Nehmen wir an ein Freund filmt einen Mitschüler bei einem Refrat (mit Tonaufnahme). Ich helfe ihm später bei der Bearbeitung. Es wird NICHT durch mich veröffentlicht (ich weiß nicht mal was davon). Habe ich nun eine Straftat begangen? Wenn möglich bitte Antworten mit Paragraphen belegen.
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Bearbeiten eines unerlaubt gedrehten Videos ohne Veröffentlichungs-Absicht strafbar?
Frage von
ATS95
Antworten (3)
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2Antwort von
DonPaoloDonPaolo
Ja. Du brauchst schließlich die Einwilligung des Referenten, der ja der "Urheber" des Referats ist. Und da du MITtäter bist wirst du auch MIT zu Verantwortung gezogen.
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Nein, Du hast keine Straftat begangen. Hier wäre nur das Veröffentlichen des Videos strafbar. Und wenn Du nicht wußtest und nicht wissen konntest, daß es zu einer Veröffentlichung kommt, kann man Dich logischerweise nicht bestrafen. Denn eine Bestrafung setzt immer Schuld voraus. Und das bearbeiten eines Videos ist nun einmal nicht verboten. Und die Umstände, wie es entstanden ist, machen es ebenfalls nicht verboten.
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