Bedarfsgemeinschaft
Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?
- der erwerbsfähige Hilfebedürftige
- der Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
- minderjährige, unverheiratete erwerbsfähige eigene Kinder oder Kinder des Partners
- Eltern eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes
- Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes
- Partner dieses Elternteils
- minderjährige unverheiratete Kinder, wenn diese nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beschaffen können
Wer gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft
- Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können
- verheiratete und erwachsenen Kinder, auch wenn sie mit den Eltern unter einem Dach wohnen
- dauerhaft getrennt lebende (Ehe-) Partner oder Partnerinne
Noch bekomme ich ALG 1. Ab 1.9. 2011 wenn nicht bis dahinneue Arbeit dann leider ALG 2. Es wird ja immer gesagt bzw. auch gemacht das das Geld angerechnet wird wenn jemand mit in der Wohnung lebt. Bei mir so ist das Tochter dann 25 Jahre, verdient.
Demnach wird also das geld was sie verdient nicht angerechnet oder doch?
Oder wenn es angerechnet wird was wird angerechnet alles Geld oder nur ein Teil. Ich fände das nicht ok. Aber ich denke andere auch nicht.
Blödsinn
Einfach mal die Angaben des Fragestellers durchdenken, bevor man losplappert.