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Bearbeitungsgebühr bei Kündigung?

Frage von Elfi79 Elfi79

Hallo zusammen,

ich beabsichtige meinen Vertrag mit dem Fitnessstudio zu kündigen.

Nun habe ich festgestellt, dass laut Vertrag - ich war blöd genug, dass Kleingedruckte nicht zu lesen. :( - bei Kündigung eine Bearbeitungsgebühr von 5,90 € anfällt. (Genauer Wortlaut: "Nach Beendigung der Mitgliedschaft, durch das Mitglied, wird eine Bearbeitungsgebühr für entstandene Porto- und Bearbeitungskosten in Höhe von 5,90 € fällig. Diese wird mit dem letzten Monatsbeitrag, von dem angegebenen Konto, eingezogen.")

Ist ja nicht der Riesenbetrag, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Gebühr rechtens ist.

Es muss doch möglich sein, zu kündigen, ohne das einem dadurch weitere Kosten entstehen.

Oder liege ich falsch? Google hat meine Frage so spontan nicht beantwortet.

Übrigens habe ich zu Beginn der Mitgliedschaft schon eine einmalige Servicepauschale von 34,90 Euro (Membercard + Bearbeitung) gezahlt.

Liebe Grüße Elfi

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von VadaNelson VadaNelson

    Also "Einspruch einlegen" kannst du nicht. Höchstens widersprechen. Da es sich bei dem "Kleingedruckten" um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnesstudios handelt, sind die §§ 305 ff. BGB einschlägig. Eine Bearbeitungsgebühr für eine Kündigung verstößt in der Regel nicht gegen §§ 309, 308, 307 II bzw. 307 I, daher wirst du die Gebühr wohl bezahlen müssen. Auch § 305 c BGB scheidet aus, dh die Klausel besteht die Inhaltskontrolle.

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    Antwort von Imera Imera

    das wirst du bezahlen müssen

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    Antwort von Gingryu Gingryu

    Bei 5,90 € würd ich nicht viel rumregeln, aber prinzipiell könntest Du gegen die Klausel Einspruch einlegen weil Sie meiner Meinung nach gegen AGB-Gesetz §3 verstößt, weil Kündigungsgebühren eben nicht üblich sind und Du von daher nicht mit so einer Klausel in den AGB hättest rechnen müssen. Zudem könnte man noch §9 (1) annehmen, da Du ja auch bearbeitungsgebühren beim Kündigen hast (Schriftverkehr, Porto) und Du diese nicht in Rechnung stellen kannst. Was im Prinzip eine einseitige unangemessene Benachteiligung Deinerseits darstellt.

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    Antwort von Rosslauer Rosslauer

    Hallo Elfi,
    grundsätzlich hast Du ja recht, ist eindeutig 'Abzocke' :-|
    Leider sagt die deutsche "Rechtsprechung" das ein Vertrag eben ein Vertrag ist und damit gültig ist hast Du ihn erst mal unterschrieben.
    Wirst also wohl oder übel (eher übel) in den 'sauren Apfel' beißen müßen. :-)
    Gruß, der Rosslauer.de

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    Antwort von Mari1985 Mari1985

    Ich gehe davon aus, dass das die AGBs des Studios sind und du hast sie leider unterschrieben :-(

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