1

Bearbeiten eines unerlaubt gedrehten Videos ohne Veröffentlichungs-Absicht strafbar?

Frage von ATS95 ATS95

Nehmen wir an ein Freund filmt einen Mitschüler bei einem Refrat (mit Tonaufnahme). Ich helfe ihm später bei der Bearbeitung. Es wird NICHT durch mich veröffentlicht (ich weiß nicht mal was davon). Habe ich nun eine Straftat begangen? Wenn möglich bitte Antworten mit Paragraphen belegen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 2
    Antwort von DonPaolo DonPaolo

    Ja. Du brauchst schließlich die Einwilligung des Referenten, der ja der "Urheber" des Referats ist. Und da du MITtäter bist wirst du auch MIT zu Verantwortung gezogen.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Nein, Du hast keine Straftat begangen. Hier wäre nur das Veröffentlichen des Videos strafbar. Und wenn Du nicht wußtest und nicht wissen konntest, daß es zu einer Veröffentlichung kommt, kann man Dich logischerweise nicht bestrafen. Denn eine Bestrafung setzt immer Schuld voraus. Und das bearbeiten eines Videos ist nun einmal nicht verboten. Und die Umstände, wie es entstanden ist, machen es ebenfalls nicht verboten.

  • 1
    Antwort von wellknownwoody wellknownwoody

    du bist mittäter

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.