Hej,
ich habe eine Frage zur Fürsorgepflicht des Beamten. Worum geht's da im Prinzip? Bekannt sind mir unter diesem Begriff die Beihilfe, Wohnungsfürsorge, Pension... aber wie weit geht das? Gibt es finanzielle Hilfe in Ausnahmesituationen?
Mal angenommen ein Beamter ist der der PKV im Basistarif versichert und zahlt einen Topsatz von 600 EUR. Damit kommt dieser natürlich nicht über die Runden, greift dann der Dienstherr ein oder doch die ARGE?
Ich bin nicht in dieser Situation, ist ne einfache Versändnisfrage zur Fürsorgepflicht und wie weit diese geht.
Mfg und Danke im Vorraus
Wenn man vor Beginn der Anwärtertätigkeit in der GKV versichert ist, kann man auf Antrag auch in der GKV versichert bleiben: § 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V
http://www.gutefrage.net/frage/versicherung----wieviel-wuerd-das-kosten--
Es gibt auch Fürsorge bei Dienstunfällen (anstelle der gesetzlichen Unfallversicherung).
Genaue Auskünfte gibt es bei der Beihilfestelle (die Regelungen sind oft im Intranet der Behörde hinterlegt, machmal auch im Internet).
Hinterbliebenenfürsorge gibt es auch und 50% Beihilfe im Pflegefall.