hatte eine Private Insolvenz laufen..Jetzt hat sich doch noch ein Gläubiger gemeldet den ich leider vergessen hatte mit anzugeben..liegt schon 17 Jahre zurück..In meinem Beschluss vom Amtsgericht steht drin..Klarstellend wird darauf hingewiesen,dass die erteilte Restschuldbefreiung nur die Gläubiger betrifft,die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung am **** eine begründete Forderung gegen die Schuldnerin hatten,jedoch auch dann,wenn sie diese Forderung nicht zur Tabelle angemeldet hatten..was heißt das jetzt..Muss ich diesen Gläubiger jetzt bezahlen,oder nicht??? Bitte helft mir..Bin echt am verzweifeln...Gruß Melanie
Beamtendeutsch..Bitte helft mir..Bin am verzweifeln!!!
Antworten (9)
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3Antwort von
norbert9014norbert9014
Nach 17 Jahren ist dessen Forderung "Schnee von gestern"
Es sei denn, er hat ein beglaubigtes Schreiben (also einen durch den amtliche Gerichtsvollzieher vollzogenen Beschluss) dass er in dieser Zeit die Schuld von Dir einfordern wollte.
Aber das einfachst für Dich wäre: Geh zu Deiner Schuldnerberatung: Zu der von der "AWO", der "Diakonie", der "Caritas" und so weiter: Die sind kostenlos.
Und die kennen sich aus. Wenn Du denen diese Frage vorstellst, weißt Du das deren Auskunft dich auf die "sichere Seite" bringt.
Das wäre der einfachst Weg
Sincerly Norbert
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2Antwort von
Uhrenfan70Uhrenfan70
Nein, Du mußt ihn nicht mehr bezahlen.
Zum einen steht im Beschluß des Amtsgerichtes, daß die Restschuldbefreiung für alle Gläubiger gilt. Auch dann, wenn sie ihre Forderung nicht angemeldet haben. Das ist ja der Sinn und Zweck eines privaten Inolvenzverfahrens. Nach Ablauf der Zeit bist Du aus allen Forderungen entlassen.
Zum anderen muß Dein letzter Gläubiger gegen Dich vor Gericht einen vollstreckbaren Titel erwirkt haben. Damit ist aber verbunden, daß man diesen Titel alle 5 Jahre erneuern läßt, indem man versucht, den Betrag von Dir einzufordern und vor Gericht angibt, daß es vergeblich war. Wenn sie das in den letzten 17 Jahren nicht einmal versucht haben, dann ist der Titel erloschen und nicht mehr vollstreckbar. Das wird Dir jeder Anwalt bestätigen.
Also mußt Du Dir keinen Kopf machen.
Liebe Grüße Uhrenfan
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1Antwort von
KeddoKeddo
Gehe aufs Gericht und lasse es dir vom sog. Rechtspfleger erklären. Das kostet nichts und es muss dir erklärt werden. Du hast ein Recht darauf.
Aber ich kann dich beruhigen, du musst nichts bezahlen.
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AstroprofilerAstroprofiler
Nein, mit ein wenig Textverständnis ist es klar verständlich.
.Klarstellend wird darauf hingewiesen,dass die erteilte Restschuldbefreiung nur die Gläubiger betrifft,die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung am **** eine begründete Forderung gegen die Schuldnerin hatten,jedoch auch dann,wenn sie diese Forderung nicht zur Tabelle angemeldet hatten.
Heisst für dich, er fällt mit unter die Insolvenz.
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Musikismylive Du musst ihm nichts mehr Zahlen da steht doch nur denen die damals angegeben waren ! lg
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silviabanksilviabank
Also,wenn ich das richtig verstanden habe hattest Du bei Diesem Gläubiger vor 117 jahren Schulden! Und der meldet sich jetzt bei Dir und will Geld! Das ist rechtlich für den Glaäubiger nicht mehr einforderbar nach 3 Jahren!Es sei denn ,das er in den 17 Jahren immer wieder regelmässig angemahnt hat! Ist das nicht der Fall,hat der Gläubiger Pech gehabt! Wenn der Gläubiger Dich dann nicht in Ruhe lässt,würde ich mir Rechtsbeihilfe hohlen! Denn wenn ein Gläubiger die Frist von 3 Jahren verstreichen lässt,so kann er nicht nach 17 Jahren Forderungen stellen!Und wenn er im Insolvenz nicht mit drin war ,ebenso!
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wolpiwolpi
NEIN, denn bei einer Insolvenzeröffnung steht das in der Zeitung und jeder hat das Recht innerhalb 4 Wochen NACH der Entscheidung noch seine Forderungen anzufügen. NUR wenn eine gerichtliche BUSE vorliegt zB ein Gläubiger hat dich angezeigt wegen Betrug weil Du zahlungsunfähig doch etwas gekauft hast und dann nicht bezahlt hast. Ist das ein VERGEHEN und kommt NICHT mit in die INSOLVENZ, muss danach bezahlt werden. ABER wenn dieser Gläubiger keine Anzeige gemacht hatte, ist er leider zu spät dran. AM besten gib dem Brief Deinen ANWALT der DIR be deiner INSOLVENZ geholfen hat oder rede noch einmal mit deinem INSOLVENT Verwalter. ZAHLE nur dann wenn es wiklich klar ist.
Anders sieht es aus wenn sich erst "jetzt" jemand meldet, der offeneForderungen noch "nicht" gestellt (angemahnt) hatte.