Hallo,
ich befinde mich derzeit in einer Umschulung (bis 02.09.2011) in Leipzig. Ich habe mich bereits um Arbeit gekümmert, die ich ab 05.09.2011 in meinem Heimatort (150km von Leipzig entfernt) antreten kann. Der Arbeitgeber möchte es jedoch erst einmal für 2 Monate als bezahltes Praktikum laufen lassen. Das soll dann das Arbeitsamt übernehmen. Das wären dann 280€/Monat. Er meinte, das ich trotzdessen für die 2 Monate ALG2 beantragen kann.
Mein Freund hat einen festen Job (Freileitungsmonteur) und verdient "nicht schlecht". Wir wollen demnächst zusammen ziehen. Ich sitze also gerade an dem Antrag für ALG2. Da ich selbst im Internet schon das Wörtchen "Bedarfsgemeinschaft" gegooglet habe und ich trotzdem noch nicht schlauer bin... wollte ich fragen, wie das aussieht?!
Hat der Lohn von meinem Freund Auswirkungen auf DAS, was ich dann im Endeffekt beziehe (ALG2)?
MUSS ich es als Bedarfsgemeinschaft angeben und ist eine Bedarfsgemeinschaft das gleiche, wie eine WG?
Danke im Voraus ;)
Und wenn man es als WG angibt? Wird dann trotzdem der Lohn von ihm mit einbezogen? Im Prinzip wäre es ja "fies" ... stell dir mal vor, dein Mitbewohner muss für dich aufkommen, nur weil man zusammen wohnt?!
Sch... System! ;)
Keine WG angeben, denn ihr bildet ja keine WG im klassischen Sinne .. mit Zimmertrennung etc.
Ihr bildet quasi - wie Johnny korrrekt anführt - eine Zweckgemeinschaft, deren Zweck das Ausprobieren des Zusammenlebens wie ein Ehepaar darstellt.
Alleine daraus, dass ihr ein Bett teilt, darf das Jobcenter keine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft schließen; dazu gehört vor allem im ersten Jahr deutlich mehr; z.B. das Verfügen über das Einkommen des jeweils anderen.