Angenommen man lebt in einer Bedarfsgemeinschaft.
Der eine macht sich schuldig, da er vergessen hat die ARGE zu benachrichtigen, dass er nun Kindergeld bezieht.
Nun flattert beispielsweise eine Forderung zur Rückzahlung auf, die beide Teilnehmer bezahlen müssen?
Ist das rechtens? Der andere Teilnehmer kann ja eigentlich nichts dafür.
Und wie ist das, wenn Teilnehmer A klagt gegen die ARGE und verliert, muss dann Teilnehmer B ebenfalls die Kosten übernehmen für die Gerichtskosten?
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