Antworten (7)
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6Antwort von
AuskunftAuskunft
Einen Begriff, den es so nicht mehr gibt.
Beleidigung ist Beleidigung - egal ob Du einen Beamten beleidigst oder einen anderen Menschen.
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3Antwort von
teardrop1109teardrop1109
Sie ist in Deutschland kein besonderer Straftatbestand. Wird genau so behandelt, als wenn du eine andere Person beleidigst.
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2Antwort von
merlin63 Na z.B., wenn Du mit dem Auto angehalten wirst von der Polizei, 2 Beamte auf Dich zukommen, die Papiere verlangen und Du dann fragst: "Wer von Ihnen beiden ist der, der lesen kann?" Das hat einen Bekannten von mir vor Jahren mal 1.200 DM gekostet...
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1Antwort von
sneckesnecke
Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde. Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben ist sie in Deutschland und Österreich rechtlich kein besonderer Tatbestand. Es macht also keinen Unterschied, ob man zum Beispiel einen Polizisten oder eine beliebige andere Person beleidigt, es gibt lediglich Unterschiede in der Strafverfolgung.
Kommentar von
FreeEagleFreeEagle Sehr schöne Antwort! DH!
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teuer, teuer... aber lustig!!!