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Beamter doppelt versichert bei Auslandsreise?

Frage von Betty24 Betty24

Mein Freund ist pensionierter Beamter und ist privat versichert. Nun will er für ein halbes Jahr nach Asien reisen.

Bei seiner "normalen" Krankenversicherung DBV ist er nur bei Auslandsreisen bis zu einer Gesamtdauer von 6 Wochen versichert. Er braucht also für die evtl. anfallenden Krankheitskosten, die seine staatliche Beihilfe nicht trägt, eine andere spezielle Auslandsreise-Krankenversicherung.

Wenn er eine andere Krankenversicherung speziell für das Ausland abschließt, wäre er aber doppelt versichert. Kann er die bisherige Versicherung pausieren lassen?

Die Versicherung reagiert auf Nachfrage leider bisher nur mehrmals mit unpassenden Textbausteinen.

Er wird nicht der erste Pensionär sein, der länger ins Ausland verreist. Aber ich konnte leider beim Googeln nichts passendes finden.

Ist beziehungsweise war jemand schon mal in der gleichen Situation und kennt sich hier aus?

Oder gibt es evtl. ein spezielles Forum für solche Fragen?

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Antworten (10)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Für die Auslandsreise muss er sich zusätzlich versichern, ein Ruhenlassen der bestehenden KV ist nicht möglich.

    Der Grund: sobald er wieder auf Deutschen Boden ist. ist er automatisch sofort wieder regulär versichert - es könnte ja auch sein, dass er krankheitsbedingt vorher zurückreisen muss. Behandlungskosten in D würden aber von der Zusatzversicherung nicht gedeckt. Außerdem bekommter z.B. auch Medikamte für eine chronische Erkrankung (HK, Zucker, usw.) von seiner regulären VS vorab bezahlt und nimmt somit auch während der Reise Leistungen der KV in Anspruch.

    Kommentar von Betty24 Betty24Betty24

    Super - Danke für diese sehr gute Antwort! Wenn es mit der hilfreichsten Anwort wieder klappt, werde ich sie sicher als solche auszeichnen!

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    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Eine Doppelversicherung kann hier nicht eintreten: Die "normale" Auslandsreisekrankenversicherung gilt nur für Reisen bis zu jeweils 6 Wochen Dauer. Tritt Dein Freund eine Reise an, die für mehr als 6 Wochen Dauer geplant ist, gilt also die "normale" Reisekrankenversicherung gar nicht. Er benötigt also für eine längere Reise vom ersten Reisetag an (und nicht etwa erst nach 6 Wochen) eine andere Reisekrankenversicherung.

  • 2
    Antwort von weihnachtlich weihnachtlich

    Hallo,

    der Versicherungsschutz durch die DBV reicht nur bis sechs Wochen nach Reiseantritt?

    Dann könnte er sich doch mal online informieren, ob es möglich ist eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die ab dem Tag läuft an dem die "normale" Versicherung abläuft (zb hier: http://www.bernhard-reise.com/de/au-pair-sprachreisende-gaeste-worktravel/deutsc... ). Grundsätzlich ist das bei Zusatzversicherungen bei Auslandsreisen ja nur so, dass man sie vor Antritt der Reise abschließen muss. Aber, dass die Versicherung dann auch zwangsläufig ab dem ersten Tag der Reise gelten muss habe ich noch nicht gehört. Vielleicht klappt es ja so für deinen Freund. Eine doppelte Versicherung wäre ja schon angesichts der dann anfallenden extra-Beiträge ärgerlich. Und eine reguläre Versicherung zu pausieren ist vermutlich vor allem im Rentenalter kompliziert.

  • 2
    Antwort von fourxxx fourxxx

    http://www.reiseversicherung.com/nuetzlicheinformationen/faq/faqauslandsaufentha...

    da es sich um einen aufenthalt von über 3 monaten handelt, muss sowieso eine besondere auslandskrankenversicheurung her. aber die frage , was nach der rückkehr gilt (vorallem, wenn man krank zurückkehrt), scheint extrem wichtig zu sein und sollte deshalb vorher geklärt werden

    Kommentar von Betty24 Betty24Betty24

    ds, guter Link!

  • 1
    Antwort von poetter poetter

    Ist eigentlich ganz einfach: auch die DBV bietet eine Zusatzversicherung an, wenn man länger als sechs Wochen am Stück sich im Ausland aufhält. Wenn die DBV mit unpassenden "Textbausteinen" reagiert, hat manches Telefonat Wunder geholfen. Wenn auch das nicht hilft, kann jeder Versicherungsmakler problemlos weiterhelfen.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    vielleicht hilfreich:

    http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Reisekrankenversicherung-Di...

    .test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

    Gruß

    RHW

  • 1
    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    Es ist eigentlich keine Doppelversicherung, denn bei der DBV ist er nur für Auslandsreisen bis Gesamtdauer 6 Wochen versichert - eure wird aber länger dauern, also ist er für diesen Aufenthalt nicht versichert und die zusätzliche Beamten-Beihilfe gilt meines Wissens sowieso nur in Deutschland.

    Kommentar von Betty24 Betty24Betty24

    thx für deine Meinung!

    Kommentar von hauseltr hauseltrhauseltr

    die zusätzliche Beamten-Beihilfe gilt meines Wissens sowieso nur in Deutschland.

    So kenne ich das: Eine zusätzliche Beamtenbeihilfe git es nicht, sondern eine zusätzliche Versicherung für die Restkosten, die die Beamtenbeihilfe nicht trägt.

    So kenne ich das als DB-Beamter:

    Die Beamtenbeihilfe gilt weltweit zu deutschen Abrechnungs-Sätzen. Meine Krankenversorgung übernimmt die Kosten ohne Zeitbegrenzung im Ausland. Die Abrechnung erfolgt über die KVB, wobei ein Selbstgehalt von 10 (-20) % auch in Detuschland zum Tragen kommt.

  • 1
    Antwort von jamesbu jamesbu

    Er muss ja eine richtige Auslandskrankenversicherung abschließen (diese 6 Wochen ist ja nur durch eine Reisekrankenversicherung gedeckt) und sollte er krank werden in den ersten 6 Wochen kann er ja aussuchen mit wem er sich verrechnet ......

    Kommentar von Betty24 Betty24Betty24

    Es gibt eine Auslandsreisekrankenversicherung, die CENTRAL Tarif Visitor, die er abschließen wird. 80 Cent pro Tag.

    Und Aussuchen kann man das natürlich nicht! Es kommt auch beim ersten Tag bereits auf die Gesamtdauer der Reise an! Dies würde zB auch für die Auslandsreisekrankenversicherung gelten, die insgesamt nicht länger als 1 Jahr sein darf.

  • 1
    Antwort von HarryHirsch4711 HarryHirsch4711

    Normalerweise ist eine Auslandskrankenversicherung für 6 wochen. Für 6 Monate muss eine Spezielle Versicherung abgeschlossen werden.

    Die Versicherung rufen lassen wird meiner Meinung nach nicht gehen.

    Es ist zwar eine Art "Doppelversicherung", aber ich glaube nicht dass es geht.

    Kommentar von Betty24 Betty24Betty24

    Gut, ds, du hast die Frage richtig verstanden. Aber ich möchte hier keine Meinungen sondern suche Antworten.

    Kommentar von HarryHirsch4711 HarryHirsch4711HarryHirsch4711

    Wenn Du Deine Versicherung kündigen,kannst wird Du wieder in Deutschland eine neue Krankenversicherung anschliessen müssen. Und dann zählt der Gesundheitszustand und das Alter, also teuerer.

  • 1
    Antwort von gegnhang gegnhang

    Eine Auslandskrankenversicherung kostet so um die 20 € im Jahr, z.B. bei der Sparkassenversicherung. Sie übernimmt die Kosten, die die Krankenversicherung nicht tragen würde. Daher ist von einer Doppelversicherung nicht zu reden. Und so erspart man sich im Ernstfall viel Ärger und Lauferei und Kosten.

    Kommentar von Betty24 Betty24Betty24

    ds, aber es handelt sich um einen Auslandsaufenthalt über 6 Wochen!

    Kommentar von jamesbu jamesbujamesbu

    das ist die Auslandsreiseversicherung ... (nur 6 Wochen) danach muss man sich extra versichern.. (1 Jahr ca. 250€)

    Kommentar von gegnhang gegnhanggegnhang

    250 € im Jahr sind nicht viel, wenn man drüber nachdenkt, was z.B. eine OP kosten kann usw. Ich würde ehrlich dazu raten, diese abzuschließen. Evtl. kann man ja durch eine gewisse Selbstbeteiligung den Beitrag noch ein wenig drücken.

    Kommentar von Betty24 Betty24Betty24

    Ihr lest alle die Frage nicht! Er WIRD explizit eine weitere Krankenversicherung abschließen.

    Kommentar von suzisorglos suzisorglossuzisorglos

    Ja, und die ist für eine längere Reise auch nötig.

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