Können Polizisten auch außerhalb ihrer Dinstzeiten jemand der sie beleidigt auf Beamtenbeleidigung anzeigen?
Und können auch Lehrer bzw. alle Beamte jemanden anzeigen und es als Beamtenbeleidigung hinstellen?
Können Polizisten auch außerhalb ihrer Dinstzeiten jemand der sie beleidigt auf Beamtenbeleidigung anzeigen?
Und können auch Lehrer bzw. alle Beamte jemanden anzeigen und es als Beamtenbeleidigung hinstellen?
Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.
Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers, der nicht zwingend Beamter sein muss, eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Abs. 3 StGB bei Amtsträgern auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:
„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“
Außerdem wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so dass es weitaus seltener zur Verweisung auf den Privatklageweg oder zur Einstellung des Verfahrens nach § 153, 153a StPO kommt.
Vor der Großen Strafrechtsreform war das Antragsrecht des Vorgesetzten in § 196 StGB a. F. wie folgt geregelt:
„Wenn die Beleidigung gegen eine Behörde [oder] einen Beamten […], während sie in der Ausübung ihres Berufes begriffen sind, oder in Beziehung auf ihren Beruf begangen ist, so haben außer den unmittelbar Beteiligten auch deren amtliche Vorgesetzte das Recht, den Strafantrag zu stellen.“
"Beamtenbeleidigung" gibt es gar nicht. Bleidigung reicht.
also mal ehrlich.... erst fragst du wegen misshandelter kinder, dann hast du psychische probleme... nun hast du vermutlich angst, dass dich jemand anzeigt...
du qualifizierst dich nicht grade zur mutter des monats...
und vermutlich ist bezüglich deiner person, das meiste erstunken und erlogen....
am besten du trollst dich
hallo nach meinem Wissen darf ich hier doch fragen was ich möchte. Nein ich habe keine Angst das mich jemand anzeigt oder sonst irgendwas. Ich habe einfach nur Fragen und würde gerne Meinungen und Antworten hören. Es ist nicht gerae nett soetwas zu behaupten. Zumal es ja nichts dabei ist hier etwas zu fragen. Zudem es nicht heißen muss das, dass das ich hier Frage auch alles auf mich bezogen ist. Die Fragen in denen ich mich klar bennant habe sind eigene Erfahrungen und dazu habe ich Fragen. Punkt und Fertig.
Die "Beamtenbeleidigung" als gesonderter Tatbestand existiert meines Wissens nicht mehr. Beleidigung ist Beleidigung egal wem gegenüber du sie aussprichst.
Aber natürlich darf ein Polizist dich wegen Beleidigung anzeigen auch wenn er nicht im Dienst ist. Lehrer ebenso. Das hat nichts mit dem Beamtenstatus zu tun...die Beleidigung an sich ist strafbar.
Es gibt keine Beamtenbeleidigung, jeder Mensch darf nach dem Gesetz genauso wenig beleidigt werden, wie alle anderen auch.
Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Es gibt nur die normale Beleidigung.
Beide Tatbestände unterscheiden sich nicht voneinander. Selbst wenn Du einen uniformierten Polizisten beleidigst, ist es "nur" eine Beleidigung.
Dann geh und beleidige mal einen Polizisten.
Das werde ich nicht tun, weil ich dazu keinen Bedarf habe. Es macht im deutschen Strafrecht aber keinen Unterschied. Beleidigung ist und bleibt Beleidigung und nur weil der beleidigte Staatsdiener ist, wird es nicht zur Beamtenbeleidigung.
siehe §185 StGB
Na, ein Polizist weiß, wie er etwas zur Anzeige bringt. Daher würde ein Polizist eine Beleidigung seiner Person eher anzeigen. Eine gesonderte Beamtenbeleidigung gibt es nicht.
Es gibt keine Beamtenbeleitigung.
Wenn Du einen Polizisten während einer Kontrolle beleidigst beleidgst Du den STaat, da der Polizist sein Stellvertreter ist.
Streitest Du mit ihm privat ohne dass es etwas mit seinen Job zu tun hat ist es auch eine Beleidigung wird aber niedriger bestraft, da Du ihn dann nicht als Amtsträger und Stellvertreter des Staates beleidigst.
Danke für die zahlreichen Antworten, ich bin davon ausgegangen das es Beamtenbeleidigung gibt.
Laut dem Lexikon der populären Rechtsirrtümer gibt es keine gesonderte Beamtenbeleidung, Beleidigung ist generell ein Delikt, dem wenn es angezeigt wird, auch nachgegangen wird. Eventuell sind Beamte eher geneigt, Beleidigungen eher zur Anzeige zu bringen, weil sie
1. oft genug welche abbekommen und
2. wissen, wo die Formulare zur Anzeige liegen.
wenn sich die beleidigung ganz klar um seinen job bzw. um seine person als polizist handelt, dann ja.
zum zweiten: nicht alle lehrer sind beamte..
ja, im deutschen recht, kannste behaupten, der andere muss beweisen, dass es falsch ist..
allerdings verstehe ich die zweite frage nicht so ganz..
Wenn ein Beamter in seiner Funktion (als Lehrer, Rechtspfleger, Polizist etc) beleidigt wird, dann ist es Beamtenbeleidigung.
Wenn er privat beleidigt wird, dann nicht. Dann ist es eine stinknormale Beleidigung.
Wenn die Person im Dienst ist ...dann ist es Beamtenbeleidigung . Ist die Person nicht im Dienst, dann ist es Beleidigung. Beides kann zur Anzeige gebracht werden.
Außerhalb der Dienstzeiten sind Polizisten nich als solche erkennbar und entsprechend kann man keine Beamtenbeleidigung aussprechen. Ein Polizist ist auch ab und zu noch Privatperson.
PS: und ich habe es noch nich erlebt, daß ein Schüler wegen "S-lampe" oder "A-loch" von einem/r Lehrer/in angezeigt wurde.
Das stimmt habe ich auch noch nicht gehört
Solange die in Uniform sind können die das, aber ohne nicht, denn woher sollste wissen das die Polizisten sind??? (meine Meinung, kann auch nicht so sein)
Du hast recht, Deine Meinung ist falsch , da es keine Beamtenbeleidigung gibt !
Und um deine Frage komplett zu beantworten:
Ein Polizist oder ein Lehrer ... etc. ist nur während seiner Dienstzeit Beamte ... ansonsten ist er ein Bürger seines Staates wie jeder andere auch.
Und jeder Staatsbürger kann eine Anzeige machen, vorausgesetzt dass er dazu eine gesetzliche Handhabe hat.
schön aus wiki kopiert, leider ist dein zusatz total falsch. ein polizist, lehrer usw, ist natürlich auch in seiner Freizeit Beamter.
In seiner Freizeit ist der Lehrer genau so wie der Polizist vor allem eines, er ist "Mensch" und dann ist er auch noch Staatsbürger, aber seine Rechte und Pflichten als beamteter Berufstätiger, die kann er in seiner Freizeit nicht einfordern und er hat auch (die Pflichten) logischerweise keine zu erfüllen.
lg
e