ich beziehe hartz 4 und meine freundin noch bis zum 23.11 diesen jahres arbeitslosen geld 1,sie hat jetzt den antrag auf hartz 4 ausgefüllt und ich das schreiben für einbe partner gemeinschafft da wir zusammen ziehen wollen,ich beziehe schon hartz 4 und habe eine eigene wohnung in die meine freundin mit einziehen soll,die eltern verdienen aber genung,sie ist ebenfals unter 25 und hatte eine eigene arbeit plus wohnung und wohnt schon seit 4 jahren nicht mehr zu hause,könnte es da probleme geben mit der partner gemeinschaft,also von der arge aus?

Die Gründung einer eheähnlichen Gemeinschaft ist ein Grund, den die ARGE auch für unter 25-Jährige anererkennen muss.
Sie darf nicht fordern, dass deine Freundin zu ihren Eltern zurückkehrt.
Was allerdings zu überprüfen wäre, ist, ob deine Freundin Unterhaltsansprüche gegen die Eltern hat. Hier kann die ARGE forden, dass sie diese Ansprüche als voranigiges Einkokmmen gelten macht.
deine Frage ohne Punkt und Komma ist nicht lesbar, am besten geht ihr zu einer Beratung die es in jeder größeren Stadt kostenlos gibt, google mal.

http://www.sozialhilfe24.de/ da wird dir geholfen !

war die frage vorhin nciht schon? es kann passieren das sie wieder zu ihren eltern muss da sie noch keine 25 ist.. es seihe denn wenn die eltern schlecht verdienen kann da wenn glück ist was geregelt werden, und sowie ich das hier lese verdienen die eltern genug..
oder sie sollte sich schleunigst ne arbeit suchen dann kann sie bei dir bleiben..
genauso ist es