lulu13595 am 24.06.2007 um 7:51 Uhr
Ein Freund will bei seinen Vermieter(Privat)eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit bekommen.Wärend Ich bei meiner Gesellschaft nichts bezahlen muß soll Er 15€ dafür bezahlen.Ist das Rechtens?

Finde ich icht OK, aber ich kene kein Gesetz, das eine Kostendeckende Bearbeitungsgebiet verbieten würde.

Finde ich nicht richtig, da es sich nur um eienen Textbaustein handelt und gerade bei einem privaten Vermieter (ich nehme nicht an, dass viele Wohnungen verwaltet werden), der seine Mieter kennt, sind 15 € viel Geld. Wohnungsbaugesellschaften nehmen keinen Cent.
dock69 am 24. Juni 2007 11:49 Das ist eine sehr einfache Betrachtungsweise. Ein Textbaustein allein macht noch keine Bescheinigung. Dazu braucht man Papier, Computer, Drucker und Arbeitszeit. Die Briefmarke kostet auch Geld, der Brief geht auch nicht allein zum Postkasten. Ein privater Vermieter muss eventuell auch anders kalkulieren als eine große Wohnungsbaugesellschaft.
Ich bin kein Vermieter, erbringe aber auch für Kunden täglich mehrfach Arbeiten, die jeweils nicht mehr als 15 Minuten dauern. 4 x 15 Minuten am Tag sind am Monatsende immerhin 20 Stunden Arbeitszeit. Das ist eine halbe Arbeitswoche. Vielleicht bist Du aber finanziell so gestellt, dass Du für Deine Arbeit kein Geld nehmen musst??
Arendt am 26. Juni 2007 15:19 Hallo Kai, ich freue mich für Dich, dass Du an einem Tag für 1 Stunde 60 € extra verdienst. Herzlichen Glückwunsch!!!
Hallo,
Bearbeitungsgebühren sind heutzutage üblich und 15.00 Euro noch eine angemessene Größe. Rechtlich gibt es da, so weit ich weiß, keine Regelung die eine Gebühr für erbrachte Leistungen, denn solche sind es, verbietet.
Liebe Grüße Isa