In unserem Wohngebiet soll der Passus, der die Einfriedungen regelt, mit Hilfe 13 BauGB eine Bebauungsplanaenderung geaendert werden. Offizielle Begruendung ist, dass sich in der Zwischenzeit ergeben hat, dass im Laufe der Jahre an vielen (insgesamt 27) Anwesen, im gegenseitigen Einverständnis, die Hecken höher als die im urspruenglichen Bebauungsplan zugelassenen 1 m toleriert wurden und somit diese Festsetzung nicht mehr aktuell ist. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass in diesem Fall die Festsetzung nicht mehr durchgesetzt werden kann. Wie dieses "gegenseitige Einverstaendnis" ermittelt wurde und wie viele solcher einvernehmliche Loesungen vorliegen, gibt die Stadtverwaltung nicht preis. Nach Ruecksprache mit anderen Anliegern wird klar, dass es hier keinerlei Umfrage gegeben hat. Vielmehr basiert das Begehren der Gemeinde zur Bebauungsplanaenderung auf dem Beharren eines Grundstuecksbesitzers, der seine Einfriedung gegen den Willen seines direkten Nachbarn - somit also nicht in gegenseitigem Einverstaendnis - zu dessen Nachteil (unuebersichtliche Ausfahrt, Beschattung) weit ueber die 1m-Begrenzung (2 - 5m) wachsen laesst. Zwischenzeitl. wurde in einer Gemeinderatssitzung ueber diese BBPaenderung beschlossen und dieser Aenderung zugestimmt. Lt. Verwaltung soll die Oeffentlichkeit beteiligt werden, sobald der entsprechende Plan ausgearbeitet ist. Wie diese Beteiligung aussehen wird und welche Rechte wir als Betroffene haben, wird uns nicht dargelegt. Daher meine Fragen: Was koennen wir Anlieger tun, die wir mit dieser Aenderung nicht einverstanden sind? Welche Fristen zum Einspruch, Widerspruch muessen wir wahren? Wie sieht generell unsere Einflussnahme auf dieses Vorhaben aus? Ueber Rueckmeldungen wuerde ich mich freuen.
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Bebaungsplanaenderung nach 13 BauGB
Frage von
yrohr2011
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