Bedarfsgemeinschaft / Rückforderung
hallo,
es geht um folgendes; vor ein paar Wochen bekam ich einen Bescheid vom jobcenter in der sie von mir eine Rückforderung verlangen für die "KdU - Unterkunft/Heizung" in einem gewissen Zeitraum. das Problem war folgendes mein Vater der Renter ist und mit dem ich momentan alleine wohne (auf Miete) hat während er das Geld bezogen hat nicht angegeben das er eine nebentätigkeit ausführt, was nun zur Folge hat das sie eben das Geld von mir und ihm zurück verlangen (anscheinend zwei Anteile). zu diesem Zeitraum in dem das Geld beantragt wurde war ich grade mit der Schule fertig und Arbeitssuchend (18 Jahre alt). zur Info: momentan bin ich 21 Jahre alt und arbeite.
nun meine Frage: wie kann es kommen das ich, obwohl ich keinen Antrag auf Sozialhilfe oder besser gesagt nie in meinem Namen oder meiner einverständis Geld vom Staat bezogen habe, jz eine Rückzahlungsaufforderung bekomme? oder anders gesagt ich war es ja nicht der sich etwas zu Schulden kommen lassen hat, in der der Anspruch auf Leistungen erlischt.
kann man dagegen was tun oder rutscht das in die Kategorie "Bedarfsgemeinschaft - jeder ist der depp"?
Gruß
2 Antworten
Bis zu deinem 24 Lebensjahr bildest du mit deinem Vater eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ),erst ab 25 bildest du dann deine eigene BG !
In dieser bist du ab deinem 18 Lebensjahr selber für deine bezogenen Leistungen verantwortlich zu machen,auch wenn du selber keinen Antrag beim Jobcenter gestellt hast.
Denn du musst ja auch von etwas leben, wenn dein Vater kein Einkommen hat bzw.nicht genügend um euren Bedarf zu decken,den ihr laut SGB - ll habt.
Wenn dein Vater nun Erwerbseinkommen hatte,was er nicht angegeben hat,dann hat das zur Folge,dass dies jetzt nach Abzug von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll dann auf euch beide verteilt wird.
In der Regel dürfte das dann 50 % des anrechenbaren Einkommens deines Vaters sein,wenn ihr zu weit lebt.
Dazu könnte dann für deinen Vater noch eine Anzeige wegen Sozialbetruges kommen und eine dementsprechende Strafzahlung.
weil dein vater und du ihr seit 1 BG ( Bedarfsgemeinschaft) somit können die das geld auch von dir zurückfordern.