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Beamtenbeleidigung unter Beamten selbst?

Frage von Uhushuhu Uhushuhu

Ich hab ne Ausbildung gemacht an deren Ende ich zur Beamtin ernannt wurde. Ich hab den tollen Wisch auch noch da, wo das drauf steht. Nun ist das ja so, dass ich auch wenn ich keinen Job dort habe immernoch den Beamtenstatus habe. Nur eben a. D., außer Dienst.

So. Nun hab ich die Idee gehabt, wenn ich einen Polizeimenschen oder sonst wen beleidige, zählt das zur Beamtenbeleidigung? Oder kann ich praktisch sagen was ich will, sobald der weiß, dass ich eben auch Beamtin bin? Zählt das etwa nur für Beamte im Dienst? Hab ich also auch nichtmehr den Schutz, falls mich wegen meiner Ausbildung dumm anmachen würde?

Das is alles rein theoretisch, ich hab nix böses vor!

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Antworten (11)

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    Antwort von RainerRoland RainerRoland

    Beleidigung ist Beleidigung vollkommen egal wer wen beleidigt. Eine Beamtenbeleidigung gibt es nicht als separaten Tatbestand. Es ist einfach immer nur eine Beleidigung. Du darfst daher weder mehr noch weniger als andere sagen. Beleidigst Du jemand egal ob Beamter oder nicht, kann es zu einer Anzeige samt strafrechtlicher Verfolgung kommen.

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    Ich danke dir.

  • 3
    Antwort von Hudel Hudel

    Beamtenbeleidigungen gibt's nicht ;)

    Kommentar von FrauMutter FrauMutterFrauMutter

    richtig

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    zumindest nicht in Deutschland. Das die Fragestellerin aus Ö. kommt, hat offenbar noch kein noch kein hiesiger selbsternannter StGB-Fachmann- oder Frau festgestellt^^

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    Also kann ich einfach so zu nem Polizist am stuttgarter Bahnhof gehn und ihn "du Beamtenhurensohn" nennen?

    Ich bin in Deutschland Beamtin. Ausbildung is allerdings schon einige Jahre her, da hat sich viel verflüchtigt. Die Urkunde sieht aber aus wie neu ^^

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    klar kannst du das, allerdings musst du eben damit rechnen, dass der angesprochene Beamte und der Dienstvergesetzte des Polizisten Strafantrag wegen Beleidigung gegen dich stellt.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    RainerRoland hat es schön beschrieben.

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    Irgendwie sind Beamte in Österreich gefährlicher... Warum der Vorgesetzte?

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Warum der Vorgesetzte?

    Weil bei Amtsträgern (egal ob verbeamtet oder nicht) auch der Vorgesetzte einen Strafantrag wegen Beleidigung stellen kann.

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    Ok danke.

  • 2
    Antwort von FrauMutter FrauMutter

    Wenn Du diese Ausbildung gemacht hast, dann müsstest Du wissen, dass es die "Beamtenbeleiding" offiziell gar nicht gibt. Sie existiert nur im Volksmund aber nicht in der Rechtsprechung. Es gibt eine Beleidung, die für alle Menschen gleichermaßen gilt. Beamte sind keine besseren Menschen! Wenn ein Mensch den anderen Menschen beleidigt und es deshalb zur Anzeige und sogar Verurteilung kommt, dann ist das überall gleichwertig zu sehen. Egal ob dieser Mensch ein Beamter, Angestellter, Arbeiter oder Arbeitsloser ist.

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    So wäre es zumindest wünschenswert. Danke

  • 2
    Antwort von Leon97531 Leon97531

    So. Nun hab ich die Idee gehabt, wenn ich einen Polizeimenschen oder sonst wen beleidige, zählt das zur Beamtenbeleidigung?

    Nein dies zählt nicht als Beamtenbeleidigung, da es so etwas nicht gibt, sondern dies zählt als Beleidigung.

  • 2
    Antwort von kadilac kadilac

    Armes Deutschland, wenn solche Menschen Beamte sind, ich glaube dir kein Wort !

    Kommentar von Noxpolaris NoxpolarisNoxpolaris

    Richtig. Ist vermutlich alles aus den Fingern gesogen: Ich hab ne Ausbildung gemacht an deren Ende ich zur Beamtin ernannt wurde. Ich hab den tollen Wisch auch noch da, wo das drauf steht. Nun ist das ja so, dass ich auch wenn ich keinen Job dort habe immernoch den Beamtenstatus habe. Nur eben a. D., außer Dienst.

    So einen dreimal gequirlten Blödsinn lässt Du nicht mal ab, wenn Du die Ausbildung mit genügend gemacht hast....

    Kommentar von FrauMutter FrauMutterFrauMutter

    ich glaube dir kein Wort

    ich auch nicht

    ;-)

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    Doch doch is schon so. Ich hab nur nen ziemlichen Hass auf die deutsche Politik bekommen. Drum bin ich ausgewandert.

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    Ahja @kadilac, noch was: Ich bin Beamtin aber habe KEINEN Job beim Staat oder übe die Tätigkeiten die du damit verbindest aktuell aus. Brauchst also keine Angst haben, dass "solche Menschen" dir nen Strafzettel verpassen könnten. Es gibt aber ganz schöne Dreckskerle in jedem Job. Dass es in Deutschland keine Staatsangestellte gibt, die ihre Position ausnutzen hast du dir zusammen-fantasiert.

    Ich hab meinen Job immer sehr gut gemacht, fand es nicht lohnenswert, und habe aufgehört. "Solche Menschen" wie ich wollen gar keine Staatsdiener sein, zumindest im Moment.

  • 2
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Es spielt keine Rolle, ob du selber Beamtin bist oder nicht. Wenn du einen Kollegen in seiner Eigenart als Beamte Beleidigst, hast du Beamtenbeleidigung begangen. Im übrigen ist jede Beleidigung eine Straftat, nicht nur gegenüber Beamten.

    Kommentar von Codarl CodarlCodarl

    Und deshalb ist es auch Unsinn, es Beamtenbeleidigung zu nennen, weil es kein eigener Straftatbestand ist.

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    Dem Begriff Beamtenbeleidigung gibt es schon. Aber es stimmt, daß es kein separater Straftatbestand ist. Also man wird ggf. wegen Beleidigung verurteilt. Leidiglich beim Strafmaß spielt es eine Rolle. Die Strafe wird sicher höher ausfallen, wenn man einen Polizisten im Dienst aufgrund seines Berufes beleidigt als wenn es einfach so jemand auf der Straße ist.

    Kommentar von FrauMutter FrauMutterFrauMutter

    Den Begriff Beamtenbeleidung gibt es im Volksmund aber nicht in der Rechtsprechung! Es kommt nicht darauf an, wer beleidigt wird, sondern wie die Art der Beleidigung aussieht.

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    Aber gibt es nicht eigens festgelegte Worte, die man nicht zu Polizisten sagen darf? Aufgrund der grünen Uniform zB, wäre das an sich keine direkte Beleidigung für nen normal Bürger, für den Beamten aber schon.

  • 2
    Antwort von Grile Grile

    Es gibt KEINE Beamtenbeleidigung, das ist ein weitverbreiteter Irrglaube.

    Beamte bringen eine Beleidigung nur eher zur ANzeige, als "normale" Menschen, wodurch sich der Begriff irgendwie eingebürgert hat.

    Ob du einen Polizisten oder einen Verkäufer im Supermarkt beleidigst - du begehst die gleiche Straftat und sie müsste theoretisch genau gleich behandelt werden.

    Wenn dein Kollege das ganze also zur Anzeige bring,t dann wird wegen Beleidigung verhandelt, weder mehr noch weniger.

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    Danke. Braucht ein Verkäufer vielleicht mehr Zeugen, als ein Polizist? Haben Beamtenaussagen vllt mehr "Wert" vor Gericht als die Aussagen der Bürger die sozusagen nicht das Vertrauen des Staates haben?

    Kommentar von Grile GrileGrile

    Sollten nicht alle Menschen gleich behandelt werden.. ich weiß es ehrlich gesagt nicht, ob da eine Aussage mehr zählen kann..

    ist ja fast wie im Muslimischen, wo laut Koran die Aussage von zwei Frauen weniger wert sind als die eines Mannes..

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    Eben... Deswegen würde sich das Volk wohl aufregen und dann Wörter wie "Beamtenbeleidigung" weiter benutzen... Ich glaub irgendwie nicht so recht, dass da alles gleich ist... Wenn schon nicht gesetzlich, dann sicher in den Richterköpfen...

  • 1
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Trotzdem gibt es bei der Beleidigung eines Beamten einige Besonderheiten:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

    Kommentar von FrauMutter FrauMutterFrauMutter

    Wikipedia - das Maß aller Dinge ... !

    ;-)

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Trotzdem gibt es bei der Beleidigung eines Beamten einige Besonderheiten:

    Dies gilt bei Amtsträgern, dazu muss der Beleidigte aber kein Beamter sein, und schon sind wir wieder am Anfang ;-)

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    In dem Fall is aber der Beamte der Träger des Amtes. Wenn ich nen Angestellten Beamten-******** nenne is trotzdem klar, dass ich ihn meine. Ich wollte wissen: wenn er aber kein Angestellter sondern Beamter ist, und ich auch. (Ich muss das ja nicht mal wissen, ob er ist oder nicht. Es sieht eben so aus, weil er zB beim Standesamt arbeitet.) Nun nenne ich (als Beamtin) ihn Beamten****, und er ist tatsächlich Beamter. KANN ich im selben Maße angezeigt/bestraft werden, wie ein Nicht-Beamter?

    Hab ja mittlerweile genug Antworten und es zu wissen. Ich hab eigentlich extra so unbeamtig geschrieben wie möglich, dass man mich da auf die Wortwahl festnagelt, wollte ihc dadurch eigentlich vermeiden. Wie gesagt ich meins nicht böse.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Nun nenne ich (als Beamtin) ihn Beamten****, und er ist tatsächlich Beamter. KANN ich im selben Maße angezeigt/bestraft werden, wie ein Nicht-Beamter.

    Nein, da dies in der Strafzumessung keinerlei Rolle spielt, ob du oder der andere ein Beamter bist.

  • 1
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Den Beamtenstatus behältst du dein Leben lang, z.B. auch wenn du pensioniert bist. Wenn du z.B. in der Pension bist und eine Straftat begehst, wirst du deinen Beamtenstatus los, verlierst deine Pensionsbezüge und wirst zu den niedrigsten Sätzen rentennachversichert.

  • 1
    Antwort von Noxpolaris Noxpolaris

    Komische Ausbildung, bei der Du nicht mal gelernt hast, dass es keine Beamtenbeleidigung gibt....

    Kommentar von FrauMutter FrauMutterFrauMutter

    ;-)

    ertappt

    Kommentar von Uhushuhu UhushuhuUhushuhu

    Müsste ich... Verdammt ;) Das ganze Zeug was es immer im Fernsehn spielt überschreibt scheinbar doch früher gelerntes ganz unbemerkt mal...

  • 0
    Antwort von DarthBluescreen DarthBluescreen

    Beamtenbeleidigung gibts nicht und du bist nur beamtin solange du für den staat arbeitest

    Kommentar von hauseltr hauseltrhauseltr

    du bist nur beamtin solange du für den staat arbeitest

    Das stimmt definitiv nicht. Den Beamtenstatus behält man bis zu seinem Tode.

    Kommentar von Noxpolaris NoxpolarisNoxpolaris

    Das gilt nur bei Lebenszeitbeamten, und auch dann nur bei Eintritt in den Ruhestand. Ansonsten kann die oberste Dienstbehörde "die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst“ oder „a.D.“ sowie die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel zu führen".

    Bei Beamtenverhältnissen auf Widerruf, Zeit oder Probe gilt es nicht.

    Kommentar von FrauMutter FrauMutterFrauMutter

    Beamtenbeleidigung gibts nicht

    richtig

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