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Bedarfsgemeinschaft Hartz IV und Grundsicherung...

Frage von sandobal sandobal

Hallo mein Freund lebt mit seiner Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft. Er bekommt Hartz IV sie bekommt Grundsicherung ca 200 euro. Jetzt hat er die Möglichkeit eventuell einen Job anzunehmen, das ist noch nicht sicher weil er erst vorarbeiten muß. Meine Frage ist wenn er 1800 Brutto verdient und ungefär 1200 Netto hat wird der Tochter die Grundsicherung weggenommen oder darf sie die 200 Euro behalten, wie geschrieben sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Normalerweise sollte ein Kind, das mit seinem Vater in einer BG lebt, ebenfalls Hartz IV bekommen (Sozialgeld oder Alg2). Grundsicherung (SGB XII-Leistung) gäbe es im Grundsatz nur, wenn die Tochter dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.

    Was wem weggenommen wird, lässt sich nicht ohne Weiteres sagen, dazu müssten die Bedarfe genauer betrachtet werden: Regelsatz Erw. + Regelsatz Ki (altersabhängig) + ggf. Alleinerziehenden Mehrbedarf + Kosten der Unterkunft + etwaige Mehrbedarfe
    Anrechnungsfähiges Erwerbseinkommen wäre auf seiner Seite bei 1200 netto maximal 870 EUR; dazu käme ggf. Kindergeld.

    Höchstwahrscheinlich werden sie keinen Anspruch mehr haben, wenn man davon ausgeht, dass sie zur Zeit tatsächlich nur einen Anspruch von 200 EUR hat und in dieser Leistung schon alle obigen Bedarfe berücksichtigt sind.

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Das Kind bekommt dann keine Grundsicherung mehr, da er ja in der Lage ist, für ihren Unterhalt aufzukommen. Sollte aus welchen Gründen auch immer das Geld nicht reichen, kann er ja bspw. Wohngeld beantragen.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Als Vater ist er seiner Tochter gegenüber vorrangig unterhaltsverpflichtet, bevor der Staat für das Kind aufkommt. Wenn er verdient, muss er natürlich selbst für sein Kind sorgen.

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    Antwort von marcolrnz marcolrnz

    jeder darf zu hartz 4 100 euro ohne abzüge verdienen. da er warscheinlich 1200 euro netto bekommt wird das abgezogen von der bedarfsgemeinsacht. also wird die grundsicherung bestimmt weg fallen da das geld ja von ihn ausreicht um alle kosten zu decken d.h. die grundsicherung sicher gestellt ist

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    Antwort von sanni2604 sanni2604

    Wenn dein Freud einen Job hat, mit den 1200€ netto, fällt er von Hartz raus. Tabellen kann man sich auch runterladen, ist unterschiedlich in jedem Landkreis.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Die Tochter wird dann keine Grundsicherung erhalten,wenn sie mit ihrem Vater zusammen lebt.

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