Hallo! Ich bin seit einigen Jahren in einer Kommune als Beamter des mittleren Dienstes tätig (Bes.-Gr. A7). Nun fängt im August 2011 ein Aufstiegslehrgang an, der mich nach 2 Jahren (hoffentlich) in den gehobenen Dienst katapultieren soll. Jetzt ein Gerücht, welches ich gerne bestätigt haben würde: Habe ich schon jetzt Anspruch auf die Besoldungsgruppe, die mir nach Beendigung zustehen würde?
Ich meinte mal davon gehört zu haben, das mir der "neue" Lohn, zwei Jahre zusteht und ich diesen nur bei schuldhaftem Nichtbestehen zurückzahlen muss. Bitte Euch um Eure Mithilfe! Vielen Dank!
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