1

Bedarfsgemeinschaft - Verdiener und ALG2-Empfänger?

Frage von anilicious anilicious

Hallo,

ich befinde mich derzeit in einer Umschulung (bis 02.09.2011) in Leipzig. Ich habe mich bereits um Arbeit gekümmert, die ich ab 05.09.2011 in meinem Heimatort (150km von Leipzig entfernt) antreten kann. Der Arbeitgeber möchte es jedoch erst einmal für 2 Monate als bezahltes Praktikum laufen lassen. Das soll dann das Arbeitsamt übernehmen. Das wären dann 280€/Monat. Er meinte, das ich trotzdessen für die 2 Monate ALG2 beantragen kann.

Mein Freund hat einen festen Job (Freileitungsmonteur) und verdient "nicht schlecht". Wir wollen demnächst zusammen ziehen. Ich sitze also gerade an dem Antrag für ALG2. Da ich selbst im Internet schon das Wörtchen "Bedarfsgemeinschaft" gegooglet habe und ich trotzdem noch nicht schlauer bin... wollte ich fragen, wie das aussieht?!

Hat der Lohn von meinem Freund Auswirkungen auf DAS, was ich dann im Endeffekt beziehe (ALG2)?

MUSS ich es als Bedarfsgemeinschaft angeben und ist eine Bedarfsgemeinschaft das gleiche, wie eine WG?

Danke im Voraus ;)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 2
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von DerHans DerHans

    Bis zu einem Jahr braucht ihr keine Bedarfsgemeinschaft zu begründen, sondern wohnt quasi zur Probe zusammen. So lange braucht dein Freund nicht für dich aufzukommen. Wer wo schläft, hat damit nichts zu tun. Dann wird natürlich nur die Hälfte der Miete für dich anerkannt.

  • 0
    Antwort von huegelchen huegelchen

    Du solltest Dir auf jeden Fall die Anlage VE vom Jobcenter geben lassen oder runterladen. Wenn die vom Amt nämlich erstmal die Unterlagen von Deinem Freund einfordern, könnte es sein, dass Du garnichts bekommst. (Weil er zu viel verdient) Die Herrschaften rücken das Formular nur sehr ungern raus. Stellst Du den Antrag ohne die Anlage VE und reichst keine Unterlagen Deines Freundes ein, dann kannst Du das Geld einklagen. Das würde aber ewig dauern. Du brauchst es ja jetzt. Also VE ausfüllen und dem Antrag beifügen.

  • 0
    Antwort von Johnnybln Johnnybln

    Wenn Du mit Deinem Freund zusammenziehst, mußt Du dies beim Jobcenter angeben. Sein Einkommen wird in das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft eingerechnet, d.h. wenn er gut verdient bekommst Du weniger bis nichts (von genauen Beträgen abhängig)!

    Direkt vergleichbar ist eine Zweckgemeinschaft WG nicht mit einer Badarfsgemeinschaft. Schau mal bei "hartz.info" vorbei, dort könntest Du Antworten finden für die du jetzt noch keine Fragen hast.

    2 Monate bezahltes Praktikum würde ich kaum für 280,- Euronen monatlich machen. Ich würde versuchen mit dem Arbeitgeber eine Regelung zu erreichen, die einen möglichen Zuverdienst darstellt. Hierbei würde ALG II normal weiterlaufen; Du darfst 165,- € pro Monat dazuverdienen bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden.

    Die Unterbringung betreffend, hast Du sicher in Deinem Heimatort Möglichkeiten. Ansonsten kämen evtl. Regelungen bezüglich; - Kostenunterstützung Weg zur Arbeit oder - Zweitwohnsitz in Betracht.

    MfG.

    Kommentar von anilicious anilicious

    Und wenn man es als WG angibt? Wird dann trotzdem der Lohn von ihm mit einbezogen? Im Prinzip wäre es ja "fies" ... stell dir mal vor, dein Mitbewohner muss für dich aufkommen, nur weil man zusammen wohnt?!

    Sch... System! ;)

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Keine WG angeben, denn ihr bildet ja keine WG im klassischen Sinne .. mit Zimmertrennung etc.

    Ihr bildet quasi - wie Johnny korrrekt anführt - eine Zweckgemeinschaft, deren Zweck das Ausprobieren des Zusammenlebens wie ein Ehepaar darstellt.

    Alleine daraus, dass ihr ein Bett teilt, darf das Jobcenter keine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft schließen; dazu gehört vor allem im ersten Jahr deutlich mehr; z.B. das Verfügen über das Einkommen des jeweils anderen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.