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Beamtenrecht: Frühere Beförderung aufgrund einer Funktionsstelle möglich?

Frage von Kaemmerer Kaemmerer

Es geht um die Beförderung innerhalb einer Laufbahn. Hier gilt es aufgrund gesetzlicher Vorschriften immer Probezeiten, bzw. "Wartezeiten" zu beachten, da alle Ämter einer Stufe vom Beamten durchlaufen werden müssen, selbst wenn er gleich eine (höhere) Führungsposition inne hat. Allerdings gibt es entsprechend wiederum Ausnahmen z.B. bei Amtsleitern aufgrund sogenannter "Funktionsstellen", dann kann der jeweilige Landespersonalausschuss auf Antrag eine vorzeitige Beförderung zulassen. Wo sind diese Funtionsstellen genau definiert? Welche Kriterien sind zu beachten?

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Antworten (1)

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    Antwort von Silberheim Silberheim

    Funktionsstellen werden von den Einrichtungen selber definiert und auch nach eigenen Vorgaben !

    Kommentar von Kaemmerer KaemmererKaemmerer

    ok, danke, weißt Du auch welche Kriterien für den Landespersonalausschuss nötig sind? Richtet sich das nur nach der Stellenbeschreibung des Dienstherrn?

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    Ob der LPA einen "Sprungbeförderung" zu lässt oder nicht ist ihm zeimelich slebst überlassen, soweit er einen entsprechenden Grund sieht, kann er zustimmen !

    Kommentar von Kaemmerer KaemmererKaemmerer

    also einfach mal Antrag stellen, schadet ja nichts....

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