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Beantragung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende?

Frage von JD667 JD667

Ich bin geschieden und wohne allein. Mein Sohn lebt überwiegend bei meiner Exfrau. Mein Nachbar riet mir neulich zur Beantragung des Entlastungsbetrags, um finanziell ein wenig Unterstützung zu erhalten. Welche Voraussetzungen muss ich denn erfüllen, um den Entlastungsbetrag zu erhalten?

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Antworten (3)

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    Antwort von vlavielle vlavielle

    Es heisst zu Recht Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, das scheint ja Deine Frau zu sein, da das Kind überwigend bei Ihr wohnt, von der Definition her sind das 75 % oder der Elternteil der den sogenannten Barunterhalt leistet also Du, zahlt keinen oder unregelmäßig seinen Unterhalt, auch dann hat der Elternteil der den sogenannten Sachunterhalt leistet Anspruch auf den Freibetrag für Alleinerziehende. Das ist Deine Frau, Sie müsste das über die Steuererklärung beantragn in der Anlage Kind. LG

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    Antwort von Ines61 Ines61

    Hallo, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommt nur der Elternteil, bei dem das Kind zu Beginn des Jahres gemeldet ist. Bei dir also die Mutter des Kindes. >Kindesunterhalt kannst du nebenbeibemerkt nicht steuerlich absetzen. Höchstens den Unterhalt an deine getrennt lebend oder geschiedene Frau, aber nur dann, wenn sie ihn versteuert. Dazu brauchst du mit der Anlage U ihre Zustimmung. Man sollte aber vorher rechnen, ob sich das lohnt und meistens geht es nur, wenn man noch "Bild und Ton" miteinander hat. viele Glück

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    Antwort von Wolfi0410 Wolfi0410

    Wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt bzw. mann lässt sich im Vorfeld einen entsprechenden Freibetrag vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eintragen.
    Soweit ich weiß bekommt aber nur der den Freibetrag in dessen Haushalt das Kind lebt also bei Deiner Ex. Du hast nur das 0,5-Kind auf Deiner Lohnsteuerkarte. Kannst aber (soweit ich weiß) evtl. Unterhaltszahlungen geltend machen.
    Geh mal zum Finanzamt und lass Dich beraten. Dafür sind die nämlich auch da und nicht nur zum Steuern kassieren.

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  • Steuerrechtblog.de

    BFH: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden

    Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt ein Kind gehört, können bei der Einkommensteuerveranlagung den sog. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 € im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen (§ 24b des Einkommensteuergesetzes).

    Bitte lesen Sie hier weiter: steuerrechtblog.de - Entlastungsbetrag

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