Im ersten Jahr eures Zusammenlebens darf das Jobcenter nur unter engen Voraussetzungen eine BG unterstellen, selbst wenn ihr wie ein Ehepaar zusammenlebt (also keine Zimmertrennung, gemeinsames Kochen, Essen, Duschen usw.).
Wichtig ist zunächst, dass ihr alles Finanzielle strikt getrennt haltet und gleichsam klar Buch über Mietzahlungen und Ähnliches führt; ein Untermietvertrag ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.
Das Jobcenter wird in dem Fall möglicherweise argumentieren, dass eine BG aus der Versorgung des nicht gemeinsamen Kindes (§ 7 Abs. 3a Nr. 3 SGB II) entsteht. Hier kannst und solltest du anführen, dass Versorgung nicht einfach Zusammenleben bedeutet, sondern ein Wahrnehmung von Erziehungsverantwortung, die du jedoch nicht trägst und zu tragen bereit bist.
Das heißt, weder finanziell, noch über das nicht gemeinsame Kind bildet ihr eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft.
Weiters solltest du schriftlich ausführen, dass du keine Auskunftsansprüche gegenüber deiner Freundin hast und durchsetzen kannst und sich das JC unter Nennung der Gesetzesgrundlagen bitte direkt an die Freundin wenden möchte.
Da Deine Freundin Deine Vermieterin ist und mit der ARGE nichts zu tun hat, brauchst Du ihre Unterlagen nicht vorzulegen. Stattdessen legst Du Deinen Untermietvertrag vor und die Sache hat sich. Für die ARGE ist sie nicht Deine Freundin sondern Deine Vermieterin und von der können sie keine Nachweise verlangen.
Das Perverse bei diesem Bedarfsgemeinschaftsding ist, dass der Erwerbstätige heran gezogen wird, ohne unterhaltspflichtig zu sein. Er wird nicht direkt heran gezogen sondern der Arge-2-bedürftige Mitbewohner wird darauf verwiesen, dass er den Erwerbstätigen bis zu einem bestimmten Betrag ausbeuten müsse, so dass dieser selbst - obwohl er erwerbstätig ist - auch nur noch auf Arge-2-Niveau leben kann. Das ist Aufforderung zum Parasitismus, zum Diebstahl. Aufforderung zu strafbarer Handlung ist strafbar, aber die ARGE kann das ungestraft machen, weil sie noch von niemanden dafür angezeigt wurde. Irgend jemand hat da diese Wort-Chimäre "gemeinsamer Bedarf" geschaffen und sie reiten darauf herum. Da könnte man zu jedem hingehen, ihm sein selbst verdientes Geld wegnehmen und sagen, man hätte eben einen gemeinsamen Bedarf gehabt. Das ist Wahnsinn aber sie machen es so.
Wenn zwei oder mehrere Leute eine gemeinsame Wohnung bewohnen (ohne Untermietvertrag) und einer findet eine Anstellung, soll er sofort einen Teil seines Einkommens für die andere Bewohner verwenden und zwar so viel, dass für ihn nur noch der Arge-2-Regelsatz übrig bleibt. Er wird zwar nicht gezwungen, das zu tun, aber den anderen wird ein entsprechender Betrag einfach abgezogen. Dann hat der Erwerbstätige die Wahl entweder für sie mit aufzukommen oder die Wohngemeinschaft zu beenden, oder - und das passiert häufig - einfach gar keine Berufstätigkeit mehr zu beginnen, weil ihm sein Verdienst sowieso weggenommen würde, wenn die anderen nicht gleichzeitig auch einen Job finden.
Worin soll da der Anreiz für eine Beschäftigungsaufnahme liegen? Das ist das neue Gesetz von 2005, mit dem angeblich alle arbeitsfähigen Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden können. In Wirklichkeit wird das verhindert, es sei denn sie leben allein. Wie motivierend das dann ist, ist auch noch eine Frage !!!
Die Gesellschaft zerfällt in Erwerbstätige einerseits und Arge-2-Bezieher andererseits. Die im Erwerbsleben sind und viele Kontakte haben, können den Arbeitssuchenden nicht helfen, weil sie sie nicht kennen, weil sie nicht mit ihnen zusammen wohnen können, ohne sich zwangsweise rechtswidrig für sie aufkommen zu müssen.
Es sei denn, sie sind Hauptmieter einer Wohnung und können einzelne Zimmer untervermieten. Das geht nur, wenn der Vermieter einverstanden ist, und schon haben wir die nächste Hürde. Die Erfindung der sogenannten Bedarfsgemeinschaften für zur Zerstörung der beruflich konstruktiven Kontakte, damit zu Ausgrenzung und die Zahlen der Langzeitarbeitslosen steigen anstatt zu sinken.
Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht, ist für jeden Erwerbstätigen eine Bedrohung. Kein Wunder, dass die Leute deshalb gemieden werden. Wie soll so etwas zur Integration ins Erwerbsleben führen? Naja, dafür können sie ja eine "Eingliederungsvereinbarung" unterschrieben, mit der sie sich bereit erklären, ihren beruflichen Status aufzugeben und zu jeder Art von Beschäftigung bereit zu sein, auch wenn sie weit unter ihrer beruflichen Qualifikation liegt.
So kommt zur Ausgrenzung auf menschlicher Ebene noch eine grundgesetzwidrige rechtliche Ausgliederung.
Vor 2005 durfte von niemandem verlangt werden, sich beruflich degradieren zu lassen. Heute ist das gängige Praxis und niemand - außer den Betroffenen - denkt sich etwas dabei.
Ich nenne das pervers, denn die Worte "Eingliederung" und "Gemeinschaft" - so wie sie von der ARGE verwendet werden - führen in Wirklichkeit zum Gegenteil. Die Betroffenen werden dadurch genötigt zu versuchen, diese grundgesetzwidrigen Gesetze irgendwie zu umgehen und müssen privat ein halbes Jurastudium absolvieren, anstatt sich mit ihrer ganzen Energie auf eine vernünftige Stellensuche zu konzentrieren.
Es ist zum Glück noch nicht verboten, mit seinem Vermieter bzw. Untermieter als Gast im selben Bett zu schlafen. Man muss nur ein eigenes (leerstehendes) in einem anderen Zimmer vorweisen können.
Das ist definitiv falsch.
Das Zusammenwohnen alleine begründet niemals eine BG - egal wie die mietvertragliche sitaution aussieht.
Ein BG stellt eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft dar, bedeutet also eine partnerschaftliche, eheähnliche Verbindung zwischen zwei Individuen.
Ist das Zusammenleben wie in einer WG organisiert, wird daraus keine BG, wenn einer der Haushaltsmitglieder eine Arbeit findet (ungeachtet der Mietverträge).
Auch ist eine BG von drei Partnern nach deutschem Recht nicht möglich.
Wohngemeinschaften werden meines Wissens immer als BG
betrachtet. Oder ist das geändert worden?
Wenn jemand sagt, er zöge zu "seiner Freundin", wird man ihm
bestimmt eine eheähnliche Lebensgemeinschaft unterstellen
auch bei getrennten Betten, wenn sie eine gemeinsame Küche
haben. Dann heißt es, sie würden gemeinsam wirtschaften.
Nein.
Wohngemeinschaft im landläufigen Sinne - also mit getrennten Betten, mit getrennten finanziellen Dingen - durften noch nie als BG gewertet werden.
Gemeinsames Wirtschaften heißt in diesem Zusammenhang nicht, gemeinsames Kochen, Einkaufen oder Nutzen von Gemeinschaftsräumen, da es ökonomisch rational ist solche Sachen auch als Nicht-Paar gemeinsam zu veranstalten, sondern die Verfügungsgewalt über die finanziellen Mittel des Anderen zu haben.