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Bedarf ein Arbeitsvertrag der Schriftform?

Frage von MathiasPolster MathiasPolster

Und wann muss dieser spätestens schriftlich vorliegen?

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Antworten (6)

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    Antwort von Hoshie Hoshie

    Gesetzlich besteht zwar keine Schriftformerfordernis für den Arbeitsvertrag, aber eine schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen ist gesetzlich vorgeschrieben. (§2 NachwG)

    Kommentar von Hoshie HoshieHoshie

    Nachtrag: Spätestens einen Monat nach Dienstantritt muss das Schriftstück vorliegen.

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    Antwort von newcomer newcomer

    nein, ein mündlicher gilt genauso

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    Antwort von dasgibtstrafe dasgibtstrafe

    schriftlich wie mündlich gilt beides

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    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Gilt auch mündlich.

    Kommentar von Zander1961 Zander1961Zander1961

    http://www.arbeitsvertrag.de/aktuelles-arbeitsvertrag/artikel/muendlicher-arbeitsvertrag-moeglich/index.html

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    Antwort von tommi36 tommi36

    ich war mal vor dem A-Gericht - da ging es darum, daß ein Mitarbeiter länger als X Wochen beschäftigt war. Hab verloren, weil er OHNE Arbeitsvertrag Zeit x arbeitete, dann MIT Zeit y. Es wurden vom Gericht beide Zeiten angerechnet.

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    Antwort von darkwhisper darkwhisper

    Nein, ein Müdlicher hat ebenso Gültigkeit.

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