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Bedarfsgemeinschaft, einer geht in lehre und bekommt der andere noch hartz4

Frage von donMe donMe

Schönen guten Tag meine freunde bekommt wohl dieses Jahr eine lehre. Wir sind dieses Jahr zusammen gezogen in eine Wohnung wir haben es gleich über Bedarfsgemeinschaft laufen lassen.

so hier mal zu meiner frage.

Bekomme ich noch geld vom amt wenn meine freunde in lehre gehen würde...

Dh. wir gehen mal davon aus sie bekommt.

lehrlingsgeld bab kindergeld

werde ich bei ihr mit angerechnet oder steht es ihr alleine zu ohne das, das Amt mich bei ihr mit reinrechnen kann??

wäre lieb wenn mir jemand dabei helfen kann.

dankeschön schonmal im vorraus

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Antworten (6)

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    Antwort von torsten715 torsten715

    O.K. Du gehst also davon aus, dass sie

    • Lehrlingsgeld

    • Bundesausbildungsbeihilfe (BAB, ne Art Bafög) und

    • Kindergeld

    bekommt.

    Bei Hartz IV werden beide Partner einer Bedarfsgemeinschaft in die Berechnung einbezogen - ihr Lehrlingsentgelt und sicher auch die BAB werden gegengerechnet, so dass, abhängig von der Höhe des Lehrlingsentgelts und der BAB, sicherlich das Gemeinschaftsbudget erreicht wird - also KEIN Hartz IV mehr.

    Kommentar von donMe donMe

    das ist doch mist...

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    Antwort von karina23 karina23

    Du bekommst noch von amt geld. Bei meinen Ex freund wahr es auch so mit mir habe eine lehre gehabt und da ist es bei ihm mit angerechnet geworden!!

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    Antwort von jessiv jessiv

    ja der andere bekommt noch hartz 4.. pro person stehen einem 323 euro zum leben zu.. wenn die person die in die lehre geht insgesamt mehr wie die 323 euro hat entscheidet das amt ob die person dann noch zusätzlich geld bekommt oder ob es reicht.. die person die nicht in lehre geht, bekommt normal immernoch seine 323 euro zum leben und je nach dem ob die miete durch die andere person gezahlt werden kann oder nicht, noch einen anteil der miete bezahlt

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    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Bedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.

    Das sagt doch schon alles, oder?? Das Einkommen, egal welches, deiner Freundin wird auf deinen Bedarf mit angerechnet und du bekommst nur noch soviel wie dir zusteht.

    Kommentar von jessiv jessiv

    das muss nicht sein, dass sie mit angerechnet wird.. mein mann wird bei mir auch nicht mit angerechnet

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Ihr lebt in einem ehelichen Verhältniss, das wird anders dargelegt!!!

    Kommentar von jessiv jessiv

    des war vor der hochzeit bei uns genau so, da wurde er auch nicht mit berechnet

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    Antwort von misior misior

    Ihr werdet weiterhin als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Ob ihr weiterhin Hatz IV bekommt, hängt von der Höhe der Lehrlingsvergütung ab.

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    Antwort von Patriot198 Patriot198

    an das Kindergeld/- oder Lehrgeld dürfen die nicht ran, wobei ich mir beim Lehrgeld auch nicht so wirklich sicher bin. Wenn Ihr dieses Jahr zusammengezogen seit wieso habt Ihr nicht das 1. Jahr probe Wohnen genommen? da wärt Ihr jetzt auf der sicheren Seite gewesen. Jetzt habt ihr aber eine Bedarfsgemeinschaf und das zählt unter Ehe ähnliches Verhältniss.

    Kommentar von donMe donMe

    also heist das ich könnte bei ihrem lehrlingsgeld mit angerechnet werden? aber ihr bab wird dann nicht bei mir mit reingerechnet oder?

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Nein, das Lehrlingsgehalt wird bei dir mit angerechnet..

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