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Bearbeitungsgebühr bei Ladendiebstahl mit 12 Jahren ?

Frage von Claheu Claheu

Mein Sohn ist beim Ladendiebstahl erwischt worden. Er ist von seinem Freund angestiftet worden, Fussballsammelkarten aus einer Zeitschrift einzustecken. Als er durch die Kasse gegangen war, wurde er vom Ladendetektiv aufgehalten. Sein Opa hat ihn und seinen Freund abgeholt! Den beiden wurde ein 1jähriges Hausverbot erteilt. Nun kam noch ein Brief, das er 100 € Bearbeitungsgebühr zahlen muss. Mein Sohn ist 12 Jahre alt. Ich wusste noch nicht einmal, dass er in diesen Laden gehen wollte. Müssen wir jetzt die 100 € zahlen?

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Antworten (1)

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    Antwort von sensor sensor

    Wenn die Bearbeitungsgebühr am Eingang des Geschäftes bei Ladendiebstahl angekündigt wird, dann ist die Gebühr berechtigt, denn auch ein 12 Jähriger kann lesen. Wenn jedoch keine deratigen Sanktionen am Eingang angekündigt sind, dann ist die Forderung nicht berechtigt.

    infos dazu auf der Seite www.videosystem.de herzliche Grüße Sensor

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