Bedarfsgemeinschaft ein Mitgliet erhält Erwerbsminderungsrente, in Höhe von ca. 660 € der Partner bekommt Hartz4 wird hier von der Arge etwas von der Rente abg?

3 Antworten

Bedarfsgemeinschaft ein Mitgliet erhält Erwerbsminderungsrente, in Höhe von ca. 660 € der Partner bekommt Hartz4

Da liegt ein Mißverständnis Deinerseits vor. Bei einer Bedarfsgemeinschaft bekommt nicht EINER HartzIV. Sondern die Bedarfsgemeinschaft bekommt unter Anrechnung des gesamten Haushaltseinkommens eventuell ergänzendes HartzIV, wenn das Haushaltseinkommen zu niedrig ist.

In dem Fall ist das Haushaltseinkommen die 660 Euro Rente. Dieses wird berücksichtigt / angerechnet und somit ergibt sich eine Zahl die IHR ergänzend dazu erhaltet.

wird hier von der Arge etwas von der Rente abg?

Es wird nie etwas vom Gehalt oder Rente abgezogen. Aber es wird angerechnet und dadurch seid ihr weniger bedürftig (erhaltet ihr weniger HartzIV).

In einer Bedarfsgemeinschaft bekommen alle Personen H4 oder keiner davon, es kann nicht einer Rente bekommen und einer H4.

Gerechnet wird die Warmmiete mit Heizung und der Bedarf beider Personen, abgezogen wird dann eben die Rente als Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft. Da 660 Euro für beide nicht ausreicht zum Leben gibt es ergänzendes H4.

Rente ist Einkommen. Bis auf die Versicherungspauschale von 30,- € wird alles auf den Bedarf angerechnet und daher gibt es weniger Sozialleistungen. Rente selbst wird nicht gekürzt.

§ 11 SGB II.