meine Oma ist schwerbehindert 70% und Pflegestufe 1. Sie kann am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen und überlegt,sich einen Fernsehapperat zu kaufen. Muß sie GEZ Gebühren bezahlen oder wird sie davon befreit ? Ihr wurde von Bekannten gesagt, dass sie befreit wird, wenn sie von ihrem behandelnden Arzt eine Bescheinigung bekommt.
Bebührenfreistellung bei der GEZ
Antworten (8)
-
3Antwort von
xyungeloestxyungeloest
wenn deine oma nur 70% behinderung hat, bekommt sie aufgrund dessen keine gebührenbefreiuung von der gez.
es muss im behindertenausweis RF stehen und das bekommt man wiederum nur , wenn man HL oder BL im ausweis hat.
denn nur dann kann man am gesellschaftlichen leben nicht mehr teilnehmen.
-
3Antwort von
fabienne1997fabienne1997
punkt 8 ankreuzen : http://www.gez.de/downloads/Antrag_Befreiung_050412.pdf
-
1Antwort von
GozillaGozilla
Nein nicht vom Arzt. Einfach den Schwerbehinderten Ausweis kopieren und an die GEZ schicken. Mit Brief und eine Befreiung beantragen.
Kommentar von
valvetvipevalvetvipe da hab ich schon wieder was gelernt...
-
-
1Antwort von
valvetvipevalvetvipe
Das kommt auf ihr Einkommen an, hat mit der Behinderung nichts zu tun. Ihr könt einfach mal einen Antrag ausfüllen, mehr wie ablehnen können die es nicht. Anträge gibt´s beim Rathaus oder Landratsamt
Kommentar von
GozillaGozilla Hat wirklich was mit der Behinderung zu tun
-
0Antwort von
sandrulitza wenn man hartz 4 empfänger oder sozialhilfe bezieht bekommt man eine freistellung man muss das mit seinen schein nachweisen den hinschicken und dann erhält man diese befreiung
-
0Antwort von
RainerF hat jemand eine lösung gefunden? meiner oma gehts genauso und ich suche schon seid jahren eine lösung zu finden! meine oma ist seid 30 jahren schwer behindert und kann nicht an öffentlichen veranstanltungen etc teilnehmen - kein RF merkzeichen, warum weiß keiner
-
0Antwort von
baida noch heute telef. ich in eigener Angelegenheit mit den Mitarabeitern der GEZ... Richtig ist eine Schwerbehindertenausweis von mind.80 %,aber richtig ist auch, dass man befreit werden kann, wenn man halt an öffentlichen Veranstaltungen nicht mehr teilnehmen kann.Ich würde es einfach versuchen.Versuchen würde ich aber auch eine Höherstufung der Schwerbehinderung..
-
-
0Antwort von
wj2000wj2000
Richtig!
Kommentar von
KnowledgeKnowledge ?
Kommentar von
xyungeloestxyungeloest ?
Kommentar von
USmartUSmart ?
und natürlich begläubigte Kopien beilegen...
Genau... Supi Antwort... ! DH !
wofür oma natürlich keine gez-befreiung bekommt, denn punkt 8 verlangt mind. 80 % und merkzeichen RF.
>>>Sie kann am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen<<< Punkt 8 >>>und die wegen ihres Leidens an öffendlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können<<< Merkzeichen RF kann sie bekommen wenn: Dieses Merkzeichen erhalten Menschen, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich nicht teilnehmen können. Außerdem muß der GdB mindestens 80 betragen. Voraussetzung ist zusätzlich, daß auch mit Hilfe von Begleitpersonen und technischen Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Inkontinenzartikeln) eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht möglich ist. Es genügt nicht, daß sich nur die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen - bestimmter Art - verbietet, sondern es muss allgemein unmöglich sein, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen.
Außerdem erhalten das Merkzeichen RF Blinde und Sehbehinderte mit einem GdB von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung sowie Hörgeschädigte mit einem GdB von mindestens 50 wegen der Hörbehinderung.
alles richtgig, nur hat oma eben nur 70% und keine 80% behinderung und von blind ,taub inkontinenz oder rollstuhl ect. steht in der frage keine silbe. was auch nicht unbedingt RF rechtfertigt.
die merkzeichen für gez-befreiung sind klar definiert.