE stellt das auf den Kopf: Der Antragsteller

    muss ständig seine Unschuld beweisen und das

    kann in manchen Situationen schwierig werden.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    WIKIPEDIA: "Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist immer eine Bedarfsgemeinschaft. Liegen bestimmte Vermutungstatsachen vor, darf die Behörde eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vermuten und es obliegt den Betroffenen, die Vermutung zu widerlegen. Für das Vorliegen der Vermutungstatsachen bleibt die Behörde darlegungs- und beweispflichtig."

    Auch hier kann man sehen, wie pervers das Ganze ist: Es gibt keine

    "Vermutungstatsache". Entweder etwas ist Tatsache oder es ist nur eine Vermutung. Aber durch die Möglichkeit in der deutschen Sprache Substantive aneinander zu reihen, können offensichtliche Widersprüche überrannt werden.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Finster war’s, der Mond schien helle,

    auf die grüne, schneebedeckte Flur,

    als ein Wagen mit Blitzesschnelle,

    langsam um die Ecke fuhr.

    Drinnen saßen stehend Damen,

    schweigend ins Gespräch vertieft,

    als ein totgeschossner Hase

    auf der Sandbank Schlittschuh lief.

    Und ein blondgelockter Knabe

    mit kohlrabenschwarzem Haar

    auf die grüne Bank sich setzte,

    die gelb angestrichen war.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Entweder etwas ist Tatsache oder es ist nur eine Vermutung.

    Das Vorliegen einer BG bei Nicht-Verheirateten wird beim Vorliegen bestimmter Tatsachen vermutet.

    Das heißt, dieses Tatsachen (Zusammenleben länger als ein Jahr; gemeinsames Kind; nicht-gemeinsames Kind, das wie ein gemeinsames versorgt wird; Befugnis, über Einkommen und Vermögen des anderen zu verfügen; § 7 Abs. 3a SGB II) sind nur Indizien für eine BG.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Bei einer Tatsachenvermutung, würde das Wort Vermutung genügen. Eine Vermutungstatsache gibt es nicht. Das ist eine Wort-Chimäre.

    Das Wort bedeutet wörtlich genommen, dass es Tatsache sei, dass etwas vermutet wird. Da würde es genügen, Vermutung zu sagen. Aber mit dem Zusatz -tatsache soll bekräftigt werden, dass das Vermutete zugleich schon als Tatsache aufgefasst wird.

    Genau das steht im krassen Widerspruch zu der in unserem Land geltenden Gesetzgebung, dass eine Vermutung eben NICHT zur Tatsache erklärt werden darf ohne ein beweisendes Gerichtsverfahren. Auch hiermit werden die Betroffenen aus unserem Rechtsstaat auf subtile Weise hinaus katapultiert.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Bei einer Tatsachenvermutung, würde das Wort Vermutung genügen.

    Ist ein juristischer Begriff. Braucht man m.E. nicht düber zu diskutieren.

    http://www.juraforum.de/lexikon/beweishilfen

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wie soll der Fragesteller die Situation darstellen, damit er das eindeutig beweisen kann?

    Im ersten Jahr des Zusammenlebens muss er gar nichts beweisen; das Jobcenter ist in der Nachweispflicht, dass sie eine BG darstellen; dieses lässt sich in der Regel nicht durch Hausbesuche nachweisen - wie auch der Außendienstleitfaden der Jobcenter darlegt -, da sie in diesem ersten Jahr eben wie ein Ehepaar zusammenleben dürfen.
    Erst ab Jahr 2 müssen siew nachweisen, dass sei keine BG sind.
    Jetzt aber reicht die Erklärung, dass sie die finaziellen Dinge getrennt halten, dass sie wegen der kurzen Zeit des Zusammenwohnens nicht Willens sind, finanziell in Notlagen füreinander einzustehen, und dass er nicht bereit ist, sich an der Erziehung und Versorgung des Kindes wie ein Elter zu beteiligen, da er nicht der Vater ist.

    Dieses muss dem Jobcenter reichen; reichts nicht, ab zum Anwalt mit Beratungsschein, gegen ungewünschte Entscheidunen Widerspruch einlegen und notfalls klagen.
    Das ist vor Gericht so eine Lachnummer, dass ein normaler SB keine BG unterstellen wird, wenn er nicht knallharte Beweise an der Hand hat, die obiger Erklärung widersprechen.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    ... und bis das Sozialgericht den Fall bearbeitet (das kann Monate bis Jahre dauern), werden die Leistungen erst einmal eingestellt bleiben. Wer kommt solange für den Hilfebedürftigen auf? Die Freundin steht dann vor der Wahl, dieses zu tun - damit ist eine Einstehensgemeinschaft bewiesen -

    oder sie wirft ihn raus. Schöne Aussichten!

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Wenn sie ihn rauswirft,

    dann ist sein "MANGEL an Hilfe-BEDÜRFTIGKEIT"

    (Wortmonster aus Gesetzestext siehe Wikipedia)

    sofort behoben :-(((

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    ... und bis das Sozialgericht den Fall bearbeitet (das kann Monate bis Jahre dauern), werden die Leistungen erst einmal eingestellt bleiben.

    Nö.

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz und die Kohle fließt bei der klaren Sachlage problemlos weiter.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Wow ! Du kennst Dich ja wirklich super aus !!!

    Ich bin nur immer noch am überlegen, wie zwei

    junge Menschen, die zusammen ziehen wollen,

    sich diese ganze Sch... sparen können. Wie soll

    der (noch) Arbeitslose unter solchen Bedinungen

    noch den Kopf für seine Stellensuche frei haben?

    Und was ist mit der Liebe und dem neuen Glück?

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Die beiden müssen nur noch für die ARGE leben

    und all ihr Denken und Tun darauf ausrichten, der

    ARGE alles recht zu machen und trotzdem normal

    fühlende Menschen zu bleiben. Mich wundert das

    nicht, dass viele das nicht schaffen und unsere

    Gesellschaft immer unmenschlicher wird.

  • 1
    Antwort von Midgarden Midgarden

    Natürlich darf die ARGE das - wenn man zusammenzieht, steht man schließlich füreinander ein ;-)

    Besser ist, Du kümmerst Dich mehr um Arbeit als um die Freundin, dann nervt auch die ARGE nicht mehr .)

    Kommentar von evaness evanessevaness

    "schließlich" ? Dieses Wort ist auch so eine Killerphrase.

    Meinst Du wirklich, dass dann automatisch ein so kleines

    Einkommen plötzlich für zwei Personen ausreichen muss?

    Mit welcher Begründung soll einer Person auf Stellensuche

    das Arbeitslosengeld vorenthalten werden, nur weil sie mit

    jemandem zusammen wohnt? Oder meinst Du sie würde

    zum Sklaven, der nichts braucht als ein Dach über dem

    Kopf? Wenn jemand bei mir wohnen kann, weil ich ein

    Zimmer frei habe, warum soll das automatisch heißen,

    dass ich ihn durchfüttern muss und Kleidung und alles

    was er braucht, für ihn/sie bezahlen soll? Mit welcher

    Begründung? Meinst Du wenn jemand in meinem

    Bett schläft, muss ich ihn/sie dafür bezahlen?

    Auf welchem Planeten sind wir eigentlich?

    "Füreinander" ?

    Die eine Person hat ein Erwerbseinkommen und

    die andere nicht. Da gibt es kein "Füreinander".

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Da gäbe es nur "vom Verdiener zum Erwerbslosen",

    wenn überhaupt ein Geldfluss stattfindet, was man

    auf keinen Fall zwangsläufig daraus ableiten kann,

    dass zwei Personen die Wohnung teilen.

    Was soll der Erwerbslose dem Verdiener denn

    geben? Bezahlte Liebesdienste? Wie absurd !

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Der Planet, auf dem Du lebst, heißt "Erde" und die Gegend "Deutschlad" und da gibt es Regeln und Gesetze, die für alle gelten.

    Du willst Deiner Freundin nicht auf der Tasche liegen - lobenswert. Aber den Beitragszahlern der Arbeitslosenversicherung schon?

    Die eine Person hat ein Erwerbseinkommen und die andere nicht. Da gibt es kein "Füreinander". Da verstehst Du irgendetwas miß: wenn 2 zusammenziehen, tun sie das nicht, weil einer ein Zimmer frei hat, zumindest äußerst selten. Und anders als Du glaubst: es ist völlig normal, daß man dann teilt - nicht nur den Tisch ...

    Das steht im BGB und im SGB und es gibt Gott sei Dank noch genügend Menschen, für die es auch ohne diese gesetzlichen Grundlagen völlig normal ist zu teilen.

    HARTZ IV ist für unverschuldet in Not Geratene eine Übergangshilfe und kein planbares Einkommen

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Ja, aber solange jemand darauf angewiesen ist, KANN er demjenigen,

    bei dem er wohnt, KEINE Gegenleistung erbringen. Also gibt es auch

    kein "Füreinander", sondern eine finanzielle Unterstützung wäre eine

    Einbahnstraße. Der Hilfebedürftige wird gezwungen, einen anderen

    finanziell auszubeuten oder bei ihm Darlehen aufzunehmen, die er

    nicht zurück zahlen kann, das wäre genau das selbe. Unter solchen

    Bedingungen soll er noch den Kopf für seine Jobsuche frei haben?

    Da brechen viele Menschen psychisch zusammen. Oder sie ziehen

    es vor, alleine zu wohnen, was unsere Gesellschaft unmenschlich

    macht. Die Arbeitsuchenden geraten in eine Ausgrenzungssituation.

    Wer glaubt, so etwas würde die Menschen motivieren, erliegt einem

    offenbar weit verbreiteten Irrtum.

    Die Basis für ein gelungenes Miteinander-Leben ist in aller

    erster Linie das Respektieren der persönlichen Sphäre und das

    Respektieren der Eigentumsrechte des Anderen. Und genau das

    wird durch diese bescheuerte Gesetzeslage völlig untergraben.

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Wer hat am meisten darunter zu leiden? DAS KIND !!!

    Weil sich die Eltern ständig mit den Bedingungen der ARGE beschäftigen müssen anstatt mit ihm. Weil es keine Sicherheit bekommt, ob der neue Papa auch bei ihm bleiben kann, weil dessen Leben in der neu gegründeten Familie für die Frau eine finanzielle Bedrohnung darstellt, obwohl sie NICHT von ihm abhängig ist und das Geld für sich und ihr Kind selbst verdient. Warum sollte sie dann auch noch für den Mann aufkommen müssen, falls es bei ihm einen beruflichen Wechsel gäbe mit einer Pause zwischendrin? Das ist doch alles nur noch absurd !!!

    Kommentar von evaness evanessevaness
    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Tztz - § 1602 BGB Bedürftigkeit "(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten."

    § 1608 "Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners(1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten. § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Lebenspartner des Bedürftigen haftet in gleicher Weise wie ein Ehegatte."

    Diese beiden Zitate nur als kleiner Hinweis dafür. - jeder hat die Pflicht, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen - der Lebenspartner hat die Pflicht, für seinen bedürftigen Partner mitzusorgen

    Niemand - der halbwegs gesund ist - "bricht psychisch zusammen", weil er sich um Arbeit und damit um den eigenen Unterhalt bemühen muß ... Und wer - aus welchen Begründungen auch immer - mit einem Partner zusammenziehen möchte, sollte als Erstes sich fragen "welchen Beitrag kann ich leisten" und nicht "wer finanziert mir den Beitrag, den ich leisten müßte?"

    "Respektieren der Eigentumsrechte des Anderen. Und genau das wird durch diese bescheuerte Gesetzeslage völlig untergraben." Nein - nicht durch die Gesetzeslage, die war schon immer so. Sie wird untergraben durch eine Denkweise, die sagt "ich respektiere die Eigentumsrechte meines Partners, aber das soll mir gefälligst die Allgemeinheit entsprechend vergüten"

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    Antwort von swatkatten swatkatten

    Die Freundin hat ja kein Hartz IV-Bedarf, also ist es auch keine 'Bedarfsgemeinschaft'. Ich würde denen eine knallharte Beschwerde und Absage erteilen. Die können sich doch nicht alles erlauben. Die spinnen, die von der Arge...

    Kommentar von evaness evanessevaness

    Eben doch. Sie würden eine Bedarfsgemeinschaft daraus machen und man kann sich nicht dagegen wehren. Wer mit einem Arge-2-Bedürftigen zusammen wohnt, muss für ihn aufkommen, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt haben. Deshalb formal alles trennen.

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