Und wann muss dieser spätestens schriftlich vorliegen?
Antworten (6)
-
4Antwort von
HoshieHoshie
Gesetzlich besteht zwar keine Schriftformerfordernis für den Arbeitsvertrag, aber eine schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen ist gesetzlich vorgeschrieben. (§2 NachwG)
-
-
1Antwort von
Zander1961Zander1961
Gilt auch mündlich.
Kommentar von
Zander1961Zander1961 http://www.arbeitsvertrag.de/aktuelles-arbeitsvertrag/artikel/muendlicher-arbeitsvertrag-moeglich/index.html
-
0Antwort von
tommi36tommi36
ich war mal vor dem A-Gericht - da ging es darum, daß ein Mitarbeiter länger als X Wochen beschäftigt war. Hab verloren, weil er OHNE Arbeitsvertrag Zeit x arbeitete, dann MIT Zeit y. Es wurden vom Gericht beide Zeiten angerechnet.
Diese Frage
Nachtrag: Spätestens einen Monat nach Dienstantritt muss das Schriftstück vorliegen.