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Beamtenbeleidigung-Witz?

Frage von softgun99 softgun99

Ist es Beamtenbeleidigung, wenn ich diesen Witz zu einem Polizisten sage?(Suport nicht löschen, denn ich muss das wissen, da ich den Witz demnächst zu einem Polizisten sagen möchte)

Kommt eine Frau mit ihrem Mann zum Arzt und sagt: Herr Doktor, mein Mann ist so klug, er sagt den ganzen Tag: a²+b²=c², der Arzt schneidet dem Mann den Schädel auf, nimmt eine Hälfte des Gehirns heraus, schließt den Schädel und als der Mann aufwacht sagt er:a²+b²=c², wieder den Schädel aufgeschnitten, die zweite hälfte Hirn herausgenommen und anstatt des Gehirns zwei aufgeweichte Semmeln reingedrückt, schädel zu, der mann wacht auf und sagt: Führerschein und Fahrzeugschein bitte.

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Antworten (14)

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    Antwort von Hycrion Hycrion

    nöööö der is harmlos!

  • 1
    Antwort von doris11 doris11

    mach nur,...wenn du das zu einem Polizisten im Dienst sagst,..viel Spaß!!!! weil den wird er mit dir dann haben....fg

    Kommentar von softgun99 softgun99softgun99

    das heißt, es ist nicht erlaubt?

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    Sicher ist es erlaubt,...wenn du dann Stress haben willst...bitte!-lass dich nicht aufhalten....zumindest wirst du dann aufgehalten ,immer wieder und wieder,..weil die Polizisten dann einen Witz mit dir machen...

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    Antwort von neomatt neomatt

    Der Polizist wird wahrscheinlich schon deshalb schlecht drauf sein, weil Du ihm mit einem solchen Uraltwitz nervst.
    Beamtenbeleidigung gibt es gar nicht speziell, nur Beleidigung. Die ist immer persönlich gegen einen anderen gerichtet, egal ob der Angestellter, Rentner oder Beamter ist.

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es keine Beamtenbeleidigung! Ganz abgesehen davon ist der "Witz" selbst für Polizisten zu primitiv... (Dieser Satz wäre übrigens sicherlich eine Beleidigung!)

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Beamtenbeleidigung gibt es nicht - aber wohl die Beleidigung. Egal, welchen Beruf du da einfügst, andere werden darüber sicher lachen können, die Betroffenen sicher nicht.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    der witz ist schon uralt, nichts kommt so schlecht an, wie wenn man alte Witze erzählt, die schon fast jeder kennt.
    Beamtenbeleidigung kann es sein, wenn du es normal mit der Polizei zu tun kriegst und um die dann zu Beleidigen oder aus Trotz mit diesem Witz konfrontierst. Wenn du es nun aber einem guten bekannten Polizisten mal erzählst, wird es schon in Ordnung sein. Auch Polizisten haben Humor.

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    Antwort von mig112 mig112

    Zum Totlachen :-(( ich kotz gleich. b

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    Antwort von HalliHallo99 HalliHallo99

    Wie geilll :D

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    Antwort von grada13 grada13

    ist das hier neuerdings eine witzplattform??

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    Antwort von 20DaSa03 20DaSa03

    Nee, denke nicht das das Beamtenbeleidigung ist. Kommt drauf an in welcher Situation du dies von Dir gibst.

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    Antwort von Gamlin Gamlin

    Würde ich so einordnen - Ja xD

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    Antwort von Bambina1992 Bambina1992

    Ich denke, dass es auf den Beamten ankommt. Es gibt sicherlich welche, die darüber lachen aber wenn du an den falschen gerätst kanns schon eine Anzeige geben !!

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Dann wirst Du wegen Beamtenbeleidigung belangt und das ist recht so.

    Kommentar von softgun99 softgun99softgun99

    aber ein bulle kann doch nicht so humorlos sein

    Kommentar von Carlotta2009 Carlotta2009Carlotta2009

    Schon das Wort Bulle ist eine Beleidigung

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    sind sie ja nicht,..ich hoffe nur du hast dann auch Humor,..wenn du immer wieder ,kontrolliert wirst....immer wieder,...

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    paß auf, einen Polizisten "Bulle" zu nennen ist definitiv Beamtenbeleidigung. Das erzählen eines Witzes ist dagegen eher harmlos.

    Kommentar von softgun99 softgun99softgun99

    naja bulle, ich meine der bulle von tölz, klar ist ein spielfilm, aber sie sind ja polizisten und keine bullen

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    Antwort von Saromon Saromon

    wohl eher weniger, davon mal abgesehen das es "beamtenbeleidung" nicht gibt.

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