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Bearbeitungsgebühr durch Verwaltung bei Mietvertrag

Frage von maninspace maninspace

Hallo, ich weiß, es gab schon ein paar Frage zu dem Thema, ich möchte aber konkret für meinen Fall nachfragen:

Ich bin im Begriff mit meiner Familie in eine neue Wohnung zu ziehen. Bei unserem Gespräch mit der Vermieterin, in dem wir zusagten, die Wohnung mieten zu wollen, zählte sie uns die einzelnen Kosten Positionen einzeln auf: Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkostenabschlag und 3 NKM als Kaution, ansonsten sollte es keine weiteren Kosten geben. Nun habe ich gestern den Mietvertrag von der Wohnungsverwaltung erhalten. Darin bin ich aufgefordert worden, neben der Kaution, auch eine Bearbeitungsgebühr von 210€ zu überweisen. In der Anlage zum Mietvertrag steht dazu: "Für die Ausfertigung des Mietvertrages und den zusätzliche enstehenden Aufwand (Abnahme, Schlüsselübergabe, Ummeldung usw.) leistet der Mieter eine Bearbeitungsgebühr von € 210.- inkl. 19% MwSt ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten."

Nach allem was ich bisher dazu gefunden habe, ist dieses nicht rechtens. Mir stellt sich aber die Frage, wie ich damit am besten umgehe. Leider drängt die Zeit, wir müssen zum nächsten ersten aus unserer Wohnung raus sein...

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerHans DerHans

    Du kannst den Mietvertrag beruhigt unterschreiben. Diese Verwaltungsgebühr brauchst du dann doch nicht zu zahlen. Die ist nichtig. Für die Verwaltung seiner Liegenschaften ist der Eigentümer verantwortlich. Also hat er auch die Kosten für diese zu tragen. Dafür bekommt er die allgemeine Miete.

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    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Hier findest Du die Meinung des Berliner Mietervereins: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/b/1bearbeitungsgebuehr.html.

    Neu sind in Deinem Fall die über die Vertragsausfertigungsgebühr hinausgehenden pauschalierten Kosten.

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    Antwort von nlfriese nlfriese

    hab ich auch noch nie gehört. frag morgen beim mieterschutzbund nach. das kostet nur ein paar euro und die kennen sich aus

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