gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Bearbeitungsgebühr bei Kündigung?

gefragt von Elfi79 am 27.10.2009 um 16:55 Uhr

Hallo zusammen,

ich beabsichtige meinen Vertrag mit dem Fitnessstudio zu kündigen.

Nun habe ich festgestellt, dass laut Vertrag - ich war blöd genug, dass Kleingedruckte nicht zu lesen. :( - bei Kündigung eine Bearbeitungsgebühr von 5,90 € anfällt. (Genauer Wortlaut: "Nach Beendigung der Mitgliedschaft, durch das Mitglied, wird eine Bearbeitungsgebühr für entstandene Porto- und Bearbeitungskosten in Höhe von 5,90 € fällig. Diese wird mit dem letzten Monatsbeitrag, von dem angegebenen Konto, eingezogen.")

Ist ja nicht der Riesenbetrag, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Gebühr rechtens ist.

Es muss doch möglich sein, zu kündigen, ohne das einem dadurch weitere Kosten entstehen.

Oder liege ich falsch? Google hat meine Frage so spontan nicht beantwortet.

Übrigens habe ich zu Beginn der Mitgliedschaft schon eine einmalige Servicepauschale von 34,90 Euro (Membercard + Bearbeitung) gezahlt.

Liebe Grüße Elfi

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

fitness x 2.498 fitnessstudio x 250 vertragskuendigung x 33 bearbeitungsgebuehr x 6

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


VadaNelson
beantwortet von VadaNelson am 27. Oktober 2009 17:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Also "Einspruch einlegen" kannst du nicht. Höchstens widersprechen. Da es sich bei dem "Kleingedruckten" um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnesstudios handelt, sind die §§ 305 ff. BGB einschlägig. Eine Bearbeitungsgebühr für eine Kündigung verstößt in der Regel nicht gegen §§ 309, 308, 307 II bzw. 307 I, daher wirst du die Gebühr wohl bezahlen müssen. Auch § 305 c BGB scheidet aus, dh die Klausel besteht die Inhaltskontrolle.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Imera am 28. Oktober 2009 19:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das wirst du bezahlen müssen


anonym
beantwortet von Gingryu am 27. Oktober 2009 17:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei 5,90 € würd ich nicht viel rumregeln, aber prinzipiell könntest Du gegen die Klausel Einspruch einlegen weil Sie meiner Meinung nach gegen AGB-Gesetz §3 verstößt, weil Kündigungsgebühren eben nicht üblich sind und Du von daher nicht mit so einer Klausel in den AGB hättest rechnen müssen. Zudem könnte man noch §9 (1) annehmen, da Du ja auch bearbeitungsgebühren beim Kündigen hast (Schriftverkehr, Porto) und Du diese nicht in Rechnung stellen kannst. Was im Prinzip eine einseitige unangemessene Benachteiligung Deinerseits darstellt.


Rosslauer
beantwortet von Rosslauer am 27. Oktober 2009 17:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Elfi,
grundsätzlich hast Du ja recht, ist eindeutig 'Abzocke' :-|
Leider sagt die deutsche "Rechtsprechung" das ein Vertrag eben ein Vertrag ist und damit gültig ist hast Du ihn erst mal unterschrieben.
Wirst also wohl oder übel (eher übel) in den 'sauren Apfel' beißen müßen. :-)
Gruß, der Rosslauer.de


anonym
beantwortet von Mari1985 am 27. Oktober 2009 17:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich gehe davon aus, dass das die AGBs des Studios sind und du hast sie leider unterschrieben :-(


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.