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Antworten (9)
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1Antwort von
bommelchenbommelchen
Nein,macht er nicht. Hauptsache du hast Warndreieck, Verbandskasten, Einmalhandschuhe und ne Rettungsdecke mit. Ach ja, eine Warnweste wäre auch nicht schlecht, musst du nämlich anziehen wenn du eine Panne hast und aus dem Auto steigen musst.
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1Antwort von
regideurregideur
Nein das ist ihm egal da weder das Eine noch das Andere für die Fahrsicherheit des Autos wichtig ist. Nach einem Umbau auf Autogas führe ich beides nicht mehr mit...
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1Antwort von
heialexheialex
Nein, das ist dem Tüv egal.
Kommentar von
buetenbueten nicht drauf verlassen
Kommentar von
DrachentoeterDrachentoeter Doch kann man sich, das ist nämlich schlicht und ergreifend nicht Gegenstand der HU, Der TÜV kann nicht nach belieben Untersuchen, das ist genau vorgeschrieben was er Untersucht und was nicht.
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nightbluenightblue
Nein. Wäre auch blöd, denn die meisten Autos werden heutzutage ohne diesen Zubehör ausgeliefert.
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HirnlosHirnlos
Dann dürfte kein smart mehr auf den Straßen fahren, weil da gar kein Platz für Ersatzrad ist, also brauchen die auch keinen Wagenheber.
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TheKingofSkin wenn es denn dringend benötigt wird sicher
Unsinn! eine Warnweste muss nur in Fahrzeugen mitgeführt werden, die gewerblich genutzt werden!
Stimmt nicht, wenn du eine Panne hast mußt du eine Warnweste anziehen wenn du aus dem Auto steigst.