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Bedarfsgemeinschaft - Kosten übernehmen obwohl keine Schuld?

Frage von wtf001 wtf001

Angenommen man lebt in einer Bedarfsgemeinschaft.

Der eine macht sich schuldig, da er vergessen hat die ARGE zu benachrichtigen, dass er nun Kindergeld bezieht.

Nun flattert beispielsweise eine Forderung zur Rückzahlung auf, die beide Teilnehmer bezahlen müssen?

Ist das rechtens? Der andere Teilnehmer kann ja eigentlich nichts dafür.

Und wie ist das, wenn Teilnehmer A klagt gegen die ARGE und verliert, muss dann Teilnehmer B ebenfalls die Kosten übernehmen für die Gerichtskosten?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Pucki1 Pucki1

    Bei einer Bedarfsgemeinscht steht der eine für den anderen ein, also muss er auch mit dafür sorgen, dass die Arge bei Veränderungen irgendwelcher Leistungen, dazu zählt auch Kindergeld, informiert wird. Sonst kann er auch mit dafür haftbar gemacht werden. Die Gerichtskosten zahlt der jenige, den die Klage angestrebt hat, alleine. Aber er bekommt doch Gerichtskostenbeihilfe. Wie aber schon mein Vorredner schreibt, einer steht für den anderen ein bei einer Bedarfsgemeinschaft.

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    Antwort von unsterblichkeit unsterblichkeit

    Wenn man mal bei Wiki nachschaut: "Bedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen. Angehörige einer solchen Bedarfsgemeinschaft sollen daher weniger sozialstaatliche Hilfe erhalten als Personen, die nicht in einer solchen Gemeinschaft leben."

    Also zusammen leben und sich helfen ja, aber wenns dem einen an den Kragen geht, dann nein? Macht für mich keinen Sinn.

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    Ja es müssen beide zurückzahlen da ja auch beide von dem Geld gelebt haben.
    Ihr könnt einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe beim Amtsgericht stellen. Auch die Beratungskosten für den Anwalt könnt ihr da beantragen. Wer von euch diesen stellen muss könnt ihr beim Anwalt erfragen.

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