Ich habe mich bei einem Seminar angemeldet, möchte nun aber doch nicht teilnehmen...können die Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 10 euro verlangen wenn ich innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurücktrete?
Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen.
Antworten (6)
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RabenfederRabenfeder
Kann er. Immerhin bearbeitet er ja nunmal die Anmeldung und den Rücktritt und sagt vielleicht anderen Teilnehmern ab, die eigentlich diesen Platz hätten einnehmen können.
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Siam1Siam1
>Ja, das dürfen sie. Schau mal in den AGB > Gegenstand des Vertrages/Leistungen > Rücktrittsrecht innerhalb 14 Tagen.
>Manche verlagen sogar bis zu 25 Euro.
>Je näher der Zeitpunkt zum Seminarbeginn, umso teuerer wird es. Dann zahltst Du nicht nur die Bearbeitungsgebühr, sondern auch den Ausfall der entgangen Kosten, weil Du einen Teilnehmerplatz belegt hast.
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tergennatergenna
...du kannst sogar froh sein, wenn es nur 10,-- Euro sind. Theoretisch bist du einen Vertrag eingegangen, den müßtest du theoretisch komplett erfüllen. Wenn dein Vertragspartner dir dann entgegen kommt und nicht auf Vertragserfüllung besteht, sondern nur 10,-- Euro verlangt, hast du doch Glück gehabt
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HausmichlHausmichl
Eigentlich nicht, es sei denn im Kleingedruckten steht sowas extra drinnen
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hoffnungsglueckhoffnungsglueck
Das kommt drauf an, was in den Anmeldebedingungen festgelegt war. So eine Bearbeitungsgebühr ist durchaus üblich und 10,-€ sind ja nicht die Welt.
Wenn im Vertrag ein Rücktritt ausgemacht ist, oder bei Internetabschlüssen.