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Beamtenbesoldung während des Aufstiegs

Frage von Paule2004 Paule2004

Hallo! Ich bin seit einigen Jahren in einer Kommune als Beamter des mittleren Dienstes tätig (Bes.-Gr. A7). Nun fängt im August 2011 ein Aufstiegslehrgang an, der mich nach 2 Jahren (hoffentlich) in den gehobenen Dienst katapultieren soll. Jetzt ein Gerücht, welches ich gerne bestätigt haben würde: Habe ich schon jetzt Anspruch auf die Besoldungsgruppe, die mir nach Beendigung zustehen würde?

Ich meinte mal davon gehört zu haben, das mir der "neue" Lohn, zwei Jahre zusteht und ich diesen nur bei schuldhaftem Nichtbestehen zurückzahlen muss. Bitte Euch um Eure Mithilfe! Vielen Dank!

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Antworten (2)

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    Antwort von Silberheim Silberheim

    Hallo,

    ok du scheinst in einem anderen Bundesland zu sitzen als ich, da du für den Aufstieg nur 2 Jahre brauchst ( wobei glaube bei uns ist das bei Polizisten teilweise so), aber da du die laufbahnrechtlichen Erfordernisse erts erfüllst, wenn du die AUsbildung erfolgreich absolviert hast, kannst du die Besoldung eines AMte serst bekommen wenn es dir verliehen wird. Es kann sogar sein, dass nach dem Aufstiegs keine entsprechende Stelle frei ist und du weiterhin in deinem Amt (A7) verbleibst. Kollege von mir musste 18 Monate auf eine Stelle warten. Die allgemeinen Grundregeln dazu solltest du im Beamtenstatusgesetz finden

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    Antwort von martinrosenheim martinrosenheim

    Hallo Paule2004,

    da durch die Föderalismusreform jedes Bundesland mehr oder weniger sein eigenes Beamtenrecht schafft bzw. geschaffen hat, muss man eigentlich Deine örtliche Situation direkt anschauen.

    Ich kann nur für Bayern reden: Die höhere Besoldung gibts nicht schon während des Aufstiegs. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das anderswo so geregelt ist, aber ... sieh oben.

    Viel Erfolg Martin

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