Bedarfsgemeinschaft / Rückforderung

2 Antworten

Bis zu deinem 24 Lebensjahr bildest du mit deinem Vater eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ),erst ab 25 bildest du dann deine eigene BG !

In dieser bist du ab deinem 18 Lebensjahr selber für deine bezogenen Leistungen verantwortlich zu machen,auch wenn du selber keinen Antrag beim Jobcenter gestellt hast.

Denn du musst ja auch von etwas leben, wenn dein Vater kein Einkommen hat bzw.nicht genügend um euren Bedarf zu decken,den ihr laut SGB - ll habt.

Wenn dein Vater nun Erwerbseinkommen hatte,was er nicht angegeben hat,dann hat das zur Folge,dass dies jetzt nach Abzug von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll dann auf euch beide verteilt wird.

In der Regel dürfte das dann 50 % des anrechenbaren Einkommens deines Vaters sein,wenn ihr zu weit lebt.

Dazu könnte dann für deinen Vater noch eine Anzeige wegen Sozialbetruges kommen und eine dementsprechende Strafzahlung.

weil dein vater und du ihr seit 1 BG ( Bedarfsgemeinschaft) somit können die das geld auch von dir zurückfordern.