Wenn ich einen Wohnberechtigungsschein in Hessen beantrage - wird der mir dann gleich übergeben oder besteht eine gewisse Bearbeitungszeit? Zählen "zum Haushalt gehörende Personen" auch solche Personen, welche erst in einem halben Jahr in die Wohnung mit einziehen? (in anderen Bundesländern ist dies wohl zulässig)