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Beamtenbeleidignung oder freie Meinungsäußerung???

Frage von LMS99 LMS99

Ist es strafbar, wenn ich zu einem Polizisten sage: Ich find dich/Sie scheiße.

Ist das nun eine Beleidignung oder freie Meinungsäußerung???

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Antworten (22)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von fastlink fastlink

    Das mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung hast Du ein bischen mißverstanden.

    Es ist ein Grundrecht, jedoch schützt das Grundrecht nicht vor dem Einzelnen sondern vor dem Staat.

    Das bedeutet, der Staat und seine Organe kann Dir eine Meinung nicht verbieten oder Dich deswegen Anklagen, gegenüber dem einzelnen hast Du dieses Recht nicht.

    Z.B. kann dein Chef, wenn Du Deine Meinung frei äußerst und der zu der Ansicht gelangt, dass diese Äußerung dem Ruf seines Unternehmens zu schaden, Dich abmahnen und, lenkst Du nicht ein, Dich feuern. Oder eine Verein, nehmen wir mal an, du bist in einem Fußballverein und wärst auch noch der Meinung, dass nur bescheuerte Hirntote Fußball spielen würden, und du posaunst das herum, Dich aus dem Verein ausschließen und das mit Recht!

    .

    Die Polizei ist zwar ein "Staatsorgan" (sehr sehr allgemein gesehen....), jedoch der Mensch in der Uniform wird als Einzelner gesehen. Fühlt der sich in seiner Ehre gekränkt, kann der Mensch in seiner Uniform per Anzeige gegen Dich vorgehen.

    Auch von A.C.A.B. kann ein einzelner Mensch in einer Uniform in seiner Ehre gekränkt sein, er wird ja damit auch als Einzelner als B. bezeichnet, weil ja alle so bezeichnet werden, damit dann auch er, auch das wird dann bestraft, genau so wie Dein Spruch.

    Auch das ist nur logisch. Stell Dich mal irgend wo hin und posaune, nur als Beispiel angeführt, um die Ungeheuerlichkeit zu demonstrieren, A.T.A.B. - das T stünde in diesem Fall für Mitglieder dieser Gesellschaft mit Migragtionshintergrund aus der Türkei. Selbstverständlich wäre das eine Beleidigung und Entwürdigung und selbstverständlich wird das auch bestraft, und das ist auch verdammt gut so!

    Oder ein Migrant stellt sich umgekehrt hin und posaunt A.G.A.B., das G für die Germans, die Deutschen. Auch das wird bestraft.

    Warum soll also, wenn man Ts bezeichnet, bestraft werden, bei Gs auch, bei C`s jedoch nicht - GLEICHHEITSGRUNDSATZ sag ich da nur.

    .

    Eine Beamtenbeleidigung ist ein allgemeingültiger Begriff eines Umstandes, den es rechtlich gesehen so nicht gibt.

    Auch das ist immer nur eine ganz normale Beleidigung.

    Jedoch wird oftmals ein Gericht, wenn man einen Amtsträger, der seine gesetzliche und gesellschaftliche Aufgabe erfüllt und aufgrund dessen einer Beleidigung ausgesetzt wird, eine etwas höhere Strafe festlegen, wenn der Richter der Ansicht ist, dass man damit an Dreistigkeit doch mehr geleistet hat als normal, muß das aber nicht tun, da dieses im Gesetz nicht vorkommt.

    Genau dieser Umstand wird oft als "Beamtenbeleidigung" bezeichnet, weil diese ab und zu teurer kommen könnte, rechtlich gesehen gibt es diese jedoch als Einzeltatbestand nicht.

    Demnach ist auich das eine ganz normale Beleidigung.

    .

    Artikel 5 GG:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Damit wird im 2. Absatz die Meinungsäußerung, wie Du klar erkennen kannst, dann beendet, wenn die persönliche Ehre angegriffen wird.

    Also nur, weil Du eine Beleidigung in eine Meinung packst, wird aus dieser noch lange nichts Geschütztes oder gar Straffreies, da die persönliche Ehre angegriffen wird und genau dann das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr besteht.

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler
    1. gibt es keine Beamtenbeleidigung

    2. ist das nur deine Meinung und keine Beleidigung

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    Antwort von Waynezero Waynezero

    Solange du vor deine Beleidigungen " Meiner Meinung nach.." setzt, ist das nicht schlimm.. das Recht der freien Meinungsäußerung, die nicht existiert, geht über Beleidigungen..

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    So leicht ist es natürlich nicht ... nur weil man einen Satz umformuliert, heißt das nicht, dass es keine Beleidigung mehr ist. Der Tatbestand des §185 StGB kann auch erfüllt sein, wenn man die Worte "Meiner Meinung nach..." voranstellt.

    Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt natürlich nicht, wenn durch die Äußerungen andere Personen beleidigt werden .. das wär ja noch schöner. Dafür sind die Grundrechte nicht da.

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    Antwort von monpas08 monpas08

    ACAB...all cobs are bastards

    ist freihe meinungsäußerung, weil du ja keinen SPEZIELLEN einzelnen Polizisten persönlich angreifst!

    aber wenn du zu einem polizisten sagst: ich find dich scheiße, dann ist das beamtenbeleidugung

    Kommentar von shadow77 shadow77shadow77

    Richtige Einstellung ;) DH

    Kommentar von monpas08 monpas08monpas08

    ;oD

    Kommentar von Kaendesha1988 Kaendesha1988Kaendesha1988
    Kommentar von Szintilator SzintilatorSzintilator

    Nein, stimmt nicht und Beamtenbeleidigung gibt es auch nicht, nicht in Deutschland!

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    Antwort von AndyK65 AndyK65

    Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben ist die Beamtenbeleidigung in Deutschland und Österreich rechtlich kein besonderer Tatbestand. Es macht also keinen Unterschied, ob man zum Beispiel einen Polizisten oder eine beliebige andere Person beleidigt. In dem konkreten Beispiel liegt aber eine Beleidigung zweifelsfrei vor.

    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Dies ist zwar die Theorie , aber wenn man z. B. einem Polizisten beleitigt , beleitigt man dem Staat weil der Polizist staatl. Hoheitsaufgaben warnimmt. Bei Privatleuten heisst es, aus Geruengfuegikeit eingestellt weil ausser dem Rechtsfrieden des Betroffenen niemand gestoert wurde, ein oeffendliches Interresse an der Strafverfolgung wirt verneint. Anders bei ein Polizisten od. Mitarbeiter des Landratamtes, den durch die Beleitung des Mitarbeiter fult sich der Staat selbst beleitigt und die Sache wird verfolgt.

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    Antwort von veraeva12 veraeva12

    es ist eindeutig eine beleidigung, egal welchen beruf derjenige hat.

    aber die grünen sind am längeren hebel und ziegen dich eher an, als dein nachbar.

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    Antwort von shadow77 shadow77

    Ich würd es als Beleidigung einordnen. Für scheiße gibts noch andere, nicht so schlimme Wörter. Aber die brauchen nicht jeden Pieps kommentieren, die machen auch nicht alles richtig!!

    Kommentar von shadow77 shadow77shadow77

    Die meisten Deutschen, wissen ja garnicht wie gut wir es haben. Vergleicht mal eine Beleidigung mit dem ganzen Zeug, wo im Ausland passiert!!

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    Antwort von lunatictoy lunatictoy

    Eindeutig Beleidigung.

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    Antwort von Walle123 Walle123

    Also kurz gesagt soll das dann heißen,

    Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung aber muss dann auch mit den daraus resultierenden Konsequenzen (Anzeige) akzeptieren.

    oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

    LG

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    Antwort von riedlwinfried riedlwinfried

    es gibt keine spezielle Beamtenbeleidigung, aber diese Beleidigung wird grundsaetzlich angezeigt, was Privatmenschen nicht grundsaetzlich tun. Vorsicht lG RW

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Google mal Kanzlei Lowack in Bayreuth dort ist kostenlos auf der Website dieser Kanzlei alle rechtliche Infos und Musterurteile dazu abrufbar......

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    Antwort von SchalkeFan3 SchalkeFan3

    wenn Sch... ist, ist da für mich OK In der geschilderten Situation,( ob für den Beamten zweifelhaft) strafbar es ist wenn überhaupt beweisbar ist es leider Beamtenbeleidig-

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    Antwort von Szintilator Szintilator

    Beamtenbeleidigung gibt es nicht, wenn, dann nur Beleidigung. Dieser Ausspruch ist keine Beleidigung, denken darf ich, was ich möchte und das darf ich auch sagen.

    Wenn ich aber sage, Du bist Sch...., dann ist das Beleidigung, weil ich eine Behauptung aufgestellt habe!

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    Antwort von Kaendesha1988 Kaendesha1988

    Die Diskussion hatte mal einer aus meiner ehem. Klasse, der bei einer Demo auf einen Aufnäher mit einer für Beamten beleidigenden Abkürzung bestand. Natürlich haben die das Ding mitgenommen und seine Daten erfasst. Wenn du das zu einem Beamten sagen würdest, wäre das definitiv beleidigend. Im übrigen auch für jeden anderen. Beamtenbeleidgung gibt es nicht, Beamten bringen Beleidigungen nur eher zur Anzeige.

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    Antwort von MRmaniac MRmaniac

    es ist keine beamtenbeleidigung

    wie kenn es etwas sein was es nicht gibt

    aber es ist eine beleidigung

    das kann man auch echt anders sagen ohne zu beleidigen

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    Antwort von Phillip415 Phillip415

    Das gildet als Beleidung... Achja und zum Thema beamtenbeleidigung haben die auch mal was in Gallileo gebracht...

    Gibs sicher irgendwo in Youtube!

    Wenn du gesagt hättest "Ich kann sie nicht leiden" oder sowas in der Richtung dann wäre das eine Meinungsfreiheit und nicht strafbar - aber mit "sie sind schei*e!" das ist schon eine harte Beleidigung!

    Hast du das etwa zu den Polizisten gesagt? xDDDD

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    Antwort von santolina santolina

    Auf jeden Fall Beleidigung, man könnte wohl noch sagen: Was Sie da machen find ich schei_sse...

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    Antwort von SerienGamer SerienGamer

    Allein wenn du ihm mit "du" ansprichst bekommst du ne Strafe.

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    Antwort von diemeggie diemeggie

    das ist eine beleidigung.

    dann sag schon lieber 'meiner meinung nach sind sie ein ar+++loch!'

    deine meinung darfst du sagen ;-)

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    nun ja, das ist keine straffreie Meinungsäußerung, sondern ein sog. "Umgehung", also ebenfalls strafbar; das ist gut so,

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    So leicht ist es natürlich nicht ... nur weil man einen Satz umformuliert, heißt das nicht, dass es keine Beleidigung mehr ist. Der Tatbestand des §185 StGB kann auch erfüllt sein, wenn man die Worte "Meiner Meinung nach..." voranstellt.

    Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt natürlich nicht, wenn durch die Äußerungen andere Personen beleidigt werden .. das wär ja noch schöner. Dafür sind die Grundrechte nicht da.

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    Antwort von Enni03 Enni03

    "Ich mag sie nicht" wäre glaube ich noch 'legal'

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    Antwort von torkxq torkxq

    Beamtenbeleidigung.

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    Antwort von djpetrich djpetrich

    Ich würde sagen das es noch nicht ganz so schlimm ist wenn du das sagst, aber wenn du zu ihm gehst es wirklich ernst meinst und auch noch weiter macht gilt es als BEamtenbeleidigung

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