Und wann muss dieser spätestens schriftlich vorliegen?

Gesetzlich besteht zwar keine Schriftformerfordernis für den Arbeitsvertrag, aber eine schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen ist gesetzlich vorgeschrieben. (§2 NachwG)

Gilt auch mündlich.
Zander1961 am 17. November 2008 22:53 
ich war mal vor dem A-Gericht - da ging es darum, daß ein Mitarbeiter länger als X Wochen beschäftigt war. Hab verloren, weil er OHNE Arbeitsvertrag Zeit x arbeitete, dann MIT Zeit y. Es wurden vom Gericht beide Zeiten angerechnet.
Nachtrag: Spätestens einen Monat nach Dienstantritt muss das Schriftstück vorliegen.