Hallo.
Hab da mal nochmal ne Frage. Ich habe beim Arbeitsamt nachgelesen das man eine Bedarfsgemeinschaft erst ist oder wird wenn man länger als ein Jahr zusammenwohnt und der Partner für einen einsteht.
Fakt: Wir wohnen erst seit September zusammen und er würde auch für mich nicht aufkommen. Das würde ja gegen diese Bedarfsgemeinschaft sprechen! Oder???
Evtl. Nachteil wir haben ein gemeinsames Konto eröffnet wo ich meinen Mietanteil darauf einzahle und mehr nicht. Könnten die das uns so auslegen das wir gegenseitig aufs Vermögen verfügen können??? Ich zahle nur ein und hab sonst gar nichts mit dem Konto zu tun!
Sind wir nun trotzdem ne Bedarfsgemeinschaft oder nur ne Haushaltsgemeinschaft (zusammen einen Haushalt führen dürfen)???
Danke in voraus!!!
Was wenn er keine Verantwortung für mich mit übernimmt und wir leben noch kein Jahr zusammen! Wir haben zwar ein gemeinsames Konto eröffnet wegen der Wohnung hier aber ich habe auf sein Vermögen keinen Zugriff!! Als was zähöen wir nun laut Amt???
Nicht als Bedarfsgemeinschaft. Aber das werden die trotzdem annehmen. Und da müsst ihr (bzw. du) dannn nach Erhalt des entsprechneden Bescheids, Widerspruch einlegen. Innerhalb eines Monats ab Erhalt (<- Einhaltung der Frist ist wichtig, weil danach nichts mehr geht!).
Aber nicht bis zum letzten Tag abwarten mit dem Widerspruch. Ihr könnt das erst mal ohne Begründung ''fristwahrend'' machen, dann reicht es auch, wenn ihr die Begründung erst nach Ablauf der Frist einreicht.