Eine Bekannte von mir hat einen 9 jährigen Sohn . Ich kenne sie jetzt knapp 7 Jahre . Sie lebt von Gelegenheitsjobs und Sozi . Nun ist sie zum 2 ten mal schwanger (ungeplant)und hat die letzten Babysachen ihres jetztigen Sohnes vor kurzer Zeit verkaut ( sie erwartrt einen jungen ) . wir selber haben ne kleine Tochter und werden nun löchernd von meinem Bruder gefragt ob wir ihr nix gebn wollten . ( meine frau und ich geben ihr nichts sber das hat private gründe ) !!!!! wie oft kann mann bei der Arge säuglingserstausstattung beantragen ? muss man bei der arge sein um sie zu beantragen ? das geht doch niocht wenn man nur zuhause ist oder gelegenheitsjobs hat , da man ja um etwas von der arge zu bekommen mindestens 3 monate arbeiten muss !!! oder ???
Antworten (12)
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2Antwort von
simplex5simplex5
Bei der ARGE kann man das nicht beantragen, soviel ich weiß, aber bei Caritas oder anderen Sozialen Trägern. Und nicht nur Erstausstattung an Kleidung, sondern auch Kinderbettchen, Wickelkommode u. ä. Es kommt auf das Familieneinkommen an, ob und wieviel aus dem sozialen "Topf" gezahlt wird. Und man sollte es rechtzeitig beantragen, also vor Geburt! Es dauert ca. 8 Wochen, bis der Antrag geprüft und das Geld überwiesen ist (eigene Erfahrungswerte).
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Zuständig für die Babyausstattung ist bei Hilfebedürftigen die ARGE, nicht die Caritas oder sonstige Organisationen (die kann man zwar zusätzlich kontaktieren, aber sollte es nicht als Erstes tun).
Da das erste Kind schon 9 ist, wird sie Anspruch auf die vollen Ausstattungspauschalen haben (einschließlich Umstandskleidung), sofern nichts mehr vorhanden ist; soll sie schriftlich beantragen und notfalls einklagen.
Um nein; um Anspruch auf SGB II-Leistungen zu haben, muss man nicht gearbeitet haben, sondern nur bedürftig sein. -
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pilot350pilot350
schade für die kinder in solchen ärmlichen verhältnissen aufwachsen zu müssen. kirchliche einrichtungen haben die möglichkeit zu helfen, ebenso die caritas und arbeiterwohlfahrt. dort werden sehr viele kleider von babys abgegeben. wie kann man denn ungewollt schwanger werden? 21. Jahrhundert oder Mittelalter?
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joyce123joyce123
Ich denke schon, dass sie von der Arge etwas für die Ausstattung dazu bekommt. Sie sollte auch mal bei der Diakonie/Caritas fragen, die helfen auch, unabhängig von der Arge und besser als diese.
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FrauGeneralFrauGeneral
Erkundigt euch bei der Caritas usw. die können da besser helfen als das Amt.
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DerHansDerHans
Die Erstausstattung für ein Baby kann man beantragen wenn man eins bekommt. Wahrscheinlich sollte man 4 - 6 Wochen vorher den Antrag stellen.
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wunhtxwunhtx
Nachfragen bei der ARGE ob Grundausstattung bezahlt wird.
Spätere Ansprüche sind nach einem Urteil für Kinderkleidung ausgeschlossen.
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baertrambaertram
also, unsere ARGE zahlt bis zu 1000€ für eine Baby-Erstausstattung. Es wird allerdings u. a. geprüft, wann es schon mal Geld dafür gegeben hat um zu prüfen, was noch gefördert werden kann.
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stesagestesage
sie kann wenn sie bei der arge ist eine erstausstattung beantragen. ihr erster sohn ist 9 jahre alt. es kann keiner verlangen das man solange babysachen aufhebt. sie hätte dann auch einen anspruch auf mehrbedarf ab der 12. woche.
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vollimlebenvollimleben
Es gibt in jeder Stadt Sozialläden,in denen Jeder,für ein Paar Euro Klamotten von 0-70 Jahre bekommt.Babysachen gibt es von wäsche bis Kinderwagen alles und oft fast wie neu!
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borni78borni78
Wenn sie Unterstützung von der Arge (Hartz4) bekommt kann sie auch Unterstützung beantragen. Sie würde auch mehr Geld bekommen in der Schwangerschaft!
Sollte sie kein Hartz 4 bekommen, kann sie da natürlich auch nichts beantragen.
Aber es gibt die Möglichkeit bei der Caritas oder Diakonie z.b. Geld für Schwangerschaftskleidung und Erstausstattung zu beantragen.
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VirtualSelfVirtualSelf Sollte sie kein Hartz 4 bekommen, kann sie da natürlich auch nichts beantragen.
Doch; kann sie nach § 23 Abs. 3 Satz 2 SGB II u.U. trotzdem. -
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misakimisaki
Hallo
wenn keine babysachen mehr da sind, kann man welche beantragen, siehe neues Gesetz, dazu muss Sie zum Amt gehen, und sagen was Sie benötigt!!
Viel Erfolg
Sollte das erhaltene Geld zweckentfremdet werden, ist der Träger berechtigt, die gesamte Summe zurückzufordern. Also dringend der Rat: das Geld wirklich nur für das Baby verwenden und die Quittungen aufheben!!! Nachfragen seitens des Trägers - so mal eben zwischendurch - sind auch erlaubt!