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Bedarf ein Arbeitsvertrag der Schriftform?

gefragt von MathiasPolster am 17.11.2008 um 22:50 Uhr

Und wann muss dieser spätestens schriftlich vorliegen?

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Recht x 35.113 Beruf x 14.553 Arbeit x 14.474 arbeitsrecht x 2.173 jura x 452 Arbeitsvertrag x 363 Schriftform x 13

Hoshie
beantwortet von Hoshie am 17. November 2008 22:51
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Gesetzlich besteht zwar keine Schriftformerfordernis für den Arbeitsvertrag, aber eine schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen ist gesetzlich vorgeschrieben. (§2 NachwG)

Kommentar von D3a1b7c8ec587188781f00bbdcf41bcdsmallHoshie am 17. November 2008 22:57

Nachtrag: Spätestens einen Monat nach Dienstantritt muss das Schriftstück vorliegen.


anonym
beantwortet von newcomer am 17. November 2008 22:50
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nein, ein mündlicher gilt genauso


dasgibtstrafe
beantwortet von dasgibtstrafe am 17. November 2008 22:51
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schriftlich wie mündlich gilt beides


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 17. November 2008 22:50
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Gilt auch mündlich.


tommi36
beantwortet von tommi36 am 17. November 2008 22:57
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ich war mal vor dem A-Gericht - da ging es darum, daß ein Mitarbeiter länger als X Wochen beschäftigt war. Hab verloren, weil er OHNE Arbeitsvertrag Zeit x arbeitete, dann MIT Zeit y. Es wurden vom Gericht beide Zeiten angerechnet.


darkwhisper
beantwortet von darkwhisper am 17. November 2008 22:56
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Nein, ein Müdlicher hat ebenso Gültigkeit.


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