Frage von strelitzia1990 04.06.2012

Bedarfsgemeinschaft oder einzeln

  • Hilfreichste Antwort von skyfly71 04.06.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Dein Vater hat Recht. Bitte lies dazu meinen Tipp http://www.gutefrage.net/tipp/eheaehnliche-gemeinschaft-bei-hartz-iv

  • Antwort von casilein 05.06.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Jeder stellt separat einen Antrag und reicht Anlage VE dabei mit ein. Ihr dürft Euch nicht von dem Sachbearbeiter bequatschen lassen, dass Ihr Verantwortung füreinander tragt oder füreinander einsteht. §7 Abs. 3a SGB2: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

  • Antwort von talladin 05.06.2012

    Dein vater hat da etwas falsch verstanden. Ihr könnt am ersten tag des zusammen wohnens schon als BG gelten. ABER wenn ihr sagt ihr seid eine WG dann muss das Amt euch das gegenteil beweisen wenn ihr noch kein jahr zusammen lebt. Ist das Jahr um, dreht sich die beweispflicht um und ihr müsst beweisen das ihr keine BG bildet. In einer Bedarfsgemeinschaft fließt das Einkommen so zusammen das euch das Amt etwas abziehen kann, aber ein Azubi gehalt ist so wenig das es dazu gar nicht kommt. Das Lehrgeld ist meist ja noch unter dem ALGII Satz. Auf die Art tricksen bringt nichts. Im Antrag stehen Sachen wie "leben weitere personen im haushalt" "bezieht diese Person Sozialleistungen bzw hat einen Antrag gestellt". Wenn ihr das mit nein beantworten würdet, würdet ihr euch Strafbar machen. Egal wie ihr es dreht und wendet ihr komtm nicht drum herum als BG gesehen zu werden. Wenn ihr euch als WG meldet aber raus kommt das ihr eine BG seid wird es erst richtig teuer, scheißt lieber auf die paar euro mehr. Ich weiß das geld ist schon eng genug aber das Sozialbetrug ist eine Straftat die einige tausend Euro kosten kann.

  • Antwort von Jorgfried 04.06.2012

    Ob ihr eine Bedarfgemeinschaft seid oder 2, die in einer WG leben, ist eine Frage der Antragsstellung. Wenn ihr getrennte Zimmer habt,getrennt wirtschaftet, kein gemeinsames Bankkonto und keine gemeinsamen Kinder habt, KÖNNT ihr jeder einen separaten Antrag stellen.

    Wichtig ist, dass ihr nicht als Paar in Erscheinung tretet, weil euch dann eine sog. Einstandsgemeinschaft unterstellt wird, was dann zur gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft führt und die von dir genannten Nachteile nach sich zieht.

  • Antwort von Shadma 04.06.2012

    Eine Bedarfsgemeinschaft seit ihr, wenn ihr zusammenwohnt und dann wird euer beider Einkommen berechnet beim Alg. Dein Einkommen wird aber nur bis zu einer bestimmten Höhe bei ihm eingerechnet und beim einem Azubigehalt ist das dann nicht so schlimm. Einzeln fordern könnt ihr nicht, da ihr nunmal zusammenwohnt, egal wie lange schon.

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