1

Beamtenrecht

Frage von gertrudedieolle gertrudedieolle

Hallo! Wenn jemand (Beamter) eine Schulung hat , die er machen MUSS (also nicht wegen eigener Vorteile) und diese Schulung beginnt erst um acht Uhr, danach geht er arbeiten, kommt aber durch den verspäteten Anfang nicht auf die vollen Stunden, muß er dann minus schreiben? Um es zu veranschaulichen: Schulung ist am anderen Ende der Stadt, also ist es nicht möglich, den Dienst vorher anzutreten. Nach der Schulung, die nicht ganztags geht, fährt er zur Arbeit. Soweit so gut. Wenn also der übliche Feierabend ist, müßte der Beamte minus schreiben, da er keine acht Stunden gearbeitet hat. Jedoch ist dies doch nicht sein Verschulden. Gibt es da Regelungen oder Gesetze? Vielen Dank!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kerridiss Kerridiss

    Ich würde das mit der Dienststelle abklären, aber genau genommen muss das Minus geschrieben werden. Falls nicht, ist das Kulanz der Dienststelle.

  • 2
    Antwort von roneu roneu

    Für Beamte gibt es immer Regelungen, meist zu seinem Vorteil. Also muss er nicht minus schreiben. Ich glaube auch, ein Beamter kann kein minus schreiben, da sprechen die Gene (ha,ha, schon wieder die!) dagegen. :-))

    Kommentar von gertrudedieolle gertrudedieollegertrudedieolle

    ;-))

  • 2
    Antwort von marcesen1 marcesen1

    Schulungen die Pflicht sind sind doch Arbeitszeit

    Kommentar von flyrobbin flyrobbinflyrobbin

    DH :-)

    Kommentar von keksi3313 keksi3313keksi3313

    Thema verfehlt ...

    Kommentar von gertrudedieolle gertrudedieollegertrudedieolle

    Richtig aber die Schulung beginnt erst dann, wenn der Typ schon im Dienst wäre; normalerweise. Daher die Frage, ob es rechtens ist, wenn er minus schreiben muß.

  • 1
    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Dienstreisen zählen doch auch als voller Arbeitstag, wenn der Beamte den Nachmittag frei hat.

    Ich kannte mal einen Beamten der war so häufig weltweit auf Dienstreisen in immer anderen Städten. In den freien Stunden machte er Ausflugsfahrten.

    Im Kongo durfte er ohne Sicherheitsdienst gar nicht aus dem Hotel, das wollte er auch gar nicht. In Lybien hätte er es gekonnt, tat es aber nicht, weil er infektiös erkrankt war. Von Lybien hat er nur den Flughafen, das Hotel und das Ministerium gesehen, 2 Tage später war er wieder zu Hause.

  • 1
    Antwort von keksi3313 keksi3313

    Bei uns, auch im öffentlichen Dienst, wäre das so.

    Nach dem Vortag der Schulung, wäre man auf Dienstreise bis nach der Schulung. D.h. man würde morgens nicht "später" anfangen.

    Eine Alternative wäre es, vor der Schulung zur Arbeit zu fahren, da zu Stempeln, oder was auch immer, und dann zur Schulung zu fahren. Da der Weg so weit ist, müsste man viel früher als gewohnt auf Arbeit und würde dementsprechend sogar Überstunden machen.

  • 1
    Antwort von Bause2404 Bause2404

    Für Weiterbildung gibt´s Sonderurlaub.

    Schau mal im Tarifvertrag nach.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.