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Bedarfgemeinschaft bei Hartz4

Frage von liesiscb liesiscb

Guten Morgen Wie ist es meine Sohn verdiente soviel das er rausgefallen ist von Hartz4 und ich bin Aufstockerin . Muß mein Sohn jetzt auch noch die Kontoauszüge vorlegen und darf er jetzt mehr auf dem Sparbuch haben ohne das es mir abgezogen wird. Danke

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Wenn Dein Sohn genug Geld verdient, um für sich selbst zu sorgen, ist er nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft. Er muß dann nur seinen Anteil für Miete und Heizkosten selbst zahlen. Wird für ihn noch Kindergeld gezahlt, wird dieses nun als Einkommen bei Dir angerechnet.

    Ansonsten hast Du mit seinem Einkommen und Vermögen nix mehr zu tun. Er muß weder Einkommensnachweise vorlegen noch einen Euro für Dich ausgeben.

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Es ist möglich, dass das Amt Kontoauszüge und Vermögensbelege mit dem Hinweis auf die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II verlangt.
    Hier reicht es, wenn du wahrheitsgemäß erklärst, dass dein Sohn dir keinerlei Unterhalt leistet, um dieser Vermutung rechtswirksam entgegenzutreten.
    Ansonsten muss dein Sohn weder Einkommen noch Vermögen nachweisen, da im SGB II-Recht Kinder ihren Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet sind und der Bezug von Alg2 keine Unterhaltspflichen nach BGB-Recht begründet.
    Erhält dein Sohn Kindergeld, wird allerdings der seinen Bedarf übersteigende und bei dir anrechnungsfähige Betrag ermittelt werden müssen. In diesem Zusammenhang können dann doch wieder Mitteilungspflichten zum Tragen kommen.

    Kommentar von ivonne82 ivonne82ivonne82

    dazu hab ich mal ne kleine frage. wie ist das eigentlich aus wenn ein minderjähriges kind seinen bedarf voll decken kann (unterhalt, wohngeld plus 50 euro vom kindergeld) und die mutter für das kind monatlich einen gewissen betrag auf das sparbuch überweist. wird dann das kindergeld voll auf die mutter angerechnet, sobald das kind den freibetrag überschreitet?

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Müßte eigentlich... Worauf Du vermutlich hinaus willst ist, daß die Mutter dem Kindelein gegenüber ja immer noch unterhaltspflichtig ist. Aber auch bei minderjährigen Kindern ist das Einkommen des Kindes ja auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen. Mit dem Ergebnis, daß vermutlich relativ zeitgleich mit dem Wegfall des ALGII-Anspruches auch der Unterhaltsanspruch wegfällt.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Interessante Frage, zu der ich mir noch mal eine fachkundige Zweitmeinung einholen muss, da so etwas in der der Praxis extrem selten vorkommt.

    Ich habs so verstanden: Kind hat durch Ansparen den Vermögensfreibetrag (Minimum 3850) erreicht, sodass im Prinzip jeder zusätzliche Euro vorrangig verbraucht werden müsste und den Bedarf senkt, was gleichzeitig dazu führen könnte, dass zusätzliches Kindergeld frei wird.

    Kommentar von ivonne82 ivonne82ivonne82

    du hast den nagel auf den kopf getroffen.

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    Antwort von erfolg61 erfolg61

    dein sohn ist rausgefallen und er braucht seine kontoauszüge nicht mehr vorlegen denn es ligt kein grund vor da er auch keine leistungen mehr bezieht, wenn du audstockerin bist musst du deine vorlegen, vom einkommen deines sohnes wird anteilig die kosten für die miete angerechnet und dir abgezogen, also sprich dein sohn muss sich an der miete beteiligen

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    Antwort von Snake34 Snake34

    Kontoauszüge müssen vorgelegt werden,es ändert sich gar nichts,außer dass ihr ein wenig mehr Geld habt,ansonsten bleibt alles beim Alten

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Falsch

    Kommentar von liesiscb liesiscb

    Danke für die hilfreichen guten Anworten haben mir sehr geholfen DANKE

  • 0
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    www.tacheles-sozialhilfe.de

    Da sitzen die Praktiker und Fachleute, was ALG2 angeht.

    Die können dir mit Rechtsgrundlagen sagen, was und wieviel angerechnet werden darf.

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    Antwort von paula2005 paula2005

    Die versuchen es bestimmt,dass er ganz für dich mit auf kommt...Da müßt ihr für die Arge einen auf zerstritten machen...Untermietsvertrag und so...

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