Es geht um die Beförderung innerhalb einer Laufbahn. Hier gilt es aufgrund gesetzlicher Vorschriften immer Probezeiten, bzw. "Wartezeiten" zu beachten, da alle Ämter einer Stufe vom Beamten durchlaufen werden müssen, selbst wenn er gleich eine (höhere) Führungsposition inne hat. Allerdings gibt es entsprechend wiederum Ausnahmen z.B. bei Amtsleitern aufgrund sogenannter "Funktionsstellen", dann kann der jeweilige Landespersonalausschuss auf Antrag eine vorzeitige Beförderung zulassen. Wo sind diese Funtionsstellen genau definiert? Welche Kriterien sind zu beachten?
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Beamtenrecht: Frühere Beförderung aufgrund einer Funktionsstelle möglich?
Frage von
KaemmererKaemmerer
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SilberheimSilberheim
Funktionsstellen werden von den Einrichtungen selber definiert und auch nach eigenen Vorgaben !
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ok, danke, weißt Du auch welche Kriterien für den Landespersonalausschuss nötig sind? Richtet sich das nur nach der Stellenbeschreibung des Dienstherrn?
Ob der LPA einen "Sprungbeförderung" zu lässt oder nicht ist ihm zeimelich slebst überlassen, soweit er einen entsprechenden Grund sieht, kann er zustimmen !
also einfach mal Antrag stellen, schadet ja nichts....