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Beantragung bei 2 Ausbildung

Frage von christiane05 christiane05

Hallo, mein verlobter macht gerade eien 2 ausbildung und bekommt 277 € ausbildungs vergütung und 80€ wohngeld. wir leben zusammen und haben ein kind ich selbst bekomme noch harz. es reicht hinten und vorne nicht. kann mein verlobter noch irgentwas irrgentwo beantragen??

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Antworten (5)

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    Antwort von FridaGT FridaGT

    Klar, wir zahlen gerne noch mehr für euch. Jetzt werd ich gleich wieder gesteinigt...

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Sei nicht so hart, FridaGT. Immerhin macht der junge Mann eine Ausbildung. Das lässt doch hoffen. ;-)

    Kommentar von FridaGT FridaGTFridaGT

    Es ist ja auch nicht so, als würde der Staat sie hängen lassen. Er kriegt Wohngeld, sie Hartz IV und Kindergeld wird´s wohl auch noch geben. Und dann noch mehr fordern? Sorry, das überschreitet meine Toleranzgrenze.

    Kommentar von WEISTDUS WEISTDUSWEISTDUS

    FridaG kann nicht anders. Das ist ein Reflex.Ich wünsche ihr von ganzem Herzen, daß sie mal um etwas bitten muß.

    Kommentar von FridaGT FridaGTFridaGT

    Das ist kein Reflex, sondern einfach meine Meinung. Der Staat ist doch keine Melkkuh.

    Kommentar von rappelzappel rappelzappelrappelzappel

    Bin eigentlich der gleichen Meinung wie du, aber das Kind sollte hier nicht leiden unter den Umständen der Eltern.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Wie wärs mit einem Arbeitsplatz....

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Er ist in der Ausbildung und sie muss sich um das Kind kümmern. Wer soll denn da noch arbeiten gehen?

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    reicht eine Ausbildung nicht?

    Kommentar von christiane05 christiane05

    ich selbst gehe ab april wieder arbeiten, aber leider nur auf sechs stunden. und mein Verlobter soll diese ausbildung machen da es sein traumberuf ist. Und er weis jetzt schon das er danach übernohmen wird

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    Antwort von christiane05 christiane05

    also 310€ ich + 40€ mein kleiner und dann der Mietanteil 2/3 - 320€

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    Antwort von bitmap bitmap

    Du bekommst den Regelsatz von 351 €, das Kind 80% davon + 36% vom Regelsatz nach http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37306.htm und 244 € des Freundes. Sind, wenn ich nicht falsch gerechnet habe ca. 1000 € (noch ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung). Oder stimmt in der Rechnung was nicht?

    Kommentar von christiane05 christiane05

    das stimmt von vorne bis hinten nicht. Leider bekomme ich mit meinem kind zusammen 660 euro plus das von meinen freund und das KG. zahle jedoch davon miete und alles was so anfählt. windeln klamoten sprit autovers. und lebensmittel. komme dait dann mal bitte aus. ich suche ja nicht umsonst ne job und bin froh erstmal was für sechs stunden gefunden zu haben.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wieso bekommst du keine Leistungen für Unterkunft und Heizung?

    Kommentar von christiane05 christiane05

    bekomme ich doch die sind in den 660€ mit drin ich zahle aber ca 400 euro miete.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''die sind in den 660€ mit drin''

    Das erscheint mir ziemlich wenig insgesamt (mit Kind).

    Wie ist denn das leistungsmäßig aufgeschlüsselt?

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    Antwort von morefunhoney morefunhoney

    Geld vom Amt gibts nur wenn die Ausbildung von denen genehmigt ist!

    Kommentar von christiane05 christiane05

    UNd das wäre auch nur ein darlehn, das weis ich leider auch schon.

    Kommentar von morefunhoney morefunhoneymorefunhoney

    ja was erwartest du denn? Er hat doch eine Ausbildung! Und nur weil ihn der Beruf nicht gefällt soll nun gezahlt werden?

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