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Bedarf es einer Genehmigung beim Bauamt...ein Kleingewerbe ohne Personal von zu hause aus auszuüben?

Frage von tommy22 tommy22

Benötige ich eine Genehmigung vom Bauamt oder irgend einer anderen Behörde, wenn ich in einem Raum innerhalb meines Hauses ein Fußpflege Studio betreibe, die Kunden Parken sogar direkt auf meinem Grundstück, und es entsteht absolut kein Lärm bei meiner Tätigkeit? Ich meine nicht ob man das Gewerbe anmelden muß, das ist schon klar und das ist es auch. Ich wohne in einer ruhigen Straße (Wasserschutzgebiet)die allerdings auch von beiden Seiten als Durchfahrtsstraße benutzt wird, direkt gegenüber ist in einem Wohnhaus auch ein Marklerbüro und ca. 600Meter entfernt ist ein 18 Loch Golfplatz mit Gastronomie Betrieb.Und Natürlich gibt es auch Landwirtschaftliche Betriebe in unmittelbarer Nähe.

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Antworten (4)

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    Antwort von eli73 eli73

    hallo alle zusammen,

    kann man ein Kleingewerbe überhaupt zu Hause , wenn man unter Mite wohnt, anmelden???

    Ich werde sehr dankbar, wenn ich Antwort bekommen! Es geht um Nageldesign zu hause , aber die Wohnung ist von Saga / Miete !

    LG dream_eli@abv.bg

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    Antwort von waldswinkel waldswinkel

    Beim Finanzamt anmelden. Steuer wird kaum anfallen. Damit kannst Du vom Finanzamt nicht belangt werden. Das Finanzamt wird, Steuervorauszahlung verlangen, hiergegen Einspruch einlegen und darauf hinweisen, dass das Geschäft nicht anläuft. Einige EURO Umstatz angeben. Das FA wird denn von Vorauszahlung absehen.

    Sollte jemand vom Ordnungs-/Gewerbeaufsichtsamt erscheinen, einfach dumm stellen. Aber darauf hinweisen, dass Du beim Finanzamt angemeldet bist. Schmlimmstenfalls gib es eine geringe Geldstrafe.

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    Antwort von tweetytwo tweetytwo

    ich würde mir ne genemigung holen

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    Antwort von reveal8 reveal8

    Ja weil du gewiise Anforderungen erfüllen musst! Z.B. Toilette usw.

    Kommentar von RolfHoegemann RolfHoegemannRolfHoegemann

    Wenn Du Pech hast sogar zwei getrennte Toiletten....

    Aber am besten wäre, Du fragst einfach beim Amt nach....

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