Guten Morgen Wie ist es meine Sohn verdiente soviel das er rausgefallen ist von Hartz4 und ich bin Aufstockerin . Muß mein Sohn jetzt auch noch die Kontoauszüge vorlegen und darf er jetzt mehr auf dem Sparbuch haben ohne das es mir abgezogen wird. Danke
Bedarfgemeinschaft bei Hartz4
Antworten (6)
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skyfly71skyfly71
Wenn Dein Sohn genug Geld verdient, um für sich selbst zu sorgen, ist er nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft. Er muß dann nur seinen Anteil für Miete und Heizkosten selbst zahlen. Wird für ihn noch Kindergeld gezahlt, wird dieses nun als Einkommen bei Dir angerechnet.
Ansonsten hast Du mit seinem Einkommen und Vermögen nix mehr zu tun. Er muß weder Einkommensnachweise vorlegen noch einen Euro für Dich ausgeben.
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Es ist möglich, dass das Amt Kontoauszüge und Vermögensbelege mit dem Hinweis auf die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II verlangt.
Hier reicht es, wenn du wahrheitsgemäß erklärst, dass dein Sohn dir keinerlei Unterhalt leistet, um dieser Vermutung rechtswirksam entgegenzutreten.
Ansonsten muss dein Sohn weder Einkommen noch Vermögen nachweisen, da im SGB II-Recht Kinder ihren Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet sind und der Bezug von Alg2 keine Unterhaltspflichen nach BGB-Recht begründet.
Erhält dein Sohn Kindergeld, wird allerdings der seinen Bedarf übersteigende und bei dir anrechnungsfähige Betrag ermittelt werden müssen. In diesem Zusammenhang können dann doch wieder Mitteilungspflichten zum Tragen kommen. -
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erfolg61erfolg61
dein sohn ist rausgefallen und er braucht seine kontoauszüge nicht mehr vorlegen denn es ligt kein grund vor da er auch keine leistungen mehr bezieht, wenn du audstockerin bist musst du deine vorlegen, vom einkommen deines sohnes wird anteilig die kosten für die miete angerechnet und dir abgezogen, also sprich dein sohn muss sich an der miete beteiligen
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Snake34Snake34
Kontoauszüge müssen vorgelegt werden,es ändert sich gar nichts,außer dass ihr ein wenig mehr Geld habt,ansonsten bleibt alles beim Alten
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skyfly71skyfly71 Falsch
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liesiscb Danke für die hilfreichen guten Anworten haben mir sehr geholfen DANKE
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Dea2010Dea2010
Da sitzen die Praktiker und Fachleute, was ALG2 angeht.
Die können dir mit Rechtsgrundlagen sagen, was und wieviel angerechnet werden darf.
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paula2005paula2005
Die versuchen es bestimmt,dass er ganz für dich mit auf kommt...Da müßt ihr für die Arge einen auf zerstritten machen...Untermietsvertrag und so...
dazu hab ich mal ne kleine frage. wie ist das eigentlich aus wenn ein minderjähriges kind seinen bedarf voll decken kann (unterhalt, wohngeld plus 50 euro vom kindergeld) und die mutter für das kind monatlich einen gewissen betrag auf das sparbuch überweist. wird dann das kindergeld voll auf die mutter angerechnet, sobald das kind den freibetrag überschreitet?
Müßte eigentlich... Worauf Du vermutlich hinaus willst ist, daß die Mutter dem Kindelein gegenüber ja immer noch unterhaltspflichtig ist. Aber auch bei minderjährigen Kindern ist das Einkommen des Kindes ja auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen. Mit dem Ergebnis, daß vermutlich relativ zeitgleich mit dem Wegfall des ALGII-Anspruches auch der Unterhaltsanspruch wegfällt.
Interessante Frage, zu der ich mir noch mal eine fachkundige Zweitmeinung einholen muss, da so etwas in der der Praxis extrem selten vorkommt.
Ich habs so verstanden: Kind hat durch Ansparen den Vermögensfreibetrag (Minimum 3850) erreicht, sodass im Prinzip jeder zusätzliche Euro vorrangig verbraucht werden müsste und den Bedarf senkt, was gleichzeitig dazu führen könnte, dass zusätzliches Kindergeld frei wird.
du hast den nagel auf den kopf getroffen.