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Beamte Fürsorgepflicht des Dienstherren

Frage von Sirtuos Sirtuos

Hej,

ich habe eine Frage zur Fürsorgepflicht des Beamten. Worum geht's da im Prinzip? Bekannt sind mir unter diesem Begriff die Beihilfe, Wohnungsfürsorge, Pension... aber wie weit geht das? Gibt es finanzielle Hilfe in Ausnahmesituationen?

Mal angenommen ein Beamter ist der der PKV im Basistarif versichert und zahlt einen Topsatz von 600 EUR. Damit kommt dieser natürlich nicht über die Runden, greift dann der Dienstherr ein oder doch die ARGE?

Ich bin nicht in dieser Situation, ist ne einfache Versändnisfrage zur Fürsorgepflicht und wie weit diese geht.

Mfg und Danke im Vorraus

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Antworten (2)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    z.B. gibt es bei Geburten teilweise einen Zuschuss für eine Babyerstausstatttung.

    Vielleicht gibt es hier genauere Antworten:

    http://www.beamtentalk.de/beihilfe-reisekosten-etc-f4.html

    Gruß

    RHW

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Wenn man vor Beginn der Anwärtertätigkeit in der GKV versichert ist, kann man auf Antrag auch in der GKV versichert bleiben: § 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V

    http://www.gutefrage.net/frage/versicherung----wieviel-wuerd-das-kosten--

    Es gibt auch Fürsorge bei Dienstunfällen (anstelle der gesetzlichen Unfallversicherung).

    Genaue Auskünfte gibt es bei der Beihilfestelle (die Regelungen sind oft im Intranet der Behörde hinterlegt, machmal auch im Internet).

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Hinterbliebenenfürsorge gibt es auch und 50% Beihilfe im Pflegefall.

  • 0
    Antwort von fs112 fs112

    Wohnungsfürsorge? Nie gehört, es gibt manchmal noch Dienstwohnungen, die gegen Entgelt genutzt werden können, mehr nicht.

    Ein Basistarif ist auch nicht nötig, weil Beamte in Beihilfetarifen versichert werden, oder in der GKV.

    Die Fürsorgepflicht hat weniger eine monetäre Seite, sondern greift eher von der Arbeitsrechtlichen Seite her.

    Kommentar von Sirtuos Sirtuos

    Nochmal: Ich stelle die Frage nur zum Interesse, ich habe das Angebot zum Anwärter erhalten und mache mich da etwas schlau.

    In München gibt's die Wohnungsfürsorge, die die Quadratmiete um bsp. 2 € / m² im Höchstsatz reduziert, abhängig vom Jahresbrutto.

    Zu den mittlerweile gelöschten Antworten: Beihilfe gibts bei Beamten nur zu 50 %, dafür bezahlt er nichts. Die restlichen 50 % sollte man allerdings mit einer PKV abdecken, wobei der Beitragssatz dann natürlich zur Hälfte reduziert ist.

    @fs112 Der Basistarif war nur eine Art Beispiel, Regelfall ist dieser ja auf keinen Fall. Der Basistarif ist natürlich übertueert und spielt nur eine Rolle, wenn man die PKV dazu zwingen möchte einen aufzunehmen. Die PKV hat ja das recht außerordentlich zu kündigen. Und in die GKV kann man als beamter auch nicht mehr, da man ja nicht krankenversicherungspflichtig ist, nicht wahr?

    Aber Eigentlch gehts hier nicht um die PKV, das war eher nur ein Beispiel, sondern um die Fürsorge.

    Ganz konkret: Bei welchen Fällen könnte man etwas im Rahmen der Fürsorge fordern?

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